München (kobinet)
Es gibt ein neues Sport-Gesetz in Bayern.
Das Gesetz heißt: Bayerisches Sport-Gesetz.
2 Vereine sind traurig über das neue Gesetz.
Die Vereine heißen: KOGEBA und BGS.
Sie sagen: Das Gesetz ist nicht gut für taube Menschen.
KOGEBA bedeutet: Kompetenz-Zentrum Gebärden-Sprache Bayern.
BGS bedeutet: Bayerischer Gehörlosen-Sport-Verband.
Die beiden Vereine haben eine Stellung-Nahme geschrieben.
Stellung-Nahme bedeutet: Die eigene Meinung aufschreiben.
In der Stellung-Nahme steht: Das Gesetz ist nicht fair.
Taube Menschen machen seit über 100 Jahren Sport.
Sie haben eigene Sport-Wettkämpfe.
Die Wettkämpfe heißen: Deaflympics.
Deaflympics sind wie Olympische Spiele.
Aber nur für taube Menschen.
Die Deaflympics sind weltweit anerkannt.
Es gibt eine Organisation für Sport von tauben Menschen.
Die Organisation heißt: ICSD.
ICSD gibt es seit dem Jahr 1924.
ICSD organisiert Sport-Wettkämpfe weltweit.
ICSD ist unabhängig vom Paralympic Committee.
Paralympic Committee bedeutet: Organisation für Sport von Menschen mit Behinderung.
Im Jahr 2001 gab es eine wichtige Entscheidung.
Das Olympische Komitee hat die Deaflympics anerkannt.
Olympisches Komitee bedeutet: Organisation für Olympische Spiele.
Die Deaflympics haben jetzt einen besonderen Status.
Status bedeutet: Eine besondere Stellung haben.
Sie gehören zur olympischen Familie.
Das macht die Deaflympics sehr wichtig.
Die beiden Vereine sagen: Das ist unverständlich.
Der Gehörlosen-Sport ist weltweit anerkannt.
Aber in Bayern wird er nicht beachtet.
Im neuen Sport-Gesetz steht nichts über Gehörlosen-Sport.
Die Vereine durften ihre Meinung sagen
Die Regierung hat den Vereinen eine Frist gegeben.
Frist bedeutet: Zeit zum Antworten.
Die Frist war bis zum 5. September 2025.
Das war während der Sommer-Ferien in Bayern.
Die Zeit war sehr kurz.
KOGEBA und BGS haben trotzdem geantwortet.
Sie haben ihre Meinung rechtzeitig geschickt.
Die Meinung war gut begründet.
Aber die Regierung hat nicht darauf geantwortet.
Die Vereine haben keine Rück-Meldung bekommen.
Am 21. Oktober 2025 kam der Gesetzes-Entwurf.
Gesetzes-Entwurf bedeutet: Erster Plan für das Gesetz.
Am 11. Dezember 2025 wurde das Gesetz beschlossen.
Die Vorschläge der Vereine wurden nicht beachtet.
Die Vereine sind enttäuscht darüber.
Bis heute ist der 15. Februar 2026.
Die Vereine haben immer noch keine Antwort bekommen.
Weder vom Innen-Ministerium noch vom Sport-Verband.
Innen-Ministerium bedeutet: Behörde für innere Angelegenheiten.
Sport-Verband bedeutet: Organisation für Sport in Bayern.
Es gab auch kein Gespräch mit den Vereinen.
Die Vereine sagen: Das ist nicht richtig.
Beteiligung bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Eine Beteiligung muss echt sein.
Es reicht nicht nur zu fragen.
Die Antworten müssen auch beachtet werden.
Das Gesetz ist nicht gut für taube Menschen
Taube Menschen sind Menschen mit Behinderung.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Sozial-Gesetz-Buch bedeutet: Wichtiges Gesetz für soziale Themen.
Menschen mit Behinderung haben besondere Rechte.
Der Gehörlosen-Sport muss gefördert werden.
Förderung bedeutet: Unterstützung geben.
Das Grund-Gesetz schützt Menschen mit Behinderung.
