Berlin (kobinet)
Raul Krauthausen hat Kritik geübt.
Viele andere Menschen haben auch Kritik geübt.
Die Kritik gilt einem Gesetz-Entwurf.
Der Entwurf kommt von der Bundes-Regierung.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BGG.
Das Kabinett hat über den Entwurf entschieden.
Ein Kabinett ist eine Gruppe von Politikern.
Diese Politiker sind die wichtigsten in der Regierung.
Jetzt entscheiden die Abgeordneten vom Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Raul Krauthausen hat Briefe geschrieben.
Die Briefe gingen an Abgeordnete von CDU.
Die Briefe gingen auch an Abgeordnete von CSU.
Und die Briefe gingen an Abgeordnete von SPD.
Raul Krauthausen bietet eine Vorlage an.
Andere Menschen können die Vorlage nutzen.
Dann können sie auch Briefe schreiben.
Die Abgeordneten sollen etwas verstehen.
Sie sollen die Lebens-Situation verstehen.
Behinderte Menschen haben viele Barrieren.
Die Barrieren behindern die Menschen.
Viele Menschen fordern Änderungen am Entwurf.
Raul Krauthausen hat eine E-Mail geschrieben.
Die E-Mail ging an Abgeordnete.
Die Abgeordneten arbeiten in 2 Ausschüssen.
Ein Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.
Ein Ausschuss heißt: Wirtschafts-Ausschuss.
Der andere heißt: Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Im Betreff steht etwas.
Da steht: Persönliche Bitte um Nach-Besserung.
Der Brief beginnt mit einer Anrede.
Raul Krauthausen wendet sich an die Abgeordneten.
Das Anliegen liegt ihm sehr am Herzen.
Es geht um das BGG.
Das Gesetz soll reformiert werden.
Reformiert bedeutet: Es soll verbessert werden.
Raul Krauthausen lobt einen ersten Schritt.
Die Bundes-Regierung hat am 11. Februar entschieden.
Das war im Jahr 2026.
Das Thema Barriere-Freiheit ist wieder wichtig.
Private Anbieter werden erstmals beachtet.
Digitale Barriere-Freiheit soll verbessert werden.
Assistenz-Hunde sollen zertifiziert werden.
Zertifiziert bedeutet: Sie bekommen eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung zeigt: Der Hund ist gut ausgebildet.
Raul Krauthausen bittet die Abgeordneten.
Sie sollen den Entwurf kritisch prüfen.
Sie sollen mutig nach-bessern.
Viele Fach-Verbände kritisieren den Entwurf.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle kritisiert auch.
Diskriminierung bedeutet: Ungerechte Behandlung.
Eine Person wird schlechter behandelt.
Schlechter als andere Menschen.
Der Bundes-Behinderten-Beauftragte kritisiert auch.
Der Entwurf bleibt hinter Standards zurück.
Standards sind Regeln und Vorgaben.
Es sind internationale Standards.
Echte Teil-Habe im Alltag ist nicht möglich.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Raul Krauthausen nennt 3 wichtige Punkte.
Über diese Punkte möchte er sprechen.
Punkt 1: Private Firmen müssen handeln
Private Firmen müssen nur im Einzel-Fall handeln.
Sie müssen angemessene Vorkehrungen treffen.
Bauliche Veränderungen sind oft ausgeschlossen.
Der Grund: Sie gelten als unzumutbare Belastung.
Das bedeutet: Die Barrieren bleiben bestehen.
Die Lösungen müssen im Alltag spürbar sein.
Menschen brauchen Barriere-Freiheit beim Arzt.
Sie brauchen sie im Restaurant.
Sie brauchen sie beim Einkaufen.
Punkt 2: Es fehlen Strafen
Ein Recht ohne Durch-Setzungs-Kraft wird ignoriert.
Private Firmen müssen keinen Schadens-Ersatz zahlen.
Schadens-Ersatz bedeutet: Geld für einen Schaden.
Sie müssen auch kein Buß-Geld zahlen.
Buß-Geld ist eine Strafe.
Du musst Geld bezahlen.
Das ist bei Diskriminierung so.
Das sendet ein falsches Signal.
Barriere-Freiheit soll kein Gnaden-Akt sein.
Barriere-Freiheit soll ein verlässlicher Standard sein.
Punkt 3: Die Zeit-Pläne sind zu lang
Bundes-Bauten sollen bis 2045 barriere-frei sein.
Das ist eine sehr lange Frist.
Inklusion wird auf später verschoben.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Die Gesellschaft wird älter.
