Dresden (kobinet)
Die BSW-Fraktion hat einen Erfolg erreicht.
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Politikern.
Diese Politiker arbeiten zusammen.
Die Fraktion arbeitet im Sächsischen Land-Tag.
Der Land-Tag ist das Parlament von Sachsen.
Das Parlament ist eine Versammlung.
Volks-Vertreter machen dort Gesetze.
Die BSW-Fraktion hat eine Forderung gestellt.
Die Forderung war für Kinder mit Rechen-Schwäche.
Rechen-Schwäche bedeutet: Das Rechnen fällt sehr schwer.
Die Forderung war: Kinder mit Rechen-Schwäche brauchen Hilfe.
Diese Kinder sollen Nachteils-Ausgleiche bekommen.
Nachteils-Ausgleich bedeutet: Die Kinder bekommen besondere Hilfe.
So können sie gut lernen.
Die Forderung hatte Erfolg.
Das hat ein Jahr gedauert.
Lars Wurzler ist der Sprecher für Bildungs-Politik.
Lars Wurzler arbeitet für die BSW-Fraktion.
Am 29. Januar 2025 hat Lars Wurzler eine Anfrage gestellt.
Die Anfrage war zur Rechen-Schwäche.
Am 4. Februar 2026 gab es einen Beschluss.
Der Beschluss war im Plenum vom Land-Tag.
Das Plenum ist eine große Versammlung.
Dort kommen alle Mitglieder zusammen.
Lars Wurzler sagt dazu:
Es hat lange gedauert.
Die Koalition musste überzeugt werden.
Koalition bedeutet: Mehrere Parteien arbeiten zusammen in der Regierung.
Die BSW-Fraktion ist in der Opposition.
Opposition bedeutet: Eine Gruppe hat eine andere Meinung.
Die Opposition ist gegen die Mehrheit.
Auch aus der Opposition kann man etwas bewirken.
Das ist ein wichtiger Schritt.
Es geht um Chancen-Gleichheit.
Chancen-Gleichheit bedeutet: Alle Kinder haben die gleichen Möglichkeiten.
Kinder mit Lese-Schwäche bekommen schon Hilfe.
Kinder mit Schreib-Schwäche bekommen schon Hilfe.
Kinder mit Rechen-Schwäche bekamen bisher keine Hilfe.
Das war ungerecht.
Kein Kind soll benachteiligt werden.
Benachteiligt bedeutet: Schlechter behandelt als andere.
Die Teil-Leistungs-Schwäche ist nicht die Schuld vom Kind.
Teil-Leistungs-Schwäche bedeutet: In einem Bereich fällt das Lernen schwer.
Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben.
Im Januar 2025 gab es die Kleine Anfrage.
Die Staats-Regierung antwortete darauf.
Die Antwort war: Es gibt keinen Handlungs-Bedarf.
Handlungs-Bedarf bedeutet: Man muss etwas tun.
Die Regierung sagte: 2 Broschüren reichen aus.
Eine Broschüre ist ein kleines Heft.
In dem Heft sind Informationen und Bilder.
Die Broschüren sind vom Landes-Amt für Schule.
Landes-Amt bedeutet: Eine Behörde vom Bundes-Land.
Die Broschüren sollen Lehr-Kräften helfen.
Lehr-Kräfte sind Lehrerinnen und Lehrer.
In einer Klasse sind bis zu 28 Kinder.
Die Regierung fand: Das reicht aus.
Aber betroffene Eltern sahen das anders.
Betroffene sind Menschen mit Rechen-Schwäche.
Der Landes-Eltern-Rat hat darauf hingewiesen.
Der Landes-Eltern-Rat vertritt die Eltern in Sachsen.
Auch der Sächsische Schüler-Rat hat darauf hingewiesen.
Der Schüler-Rat vertritt die Schüler in Sachsen.
Beide sagten: Dieser Zustand ist nicht gut.
Die Kinder brauchen mehr Hilfe.