Das steht in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2.
Artikel bedeutet: Ein Teil vom Gesetz.
Absatz bedeutet: Ein Abschnitt in einem Artikel.
Dort steht: Niemand darf benachteiligt werden.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderung.
Es gibt auch die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN bedeutet: Vereinte Nationen.
Das ist eine weltweite Organisation.
In Artikel 30 steht: Menschen mit Behinderung dürfen Sport machen.
Sie haben das gleiche Recht wie alle anderen.
Deutschland hat diese Konvention unterschrieben.
Die Vereine sagen: Das Gesetz verstößt gegen Gleichbehandlung.
Gleichstellung bedeutet: Alle werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Der Gehörlosen-Sport wird nicht erwähnt im Gesetz.
Das ist eine Benachteiligung.
Das ist nicht erlaubt nach dem Grund-Gesetz.
Medaillen-Prämien sind ungerecht
Sport-Menschen können Medaillen gewinnen.
Medaillen bedeutet: Auszeichnungen für gute Leistungen.
Für Medaillen bei Olympischen Spielen gibt es Geld.
Das Geld nennt man: Medaillen-Prämie.
Auch bei Paralympischen Spielen gibt es Geld.
Paralympische Spiele sind für Menschen mit Behinderung.
Sie finden alle 4 Jahre statt.
Sport-Menschen mit Behinderung können dort Medaillen gewinnen.
Dafür bekommen sie eine Prämie vom Staat.
Der Staat würdigt damit ihre Leistung.
Aber bei den Deaflympics ist das anders.
Deaflympics sind Olympische Spiele für taube Menschen.
Dort können taube Sport-Menschen Medaillen gewinnen.
Aber dafür gibt es keine Prämie.
Die Vereine sagen: Das ist ungerecht.
Die Ungleichbehandlung ist nicht zu erklären.
Alle drei Spiele sind wichtig.
Olympische Spiele, Paralympische Spiele und Deaflympics.
Aber nur bei Deaflympics gibt es kein Geld.
Das ist nicht fair.
Gehörlosen-Sport ist eigenständig
Der Gehörlosen-Sport ist besonders.
Er hat eine eigene Sprache.
Die Sprache heißt: Gebärden-Sprache.
Taube Menschen sprechen mit den Händen.
Das ist ihre natürliche Sprache.
Der Gehörlosen-Sport hat eine eigene Kultur.
Kultur bedeutet: Art zu leben und zu denken.
Taube Menschen haben eigene Traditionen.
Sie haben eigene Werte und Normen.
Normen bedeutet: Regeln, wie etwas sein soll.
Das macht sie zu einer besonderen Gruppe.
Der Gehörlosen-Sport hat eigene Strukturen.
Strukturen bedeutet: Art der Organisation.
Es gibt eigene Vereine und Verbände.
Es gibt eigene Wettkämpfe und Regeln.
Das alles ist über 100 Jahre gewachsen.
Die Vereine sagen: Diese Eigenständigkeit ist wichtig.
Gebärden-Sprache ist keine Besonderheit.
Sie ist eine Voraussetzung für Teilhabe.
Voraussetzung bedeutet: Etwas Wichtiges, das sein muss.
Ohne die Voraussetzung geht etwas nicht.
Ohne Gebärden-Sprache können taube Menschen nicht mitmachen.
Manche Menschen wollen den Gehörlosen-Sport anders organisieren.
Sie wollen ihn unter paralympische Strukturen stellen.
Das bedeutet: Zusammen mit anderen Sport-Menschen mit Behinderung.
Aber die Vereine sagen: Das geht nicht.
Das verkennt die Lebens-Realität tauber Menschen.
Es gibt ein Gesetz auf Bundes-Ebene.
Bundes-Ebene bedeutet: Für ganz Deutschland.
Das Gesetz heißt: Sport-Förderungs-Gesetz.
Kurz: SpoFöG.
Es regelt die Förderung von Sport.
Förderung bedeutet: Unterstützung geben.
Die Vereine sagen: Das macht es noch unverständlicher.
Auf Bundes-Ebene gibt es klare Regeln.