Wir können nicht so lange warten.
Wir brauchen zugängliche Infrastruktur.
Infrastruktur sind wichtige Dinge zum Leben.
Zum Beispiel Straßen und Brücken.
Jetzt kommt es auf die Abgeordneten an.
Sie sollen die Punkte unabhängig prüfen.
Sie sollen sich für Verbesserungen einsetzen.
Raul Krauthausen möchte ein Gespräch führen.
Das Gespräch kann persönlich sein.
Es kann auch telefonisch sein.
Er möchte seine Bedenken erläutern.
Er möchte seine Vorschläge erläutern.
Das Gesetz soll ein echter Fortschritt werden.
Ein Fortschritt für das Land.
Raul Krauthausen wartet auf eine Antwort.
Der Brief endet mit freundlichen Grüßen.
Raul Krauthausen hat das Schreiben online gestellt.
Er hat auch kürzere Varianten online gestellt.
Es gibt eine Liste der Abgeordneten.
Die Liste zeigt Abgeordnete von CDU.
Die Liste zeigt Abgeordnete von CSU.
Die Liste zeigt auch Abgeordnete von SPD.
Sie arbeiten in den beiden Ausschüssen.
Raul Krauthausen ist nicht allein.
Uwe Heineker hat auch einen Brief geschrieben.
Der Brief ging an einen Bundes-Tags-Abgeordneten.
Der Abgeordnete ist in seinem Wahl-Kreis.
Uwe Heineker hat die kobinet-nachrichten informiert.
Er hat seinen Brief mitgeschickt.
In dem Brief steht etwas.
Uwe Heineker teilt die Kritik am Entwurf.
Der Entwurf wurde am 11. Februar beschlossen.
Das war im Jahr 2026.
Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen.
Die Kritik bezieht sich auf die Bedürfnisse.
Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
Kritiker sagen: Der Entwurf ist nicht umfassend genug.
Er bietet keine verbindlichen Maßnahmen.
Verbindlich bedeutet: Es muss gemacht werden.
Es ist keine freiwillige Sache.
Barriere-Freiheit fehlt in allen Lebens-Bereichen.
Die Barrieren sind im Alltag.
Sie sind in Restaurants.
Sie sind in Geschäften.
Sie sind in Sport-Stätten.
Sie sind in Freizeit-Einrichtungen.
Dort fehlt eine klare Verpflichtung.
Die Verpflichtung muss durchsetzbar sein.
Private Anbieter müssen verbindlich handeln.
Sonst hängt Gleich-Stellung vom guten Willen ab.
Besonders problematisch sind Ausnahme-Regelungen.
Es gibt Zumutbarkeits-Prüfungen.
Diese führen dazu: Notwendige Anpassungen bleiben aus.
Barriere-Freiheit darf nicht an Geld scheitern.
Sie ist ein Menschen-Recht.
Das steht in einem Vertrag.
Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Das steht in Artikel 9 des Vertrags.
Barriere-Freiheit ist kein Service-Angebot.
Sie ist eine Pflicht.
Uwe Heineker betont die gesellschaftliche Bedeutung.
Begegnungen sind wichtig.
Begegnungen zwischen Menschen mit Behinderungen.
Und Begegnungen zwischen Menschen ohne Behinderungen.
Sie sind entscheidend für den Abbau von Vorurteilen.
Vorurteile entstehen durch Distanz.
Sie verschwinden durch Begegnung.
Menschen mit Behinderungen müssen überall dabei sein.
Sie müssen überall teilhaben können.
Sonst fehlen diese Begegnungen.
Barriere-Freiheit ist wichtig für den Zusammen-Halt.
Die Abgeordneten haben eine Möglichkeit.
Sie können die Herausforderungen angehen.
Sie können im Gesetzgebungs-Verfahren aktiv werden.
Gesetzgebungs-Verfahren bedeutet: So entsteht ein Gesetz.
Sie können Vorschläge zur Verbesserung einbringen.
Es gibt eine Diskussion über die Fristen.
Es gibt Potenzial für realistische Zeit-Pläne.
Alle Beteiligten müssen zusammen-arbeiten.
Finanzielle Unterstützung ist notwendig.
Sie ist wichtig für die Umsetzung.
Das ist eine Chance für innovative Lösungen.
Viele Menschen fordern stärkere Beteiligung.
Die Erfahrungen von Betroffenen sind wichtig.
Ihre Perspektiven müssen einfließen.
Das führt zu einem inklusiveren Ergebnis.
Es führt zu einem gerechteren Ergebnis.