Am 28. April 2025 stellte Lars Wurzler einen Antrag.
Der Antrag war für die betroffenen Kinder.
Der Antrag hatte 2 Forderungen.
Erste Forderung: Rechen-Schwäche muss anerkannt werden.
Die Kinder brauchen Nachteils-Ausgleiche.
Zweite Forderung: Jede Schule braucht spezialisierte Lehr-Kräfte.
Spezialisiert bedeutet: Extra ausgebildet für Rechen-Schwäche.
Es gab auch eine Petition.
Eine Petition ist eine Bitte.
Oder eine Beschwerde an wichtige Leute.
Elena Biryukova ist Therapeutin.
Therapeutin bedeutet: Sie hilft Menschen bei Problemen.
Elena Biryukova hat die Petition gestartet.
Die Petition hieß: Trotz Rechen-Schwäche guten Abschluss erreichen.
Die Petition bekam 877 Unterschriften.
Nun bewegte sich etwas im Land-Tag.
Am 12. Juni 2025 gab es eine Anhörung.
Anhörung bedeutet: Menschen dürfen ihre Meinung sagen.
Die Anhörung war im Petitions-Ausschuss.
Ausschuss bedeutet: Eine kleine Gruppe arbeitet an einem Thema.
Petitions-Ausschuss bedeutet: Eine Gruppe prüft Petitionen.
Am 29. August 2025 gab es eine weitere Anhörung.
Lars Wurzler hatte diese Anhörung angestoßen.
Die Anhörung war öffentlich.
Es kamen Experten zum Thema.
Experten sind Fach-Leute.
Die Anhörung dauerte 4 Stunden.
Es gab unterschiedliche Meinungen.
Manche Meinungen wichen stark voneinander ab.
Aber die meisten Experten sagten:
Rechen-Schwäche muss dringend anerkannt werden.
Die Kinder brauchen früh eine Diagnose.
Der Arzt findet heraus: welche Krankheit du hast.
Das Ergebnis heißt Diagnose.
Dann kann man früh helfen.
Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion stellten einen Änderungs-Antrag.
Änderungs-Antrag bedeutet: Ein Vorschlag um etwas anders zu machen.
Der Antrag wollte das Vorhaben verschieben.
Das Vorhaben sollte erst im Schul-Jahr 2027 bis 2028 starten.
Die BSW-Fraktion war dagegen.
Für die betroffenen Kinder wäre das zu spät.
Andere Bundes-Länder haben schon Erfahrung damit.
Ein Bundes-land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-länder.
Dann gab es Beratungen zwischen den Parteien.
Die Fraktion BÜNDNIS 90 und DIE GRÜNEN war dabei.
Auch die Fraktion Die Linke war dabei.
Man einigte sich auf ein gestaffeltes Vorgehen.
Gestaffelt bedeutet: Schritt für Schritt.
Die Maßnahmen starten schon im Schul-Jahr 2026 bis 2027.
Maßnahmen bedeutet: Dinge die man tut um etwas zu erreichen.
Eine Experten-Arbeits-Gruppe wird gegründet.
Die Gruppe wird alles vorbereiten.
Die Gruppe wird alles begleiten.
Am 23. Januar 2026 gab es Empfehlungen.
Die Empfehlungen kamen vom Ausschuss für Schule.
Am 4. Februar 2026 gab es den Beschluss.
Die Situation der betroffenen Kinder wird sich ändern.
Auch die Situation der Eltern wird sich ändern.
Das Ziel ist nicht: Kinder müssen nicht mehr rechnen lernen.
Das Ziel ist: Kinder bekommen die richtige Hilfe.
So haben alle Kinder die gleichen Chancen.
Das ist Chancen-Gleichheit.

