Dresden (kobinet)
Michael Welsch arbeitet für Sachsen.
Er ist der Landes-Beauftragte für Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Er kümmert sich um Menschen mit Behinderungen.
Michael Welsch freut sich über 2 neue Beschlüsse.
Beschluss bedeutet: Eine Gruppe trifft eine Entscheidung.
Der Land-Tag hat am 4. Februar 2026 entschieden.
Im Land-Tag arbeiten Politiker aus einem Bundes-Land.
Der erste Beschluss ist ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Gesetz über Qualifizierungs-Zeit.
Qualifizierung bedeutet: Du lernst etwas Neues.
Das Gesetz gilt ab dem Jahr 2027.
In Sachsen gibt es Werk-Stätten für Menschen mit Behinderungen.
Werk-Statt bedeutet: Ein Arbeits-Platz für Menschen mit Behinderung.
In den Werk-Stätten arbeiten etwa 16 Tausend Menschen.
Diese Menschen können sich jetzt weiter-bilden.
Sie dürfen dafür 3 Tage im Jahr frei nehmen.
Die Menschen können in der Zeit lernen:
Etwas für ihren Beruf.
Oder etwas für ihr Ehren-Amt.
Ehren-Amt bedeutet: Eine Aufgabe ohne Bezahlung.
Oder etwas über Politik.
Michael Welsch sagt: Das war mir schon lange wichtig.
Jetzt muss das Gesetz gut umgesetzt werden.
Der zweite Beschluss ist über Dyskalkulie.
Dyskalkulie bedeutet: Eine Person kann nicht gut rechnen.
Dyskalkulie ist eine Rechen-Schwäche.
Manche Kinder können schlecht rechnen.
Das ist keine Faulheit.
Das ist eine Schwäche im Gehirn.
Die Partei BSW hatte einen Antrag gestellt.
Antrag bedeutet: Man möchte etwas haben oder ändern.
Der Antrag wurde überarbeitet.
Jetzt soll es so sein:
Kinder mit Dyskalkulie bekommen Hilfen in der Schule.
Diese Hilfen heißen: Nachteils-Ausgleiche.
Nachteils-Ausgleich bedeutet: Du bekommst Hilfe wenn du Nachteile hast.
Die Kinder müssen trotzdem das Gleiche lernen.
Aber sie bekommen mehr Zeit.
Oder sie bekommen andere Hilfen.
Michael Welsch hat sich dafür stark gemacht.
Michael Welsch sagt:
Die beiden Beschlüsse sind wichtig.
Sie verbessern die Teil-Habe von Menschen mit Behinderungen.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man kann mit-machen in der Gesellschaft.

Foto: Landesinklusionsbeauftragter Sachsen
Dresden (kobinet) Der sächsische Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, begrüßt die in der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 4. Februar 2026 beschlossenen Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen haben ab 2027 auch die rund 16.000 Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) die Möglichkeit, sich unter Freistellung von ihrer Tätigkeit an bis zu drei Tagen pro Jahr beruflich zu qualifizieren, für ihr Ehrenamt fortzubilden oder sich politisch zu bilden. "Dieses Anliegen hat die Menschen in den Werkstätten und mich schon länger bewegt. Nun gilt es, eine niedrigschwellige Umsetzung in der Praxis zu etablieren", teilte Michael Welsch mit.
Des Weiteren wurde der ursprüngliche Antrag des BSW „Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche“ in einer überarbeiteten Fassung auf den Weg gebracht. Die Staatsregierung soll stufenweise Nachteilsausgleiche für betroffene Schüler gewähren – ohne die Leistungsanforderungen qualitativ zu verändern. Auch hierfür hatte sich der Landesinklusionsbeauftragte stark gemacht. „Mit beiden Beschlüssen werden wieder spürbare Schritte zu einer Verbesserung der Teilhabe gegangen“, ist sich Michael Welsch sicher.

Foto: Landesinklusionsbeauftragter Sachsen
Dresden (kobinet) Der sächsische Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, begrüßt die in der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 4. Februar 2026 beschlossenen Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen haben ab 2027 auch die rund 16.000 Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) die Möglichkeit, sich unter Freistellung von ihrer Tätigkeit an bis zu drei Tagen pro Jahr beruflich zu qualifizieren, für ihr Ehrenamt fortzubilden oder sich politisch zu bilden. "Dieses Anliegen hat die Menschen in den Werkstätten und mich schon länger bewegt. Nun gilt es, eine niedrigschwellige Umsetzung in der Praxis zu etablieren", teilte Michael Welsch mit.
Des Weiteren wurde der ursprüngliche Antrag des BSW „Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche“ in einer überarbeiteten Fassung auf den Weg gebracht. Die Staatsregierung soll stufenweise Nachteilsausgleiche für betroffene Schüler gewähren – ohne die Leistungsanforderungen qualitativ zu verändern. Auch hierfür hatte sich der Landesinklusionsbeauftragte stark gemacht. „Mit beiden Beschlüssen werden wieder spürbare Schritte zu einer Verbesserung der Teilhabe gegangen“, ist sich Michael Welsch sicher.