Uwe Heineker bittet um Feed-back.
Der Brief endet mit freundlichen Grüßen.
Foto: Raul Krauthausen
Berlin (kobinet) Raul Krauthausen hat wie viele andere Aktive, die sich für klare Regelungen zur Barrierefreiheit einsetzen, scharfe Krtik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz geübt. Da nach dem Kabinettsbeschluss nun die Entscheidung über die endgültigen Regelungen bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt, hat Raul Krauthausen nicht nur Briefe an die zuständigen Abgeordneten von CDU/CSU und SPD geschrieben, sondern bietet auch eine Vorlage und die Adressen zur Nachahmung für andere Aktive an. Denn nun gilt es, die Abgeordneten ganz konkret mit der Lebenssituation, mit den vielfältigen Barrieren, die behinderte Menschen behindern zu konfrontieren und ganz konkrete Änderungen am Gesetzentwurf einzufordern. Darin sind sich viele Akteur*innen der Behindertenbewegung und -verbände einig.
Im Betreff der Mail, die Raul Krauthausen an die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD, die im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mitwirken, heißt es: „Persönliche Bitte um Nachbesserung am BGG-Entwurf – Einladung zum Dialog“. Und weiter heißt es im Brief von Raul Krauthausen, den er in unterschiedlichen Formen zur Nachahmung empfiehlt:
„Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r [Name des/der Abgeordneten],
ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie, das mir persönlich sehr am Herzen liegt und das für das gesellschaftliche Miteinander in unserem Land von großer Bedeutung ist: die aktuelle Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Zunächst möchte ich anerkennen, dass die Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 einen Schritt gemacht hat, um das Thema Barrierefreiheit wieder auf die politische Agenda zu setzen. Es ist positiv zu werten, dass private Anbieter nun erstmals gesetzlich in den Blick genommen werden und die digitale Barrierefreiheit sowie die Zertifizierung von Assistenzhunden vorangebracht werden sollen.
Dennoch bitte ich Sie eindringlich, den vorliegenden Entwurf im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren kritisch zu prüfen und mutig nachzubessern. Aus meiner Sicht, und im Einklang mit der Kritik zahlreicher Fachverbände, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Bundesbehindertenbeauftragten, bleibt der Entwurf hinter den notwendigen, auch internationalen Standards zurück, um echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen.
Besonders drei Punkte bereiten mir große Sorge, über die ich gerne mit Ihnen sprechen möchte:
- Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft: Die Beschränkung auf „angemessene Vorkehrungen“ im Einzelfall bei gleichzeitigem pauschalen Ausschluss baulicher Veränderungen als „unzumutbare Belastung“ droht, den Status quo der Barrieren zu zementieren. Wir benötigen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag spürbar sind. Sei es beim Arztbesuch, im Restaurant oder beim Einkaufen.
- Fehlende Sanktionsmechanismen: Ein Recht ohne Durchsetzungskraft läuft, wie Sie wissen, erfahrungsgemäß Gefahr, ignoriert zu werden. Dass private Unternehmen bei Diskriminierung weder Schadensersatz noch Bußgelder fürchten müssen, sendet das falsche Signal. Barrierefreiheit sollte kein ‚Gnadenakt‘ sein, sondern ein verlässlicher Standard.
- Zeitrahmen der Umsetzung: Die Frist bis 2045 für die Barrierefreiheit von Bundesbauten verschiebt Inklusion faktisch auf die übernächste Generation. In einer alternden Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, so lange auf zugängliche Infrastruktur zu warten.
Im parlamentarischen Verfahren kommt es nun maßgeblich auf die einzelnen Abgeordneten an. Ich hoffe sehr, dass Sie die vorgebrachten Punkte unabhängig prüfen und sich für wirksame Verbesserungen einsetzen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Gelegenheit geben würden, Ihnen meine Bedenken und Vorschläge in einem persönlichen Gespräch (gerne auch telefonisch oder digital) kurz zu erläutern.
Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, wie wir dieses Gesetz zu einem echten Fortschritt für unser Land machen können.
Ich sehe Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Raul Krauthausen“
Dieses Schreiben, aber auch Vorschläge kürzere Varianten hat Raul Krauthausen zusammen mit einer Liste der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages online gestellt.