Foto: BSW Sachsen
Dresden (kobinet) Ein Jahr hat es gedauert bis die Forderung der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, besondere Schwierigkeiten von Kindern beim Erlernen des Rechnens als Teilleistungsschwäche anzuerkennen und Nachteilsausgleiche zu gewähren, Erfolg hatte, von der Kleinen Anfrage des bildungspolitischen Sprechers der Fraktion Lars Wurzler vom 29. Januar 2025 bis zum Beschluss im Plenum am 04. Februar 2026.
Lars Wurzler kommentiert „Es hat zwar einige Zeit gebraucht die Koalition davon zu überzeugen, Kindern mit besonderen Rechenschwierigkeiten endlich Nachteilsausgleiche zu gewähren. Doch unser Einsatz hat sich schlussendlich ausgezahlt, auch aus der Opposition heraus können wir Verbesserungen für benachteiligte Schüler bewirken. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Kinder, die beim Lesen oder Schreiben Unterstützung brauchen, erhalten längst spezielle Förderung. Dass Schüler mit Rechenschwäche bisher keinen Nachteilsausgleich erhalten haben war schlicht ungerecht. Kein Kind darf wegen einer Teilleistungsschwäche benachteiligt werden.“
Auf die Kleine Anfrage vom Januar 2025 antwortete die Staatsregierung noch, es bestünde kein Handlungsbedarf. Zwei Broschüren des sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung seien als Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit betroffenen „rechenschwachen“ Schülerinnen und Schülern in Klassen bis zu 28 Kindern ausreichend. Kein Handlungsbedarf? Betroffene sahen das gänzlich anders. Sowohl vom Landeselternrat als auch vom Sächsischen Schülerrat wurde immer wieder auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen.
Lars Wurzler stellte im Interesse betroffener Kinder und Jugendlicher am 28. April 2025 einen Antrag auf Anerkennung der Teilleistungsschwäche mit den erforderlichen Nachteilsausgleichen und auf die Ausbildung von hierauf spezialisierten Lehrkräften Mathematik an jeder Schule. Hinzu gesellte sich eine Petition der Therapeutin Elena Biryukova „Trotz Dyskalkulie/Rechenschwäche guten Abschluss in Sachsen erreichen“, die 877 Unterschriften erreichte. Nun kam der parlamentarische Prozess in Bewegung. Eine Anhörung im Petitionsausschuss des Landtags am 12. Juni 2025 sowie eine weitere durch Lars Wurzler angestoßene öffentliche Expertenanhörung im Sächsischen Landtag am 29. August 2025 folgten. Ein interdisziplinäres Gremium aus Theorie und Praxis erörterte in der vierstündigen Anhörung unterschiedliche, teils erheblich voneinander abweichende Positionen. Die Stimmen mit klarem Votum für die dringende Notwendigkeit einer Anerkennung und frühzeitigen Diagnostik überwogen.
Ein Änderungsantrag der bildungspolitischen Sprecher der CDU- und der SPD-Fraktion versuchte nun den Start des Vorhabens weit in die Zukunft, bis zum Schuljahr 2027-2028 zu verlagern, wozu sich das BSW klar positionierte – für jetzt Betroffene unzumutbar und wegen umfangreicher Expertise und der Erfahrungen anderer Bundesländer unnötig.
Nach parteiübergreifender Beratung auch mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke wurde schließlich ein gestaffeltes Vorgehen schulischer Maßnahmen bereits ab dem Schuljahr 2026-2027 beantragt, das durch eine Expertenarbeitsgruppe vorzubereiten und zu begleiten sein wird. Diese Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Bildung vom 23. Januar 2026 mündeten nun in einem Beschluss des Sächsischen Landtags.
Die Situation betroffener Kinder und ihrer Eltern wird sich danach grundlegend ändern. Nicht in dem Sinne, dass Rechnen lernen für solche Kinder nicht mehr das Ziel sei, sondern dass ihnen endlich im erforderlichen Umfang Unterstützung und Chancengleichheit zukommen.

