Menu Close

Sprachdeprivation ohne Deutsche Gebärdensprache gefährdet das Kindeswohl

Symbol Gebärdensprache
Symbol DGS Gebärdensprache
Foto: public domain

München (kobinet) Zum Internationalen Tag der Muttersprache, der am 21. Februar begangen und von der UNESCO als Gedenktag zur Förderung sprachlicher Vielfalt ausgerufen wurde, hat der Landesverband Bayern der Gehörlosen an die fundamentale Bedeutung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als Erstsprache für rund 10.000 gehörlose Menschen im Freistaat Bayern erinnert. Während weltweit die kulturelle Identität durch Sprache gefeiert wird, kämpfen Gehörlose in Bayern weiterhin gegen die drohende Sprachdeprivation und für die längst überfällige Anerkennung der DGS als Minderheitensprache.

Tag der Erstsprache: Identität von Anfang an

„Der Begriff Muttersprache greift zu kurz – wir sprechen vom Tag der Erstsprache“, erklärt Daniel Büter, politischer Referent des Landesverbandes. „Für gehörlose Kinder ist die DGS der einzige barrierefreie Zugang zur Welt. Sie ermöglicht eine uneingeschränkte kognitive und soziale Entwicklung, völlig identisch zu Lautsprachen wie Deutsch oder Englisch.“ Trotz der gesetzlichen Anerkennung im Jahr 2002 erleben Gebärdensprachnutzer im Alltag noch immer massive Barrieren. Der Zugang zu Bildung und Information in der Erstsprache ist kein Privileg, sondern ein grundlegendes Recht auf Teilhabe.

Prävention von Sprachdeprivation: Ein Auftrag für das Kindeswohl

Wissenschaftliche Studien zeigen nach Informationen von Daniel Büter deutlich: Erhalten gehörlose Kinder in ihren ersten Lebensjahren keinen Zugang zur Gebärdensprache, droht eine Sprachdeprivation mit irreversiblen kognitiven Folgen. Der Landesverband betont daher, dass die Förderung der DGS von der Frühförderung bis zum Schulabschluss der wirksamste Schutz vor Kindeswohlgefährdung ist. Die historische Verantwortung, die aus der systematischen Unterdrückung der Gebärdensprache seit dem Mailänder Kongress von 1880 resultiert, muss im Jahr 2026 durch eine aktive Anerkennungskultur überwunden werden.

DGS als Minderheitensprache anerkennen

Zentral für eine gerechte Zukunft ist die Aufnahme der DGS in die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Diese rechtliche Anerkennung würde nicht nur den kulturellen Erhalt sichern, sondern auch den Weg für flächendeckende bilinguale Bildungsangebote ebnen. Nur durch einen systematischen Schutz der DGS als Minderheitensprache kann nach Ansicht des Landesverbandes der Gehörlosen Bayern sichergestellt werden, dass gehörlose Menschen nicht nur als „behindert“, sondern als gleichberechtigte sprachliche Minderheit wahrgenommen werden. „Gebärdensprache zu lernen, macht unsere Gesellschaft offener. Wir stehen an einem entscheidenden Punkt: Gemeinsam für Vielfalt und Teilhabe“, betonte Daniel Büter.