Link zum Schreiben von Raul Krauthausen und weiteren Vorschlägen
Link zu den Adressen der zuständigen Abgeordneten
Dass Raul Krauthausen mit seiner Initiative, sich direkt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wenden, nicht allein ist, zeigt eine Mail, die Uwe Heineker an den Bundestagsabgeordneten in seinem Wahlkreis verfasst und den kobinet-nachrichten zur Information zugesandt hat. Darin heißt es u.a.:
„die von mir vollumfänglich geteilten Kritiken an dem Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, beziehen sich vor allem auf die unzureichende Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Kritiker bemängeln, dass der Entwurf nicht umfassend genug ist und keine verbindlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen bietet.
Die eigentlichen Barrieren finden sich im Alltag, in Restaurants, Geschäften, Sportstätten oder Freizeiteinrichtungen vor. Genau dort fehlt jedoch eine klare, durchsetzbare Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Solange private Anbieter nicht verbindlich in die Pflicht genommen werden, bleibt Gleichstellung vom guten Willen Einzelner abhängig.
Besonders problematisch ist es aus meiner Sicht, dass Ausnahmeregelungen und Zumutbarkeitsprüfungen dazu führen könnten, dass notwendige Anpassungen unterbleiben. Barrierefreiheit darf nicht an wirtschaftlichen Erwägungen scheitern. Sie ist ein Menschenrecht im Sinne des Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention und kein optionales Serviceangebot. Neben der rechtlichen Dimension betone ich auch die gesellschaftliche Bedeutung von Barrierefreiheit: Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung seien entscheidend für den Abbau von Vorurteilen. Vorurteile entstehen durch Distanz. Sie verschwinden durch Begegnung. Wenn Menschen mit Behinderungen nicht selbstverständlich überall teilhaben können, fehlen genau diese Begegnungen. Barrierefreiheit ist daher auch eine Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Es gibt für Sie als MdB die Möglichkeit, diese Herausforderungen im nun anstehenden weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren proaktiv anzugehen, indem weitere Vorschläge zur Verbesserung eingebracht werden. Die Diskussion über die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung zeigt, dass es Potenzial für realistische Zeitpläne gibt, wenn alle Beteiligten miteinander arbeiten. Zudem wird die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung für die Umsetzung der Änderungen thematisiert, was als Chance gesehen werden kann, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.
Viele Stimmen fordern stärkere partizipative Prozesse, um die Erfahrungen und Perspektiven von Betroffenen angemessen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Dies könnte zu einem inklusiveren und gerechteren Ergebnis führen. Bitte geben Sie Feedback zu den Vorschlägen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Heineker“
Foto: Raul Krauthausen
Berlin (kobinet) Raul Krauthausen hat wie viele andere Aktive, die sich für klare Regelungen zur Barrierefreiheit einsetzen, scharfe Krtik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz geübt. Da nach dem Kabinettsbeschluss nun die Entscheidung über die endgültigen Regelungen bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt, hat Raul Krauthausen nicht nur Briefe an die zuständigen Abgeordneten von CDU/CSU und SPD geschrieben, sondern bietet auch eine Vorlage und die Adressen zur Nachahmung für andere Aktive an. Denn nun gilt es, die Abgeordneten ganz konkret mit der Lebenssituation, mit den vielfältigen Barrieren, die behinderte Menschen behindern zu konfrontieren und ganz konkrete Änderungen am Gesetzentwurf einzufordern. Darin sind sich viele Akteur*innen der Behindertenbewegung und -verbände einig.
Im Betreff der Mail, die Raul Krauthausen an die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD, die im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mitwirken, heißt es: „Persönliche Bitte um Nachbesserung am BGG-Entwurf – Einladung zum Dialog“. Und weiter heißt es im Brief von Raul Krauthausen, den er in unterschiedlichen Formen zur Nachahmung empfiehlt:
„Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r [Name des/der Abgeordneten],
ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie, das mir persönlich sehr am Herzen liegt und das für das gesellschaftliche Miteinander in unserem Land von großer Bedeutung ist: die aktuelle Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Zunächst möchte ich anerkennen, dass die Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 einen Schritt gemacht hat, um das Thema Barrierefreiheit wieder auf die politische Agenda zu setzen. Es ist positiv zu werten, dass private Anbieter nun erstmals gesetzlich in den Blick genommen werden und die digitale Barrierefreiheit sowie die Zertifizierung von Assistenzhunden vorangebracht werden sollen.
Dennoch bitte ich Sie eindringlich, den vorliegenden Entwurf im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren kritisch zu prüfen und mutig nachzubessern. Aus meiner Sicht, und im Einklang mit der Kritik zahlreicher Fachverbände, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Bundesbehindertenbeauftragten, bleibt der Entwurf hinter den notwendigen, auch internationalen Standards zurück, um echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen.
