MÜNCHEN (kobinet)
Heute ist der Welt-Tag der sozialen Gerechtigkeit.
Soziale Gerechtigkeit bedeutet: Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
Der Landes-Verband Bayern der Gehörlosen macht auf ein Problem aufmerksam.
Ein Landes-Verband ist eine Gruppe von Menschen in einem Bundes-Land.
Die Menschen haben die gleichen Ziele und arbeiten zusammen.
Die Abkürzung ist: LVBYGL.
Gehörlose Menschen sind Menschen, die nicht hören können.
Sie sprechen mit den Händen.
Das nennt man: Gebärden-Sprache.
Die Vereinten Nationen sagen:
Die Vereinten Nationen sind eine große Gruppe von Ländern.
193 Länder arbeiten dort zusammen.
Sie wollen Probleme in der Welt lösen.
Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
Chancen sind Möglichkeiten.
Man kann etwas Gutes erreichen.
Das nennt man: soziale Gerechtigkeit.
In Bayern ist das aber nicht so.
Gehörlose Menschen werden ungerecht behandelt.
Hamburg hat sich 2025 bei gehörlosen Menschen entschuldigt.
Früher war die Gebärden-Sprache dort verboten.
Das war sehr ungerecht.
Bayern soll das auch machen.
Bayern soll sich auch entschuldigen.
Was war früher?
Eine Politikerin heißt Kerstin Celina.
Eine Politikerin arbeitet in der Politik.
Sie versucht Regeln für alle Menschen zu machen.
Sie hat am 27. Januar 2026 Fragen gestellt.
Die Fragen sind über gehörlose Menschen.
Früher war die Gebärden-Sprache verboten.
Das Verbot dauerte über 100 Jahre.
Gehörlose Kinder durften nicht mit den Händen sprechen.
Das war ihre Mutter-Sprache.
Die Mutter-Sprache ist deine erste Sprache.
Du lernst sie als Kind.
Sie bekamen Strafe, wenn sie es trotzdem taten.
Das war im Jahr 1880 in Mailand beschlossen worden.
Viele gehörlose Menschen litten darunter.
Sie konnten nicht gut lernen.
Was fordert der LVBYGL?
Die Regierung von Bayern soll ehrlich antworten.
Eine Regierung leitet ein Land.
Die Regierung besteht aus Politikern und einem Chef.
Sie soll die Fragen von Frau Celina beantworten.
Hamburg hat das schon gemacht.
Bayern soll das auch machen.
Es gibt noch ein anderes Problem:
Bayern hat ein Gehörlosen-Geld versprochen.
Das steht im Koalitions-Vertrag.
Ein Koalitions-Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Parteien.
Aber das Geld wurde gestrichen.
Es steht nicht mehr im Haushalts-Plan für 2026 und 2027.
Der Haushalts-Plan zeigt wie viel Geld ein Land hat.
Er zeigt auch wofür das Geld ausgegeben wird.
Daniel Büter arbeitet für den Landes-Verband.
Er sagt:
Das ist ungerecht.
Die Bayerische Verfassung hat einen Artikel 118a.
Eine Verfassung sind die wichtigsten Regeln für einen Staat.
In Deutschland heißt die Verfassung Grund-Gesetz.
Ein Artikel ist ein Teil von einem Text mit Regeln.
Dort steht: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Das Gehörlosen-Geld muss kommen.
Das ist ein Wahl-Versprechen.
Ein Wahl-Versprechen ist ein Versprechen von einem Politiker.
Der Politiker verspricht etwas vor der Wahl.
Die Regierung muss ihr Versprechen halten.

Foto: Gemeinfrei, public domain
MÜNCHEN (kobinet) Anlässlich des heutigen Welttages der sozialen Gerechtigkeit macht der Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) auf eine schwerwiegende soziale Schieflage im Freistaat aufmerksam. Während die Vereinten Nationen unter dem Motto "Empowering Inclusion" dazu aufrufen, Lücken für soziale Gerechtigkeit zu schließen, klaffen diese in Bayern insbesondere bei der Anerkennung historischen Unrechts und der materiellen Gleichstellung weit auseinander. Der LVBYGL blickt gerade heute erwartungsvoll auf den Bayerischen Landtag. Während Hamburg bereits 2025 durch eine offizielle Entschuldigung für das Gebärdensprachenverbot ein Zeichen der Versöhnung setzte, besteht in Bayern nun die Chance, diesem Beispiel durch eine fundierte parlamentarische Aufarbeitung und die sofortige Umsetzung des versprochenen Gehörlosengeldes zu folgen.
Ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung Die aktuelle schriftliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27. Januar 2026 rückt nun auch in Bayern das dunkle Kapitel des Oralismus in den Fokus. Über ein Jahrhundert lang wurde gehörlosen Kindern die Verwendung ihrer Muttersprache – der Gebärdensprache – unter Androhung von Strafe untersagt. Dieses aus den Beschlüssen des Mailänder Kongresses von 1880 resultierende Verbot hat Identitäten zerstört und Bildungschancen systematisch geraubt. Der LVBYGL fordert die Staatsregierung auf, der Anfrage Celinas mit der gleichen Aufrichtigkeit zu begegnen, wie es der Hamburger Senat bereits getan hat.
Ein wesentlicher Pfeiler der sozialen Gerechtigkeit ist die materielle Teilhabe. Der LVBY erinnert an das Wahlversprechen im Koalitionsvertrag, ein bayerisches Gehörlosengeld einzuführen. Dass die Mittel hierfür im Doppelhaushalt 2026/2027 vorerst gestrichen wurden, sorgt in der Gemeinschaft für Besorgnis. „Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Artikel 118a der Bayerischen Verfassung und ist eine soziale Schande für den Freistaat“, so der politische Referent des Landesverbandes Daniel Büter. „Wir setzen darauf, dass die Koalition ihr Wahlversprechen bis zum Ende der Legislaturperiode vollumfänglich erfüllt.“

Foto: Gemeinfrei, public domain
MÜNCHEN (kobinet) Anlässlich des heutigen Welttages der sozialen Gerechtigkeit macht der Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) auf eine schwerwiegende soziale Schieflage im Freistaat aufmerksam. Während die Vereinten Nationen unter dem Motto "Empowering Inclusion" dazu aufrufen, Lücken für soziale Gerechtigkeit zu schließen, klaffen diese in Bayern insbesondere bei der Anerkennung historischen Unrechts und der materiellen Gleichstellung weit auseinander. Der LVBYGL blickt gerade heute erwartungsvoll auf den Bayerischen Landtag. Während Hamburg bereits 2025 durch eine offizielle Entschuldigung für das Gebärdensprachenverbot ein Zeichen der Versöhnung setzte, besteht in Bayern nun die Chance, diesem Beispiel durch eine fundierte parlamentarische Aufarbeitung und die sofortige Umsetzung des versprochenen Gehörlosengeldes zu folgen.
Ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung Die aktuelle schriftliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27. Januar 2026 rückt nun auch in Bayern das dunkle Kapitel des Oralismus in den Fokus. Über ein Jahrhundert lang wurde gehörlosen Kindern die Verwendung ihrer Muttersprache – der Gebärdensprache – unter Androhung von Strafe untersagt. Dieses aus den Beschlüssen des Mailänder Kongresses von 1880 resultierende Verbot hat Identitäten zerstört und Bildungschancen systematisch geraubt. Der LVBYGL fordert die Staatsregierung auf, der Anfrage Celinas mit der gleichen Aufrichtigkeit zu begegnen, wie es der Hamburger Senat bereits getan hat.
Ein wesentlicher Pfeiler der sozialen Gerechtigkeit ist die materielle Teilhabe. Der LVBY erinnert an das Wahlversprechen im Koalitionsvertrag, ein bayerisches Gehörlosengeld einzuführen. Dass die Mittel hierfür im Doppelhaushalt 2026/2027 vorerst gestrichen wurden, sorgt in der Gemeinschaft für Besorgnis. „Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Artikel 118a der Bayerischen Verfassung und ist eine soziale Schande für den Freistaat“, so der politische Referent des Landesverbandes Daniel Büter. „Wir setzen darauf, dass die Koalition ihr Wahlversprechen bis zum Ende der Legislaturperiode vollumfänglich erfüllt.“




