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Weitere Verschiebung der Inklusion gefährdet Bildungsqualität und Menschenrechte

Flagge Bundesland  Mecklenburg-Vorpommern
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Foto: Gemeinfrei, public domain

Schwerin (kobinet) Der Inklusionsförderrat Mecklenburg-Vorpommern (IFR) kritisiert die angekündigte Verlängerung des Fortbestands der Förderschulen bis mindestens 2035 mit Nachdruck. Diese Entscheidung widerspricht den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die vom Landtag Mecklenburg-Vorpommerns ratifiziert wurde und ein inklusives Bildungssystem verbindlich vorgibt. Eine erneute Verschiebung der vollständigen Inklusion biete keine belastbare Perspektive für Verbesserungen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, dass "Zeit gewinnen" immer wieder als Argument dient, ohne dass die notwendigen strukturellen Voraussetzungen konsequent geschaffen werden. Verzögerungen ersetzen keinen politischen Willen.

Mit großer Sorge stellt der Inklusionsförderrat Mecklenburg-Vorpommern fest, dass Zustimmung zu dieser Entscheidung aus politischen Lagern kommt, die Inklusion grundsätzlich in Frage stellen. Beifall von dieser Seite darf kein Maßstab für verantwortungsvolle Bildungspolitik sein. Im Gegenteil: Gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht Bildung und Erziehung im Sinne von Demokratie und gegenseitigem Respekt. Dafür müssen verlässlich und qualitätsgesichert die nötigen personellen, fachlichen und organisatorischen Mindeststandards an den Regelschulen bereitgestellt werden. Denn die Regelschulen sind auch jetzt schon an ihren Belastungsgrenzen, da immer mehr Kinder eingeschult werden, die zusätzliche Unterstützung und Förderung benötigen (Sprachentwicklung, sozial emotionale Entwicklung usw.).

Die Antwort darauf könne nach Ansicht des Inklusionsförderrats nur sein, dass wir ein besser ausgestattetes Schulsystem schaffen, was allen Kindern gerecht wird, ob sie nun besondere Förderung bzw. Unterstützung aufgrund einer Behinderung oder aus anderen Gründen benötigen. Die Abschaffung der Förderschulen könne Ressourcen freisetzen (Gebäude, Fachpersonal, Infrastruktur…), die dringend für inklusive Schulen in den Sozialräumen benötigt werden. Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, inklusive Bildung umzusetzen. Diese Verpflichtung dürfe nicht durch Kleinmut, politische Taktiererei oder die Folgen jahrelang schlecht umgesetzter Inklusion relativiert werden. Fehlentwicklungen seien kein Argument gegen Inklusion, sondern belegten das Versäumnis, sie mit Qualität, Verlässlichkeit und Konsequenz umzusetzen. Umso deutlicher bringen die Mitglieder des Inklusionsförderrats nochmals ihre Enttäuschung zum Ausdruck, dass eine der zentralen Forderungen des 3. Tages der Menschen mit Behinderungen nach einem Bildungsgipfel nicht entsprochen wurde.

Zentral für eine gelingende inklusive Bildung seien Haltung, fachliche Kompetenzen und tragfähige Rahmenbedingungen an den Regelschulen. Gute Bildung ist ein Recht für alle Kinder. Wer Inklusion weiter vertagt, riskiert, dieses Recht auszuhöhlen und Mecklenburg-Vorpommern bildungspolitisch weiter zurückfallen zu lassen. Dies teilten die Vorsitzenden des Inklusionsförderrates Mecklenburg-Vorpommern Clemens Russell, Margit Glasow und Prof. Dr. Antje Bernier mit.

Hintergrund: 

Der Inklusionsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzesentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Inklusionsförderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.