Aber in Bayern wird der Gehörlosen-Sport nicht erwähnt.
Das widerspricht den Gleichbehandlungs-Grundsätzen.
Gleichbehandlungs-Grundsätze bedeutet: Regeln für faire Behandlung.
Die Vereine warnen: Das führt zu Ausgrenzung.
Ausgrenzung bedeutet: Nicht dabei sein dürfen.
Wenn Gebärden-Sprache nicht anerkannt wird, ist das keine Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle gehören dazu.
Jeder Mensch ist mit dabei.
Ohne Gebärden-Sprache gibt es keine echte Inklusion.
Das fordern die Vereine
KOGEBA und BGS haben 5 Forderungen.
Forderungen bedeutet: Dinge, die sie wichtig finden.
Die Forderungen sollen umgesetzt werden.
Umgesetzt bedeutet: In die Tat umgesetzt.
Die Vereine sagen: Inklusion muss echt sein.
Inklusion bedeutet: Alle gehören dazu.
Sie darf nicht nur ein Wort sein.
Sie muss sich in Gesetzen zeigen.
Sie muss sich in Förderung zeigen.
Sie muss sich in Geld zeigen.
Taube Menschen sind eine Minderheit.
Minderheit bedeutet: Kleine Gruppe von Menschen.
Aber sie sind gleichberechtigte Bürger.
Gleichberechtigt bedeutet: Mit den gleichen Rechten.
Sie haben ein Recht auf Gleichstellung.
Gleichstellung bedeutet: Alle werden gleich behandelt.
Die Vereine betonen: Gleichstellung ist kein Wunsch.
Es ist ein Rechts-Anspruch.
Rechts-Anspruch bedeutet: Etwas, das im Gesetz steht.
Taube Menschen haben ein Recht darauf.
Der Staat muss dieses Recht erfüllen.

Foto: public domain
München (kobinet) Das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) und der Bayerische Gehörlosen-Sportverband (BGS) sind zutiefst betroffen darüber, dass der organisierte Gehörlosensport im neuen Bayerischen Sportgesetz weiterhin keine ausdrückliche Berücksichtigung findet. Das Gesetz werde dem Anspruch echter Inklusion nicht gerecht und ignoriere die besonderen Strukturen des international eigenständigen Gehörlosensports, heißt es in einer Stellungnahme zum Beschluss des Bayerischen Sportgesetzes.
Internationale Anerkennung des Gehörlosensports
Der internationale Gehörlosensport ist seit über 100 Jahren eigenständig organisiert. Das International Committee of Sports for the Deaf (ICSD) besteht seit 1924 und verantwortet weltweit ein eigenes, hochstrukturiertes Sportsystem ausschließlich für gehörlose Menschen. Das ICSD ist unabhängig und nicht dem International Paralympic Committee (IPC) unterstellt. 2001 beschloss das Exekutivkomitee des International Olympic Committee (IOC) die offizielle Umbenennung der „World Games of the Deaf“ in Deaflympics. Die Deaflympics stehen im olympischen Kontext und sind international anerkannt. Umso unverständlicher ist es nach Ansicht der genannten Verbände, dass diese gewachsene Struktur im Bayerischen Sportgesetz keine angemessene Berücksichtigung findet.
Unzureichende Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren
„Im Gesetzgebungsverfahren wurde den Sportverbänden bis zum 05.09.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt – überwiegend während der bayerischen Sommerferien. Trotz dieser kurzen Frist haben KOGEBA e.V. und BGS e.V. fristgerecht eine fundierte Stellungnahme eingereicht. Eine inhaltliche Rückmeldung erfolgte nicht. Der Gesetzentwurf wurde am 21.10.2025 veröffentlicht. Am 11.12.2025 wurde das Gesetz beschlossen – ohne erkennbare Berücksichtigung unserer konkreten Änderungsvorschläge. Bis heute (15.02.2026) liegt weder eine schriftliche Antwort des Bayerischen Innen- und Sportministeriums noch des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) vor. Ebenso erfolgte keine Einladung zu einem fachlichen Austausch. Eine bloß formale Beteiligung genügt nicht, wenn substanzielle Beiträge im weiteren Verfahren unbeachtet bleiben“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände.
