Schwerin (kobinet)
Der Inklusions-Förder-Rat ist gegen einen Plan.
Der Rat ist aus Mecklenburg-Vorpommern.
Das ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen setzen sich für Inklusion ein.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Der Plan sagt: Förder-Schulen bleiben bis 2035.
Förder-Schulen sind besondere Schulen.
Dort lernen Kinder mit Behinderung.
Der Rat findet den Plan sehr schlecht.
Deutschland hat einen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Im Vertrag steht: Alle Kinder lernen zusammen.
Kinder mit Behinderung lernen zusammen mit anderen Kindern.
Das nennt man: Inklusion.
Mecklenburg-Vorpommern hat den Vertrag unterschrieben.
Der Rat sagt: Die Regierung schiebt Inklusion auf.
Die Regierung sagt immer: Wir brauchen mehr Zeit.
Aber die Regierung macht nichts.
Die Schulen werden nicht besser.
Mehr Zeit hilft nicht.
Die Regierung muss etwas tun.
Manche Politiker sind gegen Inklusion.
Sie finden den Plan gut.
Der Rat sagt: Das ist schlecht.
Inklusion ist wichtig für Demokratie.
Demokratie bedeutet: Herrschaft des Volkes.
Das Volk entscheidet über wichtige Dinge.
Alle Kinder sollen zusammen lernen.
So lernen sie: Alle Menschen sind gleich wichtig.
Viele Schulen haben jetzt Probleme.
Es gibt zu viele Kinder.
Viele Kinder brauchen extra Hilfe.
Zum Beispiel beim Sprechen lernen.
Oder beim Verhalten.
Die Schulen schaffen das nicht alleine.
Der Rat sagt: Schulen brauchen mehr Hilfe.
Schulen brauchen mehr Lehrer.
Schulen brauchen mehr Fach-Leute.
Fach-Leute sind Menschen mit besonderem Wissen.
Sie kennen sich gut mit Behinderungen aus.
Das hilft allen Kindern.
Das hilft Kindern mit Behinderung.
Das hilft auch Kindern ohne Behinderung.
Förder-Schulen kosten viel Geld.
Sie haben eigene Gebäude.
Sie haben eigene Fach-Leute.
Wenn es keine Förder-Schulen mehr gibt: Dann wird das Geld frei.
Das Geld kann dann normale Schulen besser machen.
Mecklenburg-Vorpommern muss Inklusion machen.
Das steht im Vertrag.
Die Regierung darf das nicht vergessen.
Inklusion wurde in der Vergangenheit schlecht gemacht.
Das ist kein Grund gegen Inklusion.
Das zeigt: Die Regierung muss es besser machen.
Menschen mit Behinderung hatten einen Wunsch.
Sie wollten einen Bildungs-Gipfel.
Das ist ein großes Treffen.
Wichtige Menschen reden dort über Schulen und Lernen.
Die Regierung hat den Wunsch nicht erfüllt.
Der Rat ist sehr enttäuscht.
Für gute Inklusion braucht man 3 Dinge:
1. Die richtige Einstellung zu Inklusion.
2. Gute Ausbildung für Lehrer.
3. Gute Bedingungen an den Schulen.
Alle Kinder haben ein Recht.
Das Recht heißt: Recht auf gute Bildung.
Wenn Inklusion verschoben wird: Das Recht wird verletzt.
Mecklenburg-Vorpommern fällt dann zurück.
Das sagen die Vorsitzenden vom Rat.
Vorsitzende sind Menschen, die eine Gruppe leiten.
Die Vorsitzenden sind: Clemens Russell, Margit Glasow und Antje Bernier.
Hintergrund:
Der Inklusions-Förder-Rat hilft der Regierung.
Er gibt Tipps für Menschen mit Behinderung.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das ist ein Gesetz vom Bundes-Land.
Das Gesetz sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Der Rat darf der Regierung Vorschläge machen.
Bei neuen Gesetzen darf der Rat mit-reden.
Das gilt für Themen von Menschen mit Behinderung.

Foto: Gemeinfrei, public domain
Schwerin (kobinet) Der Inklusionsförderrat Mecklenburg-Vorpommern (IFR) kritisiert die angekündigte Verlängerung des Fortbestands der Förderschulen bis mindestens 2035 mit Nachdruck. Diese Entscheidung widerspricht den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die vom Landtag Mecklenburg-Vorpommerns ratifiziert wurde und ein inklusives Bildungssystem verbindlich vorgibt. Eine erneute Verschiebung der vollständigen Inklusion biete keine belastbare Perspektive für Verbesserungen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, dass "Zeit gewinnen" immer wieder als Argument dient, ohne dass die notwendigen strukturellen Voraussetzungen konsequent geschaffen werden. Verzögerungen ersetzen keinen politischen Willen.
Mit großer Sorge stellt der Inklusionsförderrat Mecklenburg-Vorpommern fest, dass Zustimmung zu dieser Entscheidung aus politischen Lagern kommt, die Inklusion grundsätzlich in Frage stellen. Beifall von dieser Seite darf kein Maßstab für verantwortungsvolle Bildungspolitik sein. Im Gegenteil: Gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht Bildung und Erziehung im Sinne von Demokratie und gegenseitigem Respekt. Dafür müssen verlässlich und qualitätsgesichert die nötigen personellen, fachlichen und organisatorischen Mindeststandards an den Regelschulen bereitgestellt werden. Denn die Regelschulen sind auch jetzt schon an ihren Belastungsgrenzen, da immer mehr Kinder eingeschult werden, die zusätzliche Unterstützung und Förderung benötigen (Sprachentwicklung, sozial emotionale Entwicklung usw.).