Besonders drei Punkte bereiten mir große Sorge, über die ich gerne mit Ihnen sprechen möchte:
- Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft: Die Beschränkung auf „angemessene Vorkehrungen“ im Einzelfall bei gleichzeitigem pauschalen Ausschluss baulicher Veränderungen als „unzumutbare Belastung“ droht, den Status quo der Barrieren zu zementieren. Wir benötigen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag spürbar sind. Sei es beim Arztbesuch, im Restaurant oder beim Einkaufen.
- Fehlende Sanktionsmechanismen: Ein Recht ohne Durchsetzungskraft läuft, wie Sie wissen, erfahrungsgemäß Gefahr, ignoriert zu werden. Dass private Unternehmen bei Diskriminierung weder Schadensersatz noch Bußgelder fürchten müssen, sendet das falsche Signal. Barrierefreiheit sollte kein ‚Gnadenakt‘ sein, sondern ein verlässlicher Standard.
- Zeitrahmen der Umsetzung: Die Frist bis 2045 für die Barrierefreiheit von Bundesbauten verschiebt Inklusion faktisch auf die übernächste Generation. In einer alternden Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, so lange auf zugängliche Infrastruktur zu warten.
Im parlamentarischen Verfahren kommt es nun maßgeblich auf die einzelnen Abgeordneten an. Ich hoffe sehr, dass Sie die vorgebrachten Punkte unabhängig prüfen und sich für wirksame Verbesserungen einsetzen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Gelegenheit geben würden, Ihnen meine Bedenken und Vorschläge in einem persönlichen Gespräch (gerne auch telefonisch oder digital) kurz zu erläutern.
Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, wie wir dieses Gesetz zu einem echten Fortschritt für unser Land machen können.
Ich sehe Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Raul Krauthausen“
Dieses Schreiben, aber auch Vorschläge kürzere Varianten hat Raul Krauthausen zusammen mit einer Liste der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages online gestellt.
Link zum Schreiben von Raul Krauthausen und weiteren Vorschlägen
Link zu den Adressen der zuständigen Abgeordneten
Dass Raul Krauthausen mit seiner Initiative, sich direkt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wenden, nicht allein ist, zeigt eine Mail, die Uwe Heineker an den Bundestagsabgeordneten in seinem Wahlkreis verfasst und den kobinet-nachrichten zur Information zugesandt hat. Darin heißt es u.a.:
„die von mir vollumfänglich geteilten Kritiken an dem Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, beziehen sich vor allem auf die unzureichende Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Kritiker bemängeln, dass der Entwurf nicht umfassend genug ist und keine verbindlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen bietet.
Die eigentlichen Barrieren finden sich im Alltag, in Restaurants, Geschäften, Sportstätten oder Freizeiteinrichtungen vor. Genau dort fehlt jedoch eine klare, durchsetzbare Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Solange private Anbieter nicht verbindlich in die Pflicht genommen werden, bleibt Gleichstellung vom guten Willen Einzelner abhängig.
Besonders problematisch ist es aus meiner Sicht, dass Ausnahmeregelungen und Zumutbarkeitsprüfungen dazu führen könnten, dass notwendige Anpassungen unterbleiben. Barrierefreiheit darf nicht an wirtschaftlichen Erwägungen scheitern. Sie ist ein Menschenrecht im Sinne des Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention und kein optionales Serviceangebot. Neben der rechtlichen Dimension betone ich auch die gesellschaftliche Bedeutung von Barrierefreiheit: Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung seien entscheidend für den Abbau von Vorurteilen. Vorurteile entstehen durch Distanz. Sie verschwinden durch Begegnung. Wenn Menschen mit Behinderungen nicht selbstverständlich überall teilhaben können, fehlen genau diese Begegnungen. Barrierefreiheit ist daher auch eine Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Es gibt für Sie als MdB die Möglichkeit, diese Herausforderungen im nun anstehenden weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren proaktiv anzugehen, indem weitere Vorschläge zur Verbesserung eingebracht werden. Die Diskussion über die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung zeigt, dass es Potenzial für realistische Zeitpläne gibt, wenn alle Beteiligten miteinander arbeiten. Zudem wird die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung für die Umsetzung der Änderungen thematisiert, was als Chance gesehen werden kann, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.
Viele Stimmen fordern stärkere partizipative Prozesse, um die Erfahrungen und Perspektiven von Betroffenen angemessen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Dies könnte zu einem inklusiveren und gerechteren Ergebnis führen. Bitte geben Sie Feedback zu den Vorschlägen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Heineker“




