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Das BSW wirkt – Auch in Sachsen wird Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche endlich anerkannt

Verschiedene Zahlen auf Hintergrund
Lernhilfe fürs Rechnen
Foto: BSW Sachsen

Dresden (kobinet) Ein Jahr hat es gedauert bis die Forderung der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, besondere Schwierigkeiten von Kindern beim Erlernen des Rechnens als Teilleistungsschwäche anzuerkennen und Nachteilsausgleiche zu gewähren, Erfolg hatte, von der Kleinen Anfrage des bildungspolitischen Sprechers der Fraktion Lars Wurzler vom 29. Januar 2025 bis zum Beschluss im Plenum am 04. Februar 2026.

Lars Wurzler kommentiert „Es hat zwar einige Zeit gebraucht die Koalition davon zu überzeugen, Kindern mit besonderen Rechenschwierigkeiten endlich Nachteilsausgleiche zu gewähren. Doch unser Einsatz hat sich schlussendlich ausgezahlt, auch aus der Opposition heraus können wir Verbesserungen für benachteiligte Schüler bewirken. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Kinder, die beim Lesen oder Schreiben Unterstützung brauchen, erhalten längst spezielle Förderung. Dass Schüler mit Rechenschwäche bisher keinen Nachteilsausgleich erhalten haben war schlicht ungerecht. Kein Kind darf wegen einer Teilleistungsschwäche benachteiligt werden.“

Auf die Kleine Anfrage vom Januar 2025 antwortete die Staatsregierung noch, es bestünde kein Handlungsbedarf. Zwei Broschüren des sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung seien als Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit betroffenen „rechenschwachen“ Schülerinnen und Schülern in Klassen bis zu 28 Kindern ausreichend. Kein Handlungsbedarf? Betroffene sahen das gänzlich anders. Sowohl vom Landeselternrat als auch vom Sächsischen Schülerrat wurde immer wieder auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen.

Lars Wurzler stellte im Interesse betroffener Kinder und Jugendlicher am 28. April 2025 einen Antrag auf Anerkennung der Teilleistungsschwäche mit den erforderlichen Nachteilsausgleichen und auf die Ausbildung von hierauf spezialisierten Lehrkräften Mathematik an jeder Schule. Hinzu gesellte sich eine Petition der Therapeutin Elena Biryukova „Trotz Dyskalkulie/Rechenschwäche guten Abschluss in Sachsen erreichen“, die 877 Unterschriften erreichte. Nun kam der parlamentarische Prozess in Bewegung. Eine Anhörung im Petitionsausschuss des Landtags am 12. Juni 2025 sowie eine weitere durch Lars Wurzler  angestoßene öffentliche Expertenanhörung im Sächsischen Landtag am 29. August 2025 folgten.  Ein interdisziplinäres Gremium aus Theorie und Praxis erörterte in der vierstündigen Anhörung unterschiedliche, teils erheblich voneinander abweichende Positionen. Die Stimmen mit klarem Votum für die dringende Notwendigkeit einer Anerkennung und frühzeitigen Diagnostik überwogen.

Ein Änderungsantrag der bildungspolitischen Sprecher der CDU- und der SPD-Fraktion versuchte nun den Start des Vorhabens weit in die Zukunft, bis zum Schuljahr 2027-2028 zu verlagern, wozu sich das BSW klar positionierte – für jetzt Betroffene unzumutbar und wegen umfangreicher Expertise und der Erfahrungen anderer Bundesländer unnötig.

Nach parteiübergreifender Beratung auch mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke wurde schließlich ein gestaffeltes Vorgehen schulischer Maßnahmen bereits ab dem Schuljahr 2026-2027 beantragt, das durch eine Expertenarbeitsgruppe vorzubereiten und zu begleiten sein wird. Diese Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Bildung vom 23. Januar 2026 mündeten nun in einem Beschluss des Sächsischen Landtags.

Die Situation betroffener Kinder und ihrer Eltern wird sich danach grundlegend ändern. Nicht in dem Sinne, dass Rechnen lernen für solche Kinder nicht mehr das Ziel sei, sondern dass ihnen endlich im erforderlichen Umfang Unterstützung und Chancengleichheit zukommen.