Foto: BSW Sachsen
Dresden (kobinet) Ein Jahr hat es gedauert bis die Forderung der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, besondere Schwierigkeiten von Kindern beim Erlernen des Rechnens als Teilleistungsschwäche anzuerkennen und Nachteilsausgleiche zu gewähren, Erfolg hatte, von der Kleinen Anfrage des bildungspolitischen Sprechers der Fraktion Lars Wurzler vom 29. Januar 2025 bis zum Beschluss im Plenum am 04. Februar 2026.
Lars Wurzler kommentiert „Es hat zwar einige Zeit gebraucht die Koalition davon zu überzeugen, Kindern mit besonderen Rechenschwierigkeiten endlich Nachteilsausgleiche zu gewähren. Doch unser Einsatz hat sich schlussendlich ausgezahlt, auch aus der Opposition heraus können wir Verbesserungen für benachteiligte Schüler bewirken. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Kinder, die beim Lesen oder Schreiben Unterstützung brauchen, erhalten längst spezielle Förderung. Dass Schüler mit Rechenschwäche bisher keinen Nachteilsausgleich erhalten haben war schlicht ungerecht. Kein Kind darf wegen einer Teilleistungsschwäche benachteiligt werden.“
Auf die Kleine Anfrage vom Januar 2025 antwortete die Staatsregierung noch, es bestünde kein Handlungsbedarf. Zwei Broschüren des sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung seien als Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit betroffenen „rechenschwachen“ Schülerinnen und Schülern in Klassen bis zu 28 Kindern ausreichend. Kein Handlungsbedarf? Betroffene sahen das gänzlich anders. Sowohl vom Landeselternrat als auch vom Sächsischen Schülerrat wurde immer wieder auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen.
Lars Wurzler stellte im Interesse betroffener Kinder und Jugendlicher am 28. April 2025 einen Antrag auf Anerkennung der Teilleistungsschwäche mit den erforderlichen Nachteilsausgleichen und auf die Ausbildung von hierauf spezialisierten Lehrkräften Mathematik an jeder Schule. Hinzu gesellte sich eine Petition der Therapeutin Elena Biryukova „Trotz Dyskalkulie/Rechenschwäche guten Abschluss in Sachsen erreichen“, die 877 Unterschriften erreichte. Nun kam der parlamentarische Prozess in Bewegung. Eine Anhörung im Petitionsausschuss des Landtags am 12. Juni 2025 sowie eine weitere durch Lars Wurzler angestoßene öffentliche Expertenanhörung im Sächsischen Landtag am 29. August 2025 folgten. Ein interdisziplinäres Gremium aus Theorie und Praxis erörterte in der vierstündigen Anhörung unterschiedliche, teils erheblich voneinander abweichende Positionen. Die Stimmen mit klarem Votum für die dringende Notwendigkeit einer Anerkennung und frühzeitigen Diagnostik überwogen.
Ein Änderungsantrag der bildungspolitischen Sprecher der CDU- und der SPD-Fraktion versuchte nun den Start des Vorhabens weit in die Zukunft, bis zum Schuljahr 2027-2028 zu verlagern, wozu sich das BSW klar positionierte – für jetzt Betroffene unzumutbar und wegen umfangreicher Expertise und der Erfahrungen anderer Bundesländer unnötig.
Nach parteiübergreifender Beratung auch mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke wurde schließlich ein gestaffeltes Vorgehen schulischer Maßnahmen bereits ab dem Schuljahr 2026-2027 beantragt, das durch eine Expertenarbeitsgruppe vorzubereiten und zu begleiten sein wird. Diese Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Bildung vom 23. Januar 2026 mündeten nun in einem Beschluss des Sächsischen Landtags.
Die Situation betroffener Kinder und ihrer Eltern wird sich danach grundlegend ändern. Nicht in dem Sinne, dass Rechnen lernen für solche Kinder nicht mehr das Ziel sei, sondern dass ihnen endlich im erforderlichen Umfang Unterstützung und Chancengleichheit zukommen.




