Menu Close

Gehörlosenverband fordert Aufarbeitung und Gleichstellung in Bayern

Wappen Bundesland   Freistaat Bayern
Wappen großes Freistaat Bayern
Foto: Gemeinfrei, public domain

MÜNCHEN (kobinet) Anlässlich des heutigen Welttages der sozialen Gerechtigkeit macht der Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) auf eine schwerwiegende soziale Schieflage im Freistaat aufmerksam. Während die Vereinten Nationen unter dem Motto "Empowering Inclusion" dazu aufrufen, Lücken für soziale Gerechtigkeit zu schließen, klaffen diese in Bayern insbesondere bei der Anerkennung historischen Unrechts und der materiellen Gleichstellung weit auseinander. Der LVBYGL blickt gerade heute erwartungsvoll auf den Bayerischen Landtag. Während Hamburg bereits 2025 durch eine offizielle Entschuldigung für das Gebärdensprachenverbot ein Zeichen der Versöhnung setzte, besteht in Bayern nun die Chance, diesem Beispiel durch eine fundierte parlamentarische Aufarbeitung und die sofortige Umsetzung des versprochenen Gehörlosengeldes zu folgen.

Ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung Die aktuelle schriftliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27. Januar 2026 rückt nun auch in Bayern das dunkle Kapitel des Oralismus in den Fokus. Über ein Jahrhundert lang wurde gehörlosen Kindern die Verwendung ihrer Muttersprache – der Gebärdensprache – unter Androhung von Strafe untersagt. Dieses aus den Beschlüssen des Mailänder Kongresses von 1880 resultierende Verbot hat Identitäten zerstört und Bildungschancen systematisch geraubt. Der LVBYGL fordert die Staatsregierung auf, der Anfrage Celinas mit der gleichen Aufrichtigkeit zu begegnen, wie es der Hamburger Senat bereits getan hat.

Ein wesentlicher Pfeiler der sozialen Gerechtigkeit ist die materielle Teilhabe. Der LVBY erinnert an das Wahlversprechen im Koalitionsvertrag, ein bayerisches Gehörlosengeld einzuführen. Dass die Mittel hierfür im Doppelhaushalt 2026/2027 vorerst gestrichen wurden, sorgt in der Gemeinschaft für Besorgnis. „Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Artikel 118a der Bayerischen Verfassung und ist eine soziale Schande für den Freistaat“, so der politische Referent des Landesverbandes Daniel Büter. „Wir setzen darauf, dass die Koalition ihr Wahlversprechen bis zum Ende der Legislaturperiode vollumfänglich erfüllt.“