Rechtliche Bewertung – unzureichende Berücksichtigung des Gehörlosensports
Taube Menschen sind Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX. Damit fällt auch der organisierte Gehörlosensport eindeutig in den gesetzlichen Förderauftrag. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz verbietet jede Benachteiligung wegen einer Behinderung. Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur gleichberechtigten Teilhabe am Sport. Eine Förderpraxis, die den Gehörlosensport nicht ausdrücklich berücksichtigt oder strukturell benachteiligt, verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, heißt es weiter in der Stellungnahme.
Medaillenprämien: Ungleichbehandlung auf Landesebene
Während Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Spiele staatlich gewürdigt werden, bleiben Erfolge bei den Deaflympics unberücksichtigt. Diese Ungleichbehandlung entbehrt einer sachlichen Rechtfertigung und stellt die tatsächliche Gleichstellung im bayerischen Spitzensport in Frage.
Eigenständigkeit statt Unterordnung
„Der Gehörlosensport ist sprachlich, kulturell und organisatorisch eigenständig. Gebärdensprachlich geprägte Sportstrukturen sind keine organisatorische Besonderheit, sondern Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe. Wer diese Unterschiede ignoriert und eine Unterordnung unter paralympische Strukturen erwartet, verkennt die Lebensrealität tauber Menschen. Hinzu kommt, dass auch auf Bundesebene mit dem Sportfördergesetz (SpoFöG) ein rechtlicher Rahmen existiert, der die Förderung des Sports strukturiert regelt. Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass der Gehörlosensport im Bayerischen Sportgesetz keine ausdrückliche Berücksichtigung findet. Dies steht im Widerspruch zu den dargestellten Gleichbehandlungs- und Fördergrundsätzen. Eine Sportpolitik, die Gebärdensprache nicht als strukturelle Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe anerkennt, führt nicht zu Inklusion, sondern zu faktischer Ausgrenzung“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände.
Forderungen
Die oben genannten Verbände fordern:
- die ausdrückliche Verankerung des Gehörlosensports im Bayerischen Sportgesetz
- die vollständige strukturelle und finanzielle Gleichstellung
- die offizielle Anerkennung der Deaflympics als eigenständige Spitzensportstruktur
- die Gleichbehandlung bei staatlichen Medaillenprämien
- einen verbindlichen Dialog mit den legitimierten Vertretungen tauber Menschen in Bayern
„Inklusion darf kein politisches Schlagwort bleiben. Sie muss sich verbindlich in Gesetzestexten, Förderentscheidungen und finanziellen Strukturen niederschlagen. Taube Menschen sind eine Minderheit – aber gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Gleichstellung ist kein Sonderwunsch, sondern ein Rechtsanspruch“, heißt es vonseiten des Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) und des Bayerischer Gehörlosen-Sportverband (BGS).

Foto: public domain
München (kobinet) Das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) und der Bayerische Gehörlosen-Sportverband (BGS) sind zutiefst betroffen darüber, dass der organisierte Gehörlosensport im neuen Bayerischen Sportgesetz weiterhin keine ausdrückliche Berücksichtigung findet. Das Gesetz werde dem Anspruch echter Inklusion nicht gerecht und ignoriere die besonderen Strukturen des international eigenständigen Gehörlosensports, heißt es in einer Stellungnahme zum Beschluss des Bayerischen Sportgesetzes.
Internationale Anerkennung des Gehörlosensports
Der internationale Gehörlosensport ist seit über 100 Jahren eigenständig organisiert. Das International Committee of Sports for the Deaf (ICSD) besteht seit 1924 und verantwortet weltweit ein eigenes, hochstrukturiertes Sportsystem ausschließlich für gehörlose Menschen. Das ICSD ist unabhängig und nicht dem International Paralympic Committee (IPC) unterstellt. 2001 beschloss das Exekutivkomitee des International Olympic Committee (IOC) die offizielle Umbenennung der „World Games of the Deaf“ in Deaflympics. Die Deaflympics stehen im olympischen Kontext und sind international anerkannt. Umso unverständlicher ist es nach Ansicht der genannten Verbände, dass diese gewachsene Struktur im Bayerischen Sportgesetz keine angemessene Berücksichtigung findet.
