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Kritik am Bayerischen Sportgesetz vonseiten gehörloser Menschen

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Foto: public domain

München (kobinet) Das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) und der Bayerische Gehörlosen-Sportverband (BGS) sind zutiefst betroffen darüber, dass der organisierte Gehörlosensport im neuen Bayerischen Sportgesetz weiterhin keine ausdrückliche Berücksichtigung findet. Das Gesetz werde dem Anspruch echter Inklusion nicht gerecht und ignoriere die besonderen Strukturen des international eigenständigen Gehörlosensports, heißt es in einer Stellungnahme zum Beschluss des Bayerischen Sportgesetzes.

Internationale Anerkennung des Gehörlosensports

Der internationale Gehörlosensport ist seit über 100 Jahren eigenständig organisiert. Das International Committee of Sports for the Deaf (ICSD) besteht seit 1924 und verantwortet weltweit ein eigenes, hochstrukturiertes Sportsystem ausschließlich für gehörlose Menschen. Das ICSD ist unabhängig und nicht dem International Paralympic Committee (IPC) unterstellt. 2001 beschloss das Exekutivkomitee des International Olympic Committee (IOC) die offizielle Umbenennung der „World Games of the Deaf“ in Deaflympics. Die Deaflympics stehen im olympischen Kontext und sind international anerkannt. Umso unverständlicher ist es nach Ansicht der genannten Verbände, dass diese gewachsene Struktur im Bayerischen Sportgesetz keine angemessene Berücksichtigung findet.

Unzureichende Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren

„Im Gesetzgebungsverfahren wurde den Sportverbänden bis zum 05.09.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt – überwiegend während der bayerischen Sommerferien. Trotz dieser kurzen Frist haben KOGEBA e.V. und BGS e.V. fristgerecht eine fundierte Stellungnahme eingereicht. Eine inhaltliche Rückmeldung erfolgte nicht. Der Gesetzentwurf wurde am 21.10.2025 veröffentlicht. Am 11.12.2025 wurde das Gesetz beschlossen – ohne erkennbare Berücksichtigung unserer konkreten Änderungsvorschläge. Bis heute (15.02.2026) liegt weder eine schriftliche Antwort des Bayerischen Innen- und Sportministeriums noch des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) vor. Ebenso erfolgte keine Einladung zu einem fachlichen Austausch. Eine bloß formale Beteiligung genügt nicht, wenn substanzielle Beiträge im weiteren Verfahren unbeachtet bleiben“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände.

Rechtliche Bewertung – unzureichende Berücksichtigung des Gehörlosensports

Taube Menschen sind Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX. Damit fällt auch der organisierte Gehörlosensport eindeutig in den gesetzlichen Förderauftrag. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz verbietet jede Benachteiligung wegen einer Behinderung. Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur gleichberechtigten Teilhabe am Sport. Eine Förderpraxis, die den Gehörlosensport nicht ausdrücklich berücksichtigt oder strukturell benachteiligt, verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Medaillenprämien: Ungleichbehandlung auf Landesebene

Während Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Spiele staatlich gewürdigt werden, bleiben Erfolge bei den Deaflympics unberücksichtigt. Diese Ungleichbehandlung entbehrt einer sachlichen Rechtfertigung und stellt die tatsächliche Gleichstellung im bayerischen Spitzensport in Frage.

Eigenständigkeit statt Unterordnung

„Der Gehörlosensport ist sprachlich, kulturell und organisatorisch eigenständig. Gebärdensprachlich geprägte Sportstrukturen sind keine organisatorische Besonderheit, sondern Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe. Wer diese Unterschiede ignoriert und eine Unterordnung unter paralympische Strukturen erwartet, verkennt die Lebensrealität tauber Menschen. Hinzu kommt, dass auch auf Bundesebene mit dem Sportfördergesetz (SpoFöG) ein rechtlicher Rahmen existiert, der die Förderung des Sports strukturiert regelt. Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass der Gehörlosensport im Bayerischen Sportgesetz keine ausdrückliche Berücksichtigung findet. Dies steht im Widerspruch zu den dargestellten Gleichbehandlungs- und Fördergrundsätzen. Eine Sportpolitik, die Gebärdensprache nicht als strukturelle Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe anerkennt, führt nicht zu Inklusion, sondern zu faktischer Ausgrenzung“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände.

Forderungen

Die oben genannten Verbände fordern:

  • die ausdrückliche Verankerung des Gehörlosensports im Bayerischen Sportgesetz
  • die vollständige strukturelle und finanzielle Gleichstellung
  • die offizielle Anerkennung der Deaflympics als eigenständige Spitzensportstruktur
  • die Gleichbehandlung bei staatlichen Medaillenprämien
  • einen verbindlichen Dialog mit den legitimierten Vertretungen tauber Menschen in Bayern

„Inklusion darf kein politisches Schlagwort bleiben. Sie muss sich verbindlich in Gesetzestexten, Förderentscheidungen und finanziellen Strukturen niederschlagen. Taube Menschen sind eine Minderheit – aber gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Gleichstellung ist kein Sonderwunsch, sondern ein Rechtsanspruch“, heißt es vonseiten des Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) und des Bayerischer Gehörlosen-Sportverband (BGS).