Die Antwort darauf könne nach Ansicht des Inklusionsförderrats nur sein, dass wir ein besser ausgestattetes Schulsystem schaffen, was allen Kindern gerecht wird, ob sie nun besondere Förderung bzw. Unterstützung aufgrund einer Behinderung oder aus anderen Gründen benötigen. Die Abschaffung der Förderschulen könne Ressourcen freisetzen (Gebäude, Fachpersonal, Infrastruktur…), die dringend für inklusive Schulen in den Sozialräumen benötigt werden. Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, inklusive Bildung umzusetzen. Diese Verpflichtung dürfe nicht durch Kleinmut, politische Taktiererei oder die Folgen jahrelang schlecht umgesetzter Inklusion relativiert werden. Fehlentwicklungen seien kein Argument gegen Inklusion, sondern belegten das Versäumnis, sie mit Qualität, Verlässlichkeit und Konsequenz umzusetzen. Umso deutlicher bringen die Mitglieder des Inklusionsförderrats nochmals ihre Enttäuschung zum Ausdruck, dass eine der zentralen Forderungen des 3. Tages der Menschen mit Behinderungen nach einem Bildungsgipfel nicht entsprochen wurde.
Zentral für eine gelingende inklusive Bildung seien Haltung, fachliche Kompetenzen und tragfähige Rahmenbedingungen an den Regelschulen. Gute Bildung ist ein Recht für alle Kinder. Wer Inklusion weiter vertagt, riskiert, dieses Recht auszuhöhlen und Mecklenburg-Vorpommern bildungspolitisch weiter zurückfallen zu lassen. Dies teilten die Vorsitzenden des Inklusionsförderrates Mecklenburg-Vorpommern Clemens Russell, Margit Glasow und Prof. Dr. Antje Bernier mit.
Hintergrund:
Der Inklusionsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzesentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Inklusionsförderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Foto: Gemeinfrei, public domain
Schwerin (kobinet) Der Inklusionsförderrat Mecklenburg-Vorpommern (IFR) kritisiert die angekündigte Verlängerung des Fortbestands der Förderschulen bis mindestens 2035 mit Nachdruck. Diese Entscheidung widerspricht den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die vom Landtag Mecklenburg-Vorpommerns ratifiziert wurde und ein inklusives Bildungssystem verbindlich vorgibt. Eine erneute Verschiebung der vollständigen Inklusion biete keine belastbare Perspektive für Verbesserungen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, dass "Zeit gewinnen" immer wieder als Argument dient, ohne dass die notwendigen strukturellen Voraussetzungen konsequent geschaffen werden. Verzögerungen ersetzen keinen politischen Willen.
Mit großer Sorge stellt der Inklusionsförderrat Mecklenburg-Vorpommern fest, dass Zustimmung zu dieser Entscheidung aus politischen Lagern kommt, die Inklusion grundsätzlich in Frage stellen. Beifall von dieser Seite darf kein Maßstab für verantwortungsvolle Bildungspolitik sein. Im Gegenteil: Gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht Bildung und Erziehung im Sinne von Demokratie und gegenseitigem Respekt. Dafür müssen verlässlich und qualitätsgesichert die nötigen personellen, fachlichen und organisatorischen Mindeststandards an den Regelschulen bereitgestellt werden. Denn die Regelschulen sind auch jetzt schon an ihren Belastungsgrenzen, da immer mehr Kinder eingeschult werden, die zusätzliche Unterstützung und Förderung benötigen (Sprachentwicklung, sozial emotionale Entwicklung usw.).
Die Antwort darauf könne nach Ansicht des Inklusionsförderrats nur sein, dass wir ein besser ausgestattetes Schulsystem schaffen, was allen Kindern gerecht wird, ob sie nun besondere Förderung bzw. Unterstützung aufgrund einer Behinderung oder aus anderen Gründen benötigen. Die Abschaffung der Förderschulen könne Ressourcen freisetzen (Gebäude, Fachpersonal, Infrastruktur…), die dringend für inklusive Schulen in den Sozialräumen benötigt werden. Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, inklusive Bildung umzusetzen. Diese Verpflichtung dürfe nicht durch Kleinmut, politische Taktiererei oder die Folgen jahrelang schlecht umgesetzter Inklusion relativiert werden. Fehlentwicklungen seien kein Argument gegen Inklusion, sondern belegten das Versäumnis, sie mit Qualität, Verlässlichkeit und Konsequenz umzusetzen. Umso deutlicher bringen die Mitglieder des Inklusionsförderrats nochmals ihre Enttäuschung zum Ausdruck, dass eine der zentralen Forderungen des 3. Tages der Menschen mit Behinderungen nach einem Bildungsgipfel nicht entsprochen wurde.
Zentral für eine gelingende inklusive Bildung seien Haltung, fachliche Kompetenzen und tragfähige Rahmenbedingungen an den Regelschulen. Gute Bildung ist ein Recht für alle Kinder. Wer Inklusion weiter vertagt, riskiert, dieses Recht auszuhöhlen und Mecklenburg-Vorpommern bildungspolitisch weiter zurückfallen zu lassen. Dies teilten die Vorsitzenden des Inklusionsförderrates Mecklenburg-Vorpommern Clemens Russell, Margit Glasow und Prof. Dr. Antje Bernier mit.
Hintergrund:
Der Inklusionsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzesentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Inklusionsförderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.