Unzureichende Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren
„Im Gesetzgebungsverfahren wurde den Sportverbänden bis zum 05.09.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt – überwiegend während der bayerischen Sommerferien. Trotz dieser kurzen Frist haben KOGEBA e.V. und BGS e.V. fristgerecht eine fundierte Stellungnahme eingereicht. Eine inhaltliche Rückmeldung erfolgte nicht. Der Gesetzentwurf wurde am 21.10.2025 veröffentlicht. Am 11.12.2025 wurde das Gesetz beschlossen – ohne erkennbare Berücksichtigung unserer konkreten Änderungsvorschläge. Bis heute (15.02.2026) liegt weder eine schriftliche Antwort des Bayerischen Innen- und Sportministeriums noch des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) vor. Ebenso erfolgte keine Einladung zu einem fachlichen Austausch. Eine bloß formale Beteiligung genügt nicht, wenn substanzielle Beiträge im weiteren Verfahren unbeachtet bleiben“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände.
Rechtliche Bewertung – unzureichende Berücksichtigung des Gehörlosensports
Taube Menschen sind Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX. Damit fällt auch der organisierte Gehörlosensport eindeutig in den gesetzlichen Förderauftrag. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz verbietet jede Benachteiligung wegen einer Behinderung. Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur gleichberechtigten Teilhabe am Sport. Eine Förderpraxis, die den Gehörlosensport nicht ausdrücklich berücksichtigt oder strukturell benachteiligt, verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, heißt es weiter in der Stellungnahme.
Medaillenprämien: Ungleichbehandlung auf Landesebene
Während Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Spiele staatlich gewürdigt werden, bleiben Erfolge bei den Deaflympics unberücksichtigt. Diese Ungleichbehandlung entbehrt einer sachlichen Rechtfertigung und stellt die tatsächliche Gleichstellung im bayerischen Spitzensport in Frage.
Eigenständigkeit statt Unterordnung
„Der Gehörlosensport ist sprachlich, kulturell und organisatorisch eigenständig. Gebärdensprachlich geprägte Sportstrukturen sind keine organisatorische Besonderheit, sondern Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe. Wer diese Unterschiede ignoriert und eine Unterordnung unter paralympische Strukturen erwartet, verkennt die Lebensrealität tauber Menschen. Hinzu kommt, dass auch auf Bundesebene mit dem Sportfördergesetz (SpoFöG) ein rechtlicher Rahmen existiert, der die Förderung des Sports strukturiert regelt. Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass der Gehörlosensport im Bayerischen Sportgesetz keine ausdrückliche Berücksichtigung findet. Dies steht im Widerspruch zu den dargestellten Gleichbehandlungs- und Fördergrundsätzen. Eine Sportpolitik, die Gebärdensprache nicht als strukturelle Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe anerkennt, führt nicht zu Inklusion, sondern zu faktischer Ausgrenzung“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände.
Forderungen
Die oben genannten Verbände fordern:
- die ausdrückliche Verankerung des Gehörlosensports im Bayerischen Sportgesetz
- die vollständige strukturelle und finanzielle Gleichstellung
- die offizielle Anerkennung der Deaflympics als eigenständige Spitzensportstruktur
- die Gleichbehandlung bei staatlichen Medaillenprämien
- einen verbindlichen Dialog mit den legitimierten Vertretungen tauber Menschen in Bayern
„Inklusion darf kein politisches Schlagwort bleiben. Sie muss sich verbindlich in Gesetzestexten, Förderentscheidungen und finanziellen Strukturen niederschlagen. Taube Menschen sind eine Minderheit – aber gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Gleichstellung ist kein Sonderwunsch, sondern ein Rechtsanspruch“, heißt es vonseiten des Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) und des Bayerischer Gehörlosen-Sportverband (BGS).




