Genf (kobinet)
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat ein Problem.
Der UN-Ausschuss ist eine Gruppe von Politikern.
Sie machen Regeln für den Bundestag.
Behinderungen bedeutet: Manche Menschen können nicht so gut sehen, hören, gehen oder lernen.
Sie brauchen besondere Hilfe im Alltag.
Es fehlt Geld für Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Gebärden-Sprach-Dolmetscher übersetzen in Gebärden-Sprache.
Es fehlt auch Geld für Unter-Titel.
Der Ausschuss hat das am 2. Februar 2026 bekannt gegeben.
Das Problem betrifft zum Beispiel Hiroshi Tamon.
Hiroshi Tamon ist taub.
Er ist seit 2025 Mitglied im Ausschuss.
Er bekommt keine Gebärden-Sprach-Dolmetschung für seine Arbeit.
Das ist gegen eine UN-Resolution vom Dezember 2025.
Resolution bedeutet: Beschluss.
Das ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Die Resolution hat die Nummer 80/197.
Der Ausschuss kritisiert noch ein Problem:
Seit 2025 gibt es keine nationale Gebärden-Sprach-Dolmetschung mehr.
Staaten müssen jetzt extra bezahlen.
Das gilt für Dolmetscher-Dienste aus der Ferne.
H.-Günter Heiden hat darauf aufmerksam gemacht.
Er ist vom NETZWERK ARTIKEL 3.
José María Viera hat dazu gesagt:
Die Situation ist nicht akzeptabel.
José María Viera ist Geschäfts-Führer der International Disability Alliance.
Der Geschäfts-Führer ist der Chef von einer Firma.
Er entscheidet über wichtige Dinge in der Firma.
Die Abkürzung ist IDA.
José María Viera sagt:
Barriere-Freiheits-Dienste sind kein Extra.
Barriere-Freiheits-Dienste sind Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Die Hilfen machen das Leben leichter.
Der Ausschuss braucht diese Dienste.
Ohne sie kann der Ausschuss nicht arbeiten.
Die Menschen-Rechts-Überwachung wird dann schwächer.
Menschen-Rechts-Überwachung bedeutet: Jemand prüft die Rechte von Menschen.
Die Person schaut: Werden alle Menschen gut behandelt?
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention wird 20 Jahre alt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Das ist in diesem Jahr.
José María Viera sagt:
Solche Rück-Schritte dürfen nicht sein.
Die IDA arbeitet mit UN-Behörden zusammen.
Die 34. Sitzung vom CRPD-Ausschuss soll stattfinden.
CRPD ist die englische Abkürzung.
Es bedeutet: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Sitzung ist vom 9. bis 27. März 2026 geplant.
Alle Vorkehrungen für Barriere-Freiheit müssen getroffen werden.
Angemessene Vorkehrungen sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Die IDA fordert die Vertrags-Staaten auf:
Vertrags-Staaten sind Länder mit einem Vertrag.
Die Länder haben einen Vertrag unter-schrieben.
Die Staaten müssen ihre Finanzierungs-Verpflichtungen erfüllen.
Finanzierungs-Verpflichtungen bedeutet: Jemand muss Geld bezahlen.
Es ist eine Pflicht zum Bezahlen.
Barriere-Freiheit ist keine Zusatz-Maßnahme.
Angemessene Vorkehrungen sind keine Zusatz-Maßnahme.
Sie sind verbindliche Verpflichtungen aus der Konvention.

Foto: BIZEPS Wien
Genf (kobinet) Fehlende Gelder für internationale Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung gefährden die Arbeit im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies teilte der Ausschuss am 2. Februar 2026 mit. Davon betroffen ist zum Beispiel das taube Ausschuss-Mitglied Hiroshi Tamon, der seit 2025 im Amt ist. Ihm wurde für seine Arbeit keine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung gestellt. Dies steht in ausdrücklichem Widerspruch zu einer UN-Resolution vom Dezember 2025 (80/197). Ferner kritisierte der Ausschuss, dass die nationale Gebärdensprachdolmetschung seit 2025 eingestellt wurde und die Staaten nun eine Zusatzgebühr an die Vereinten Nationen zahlen müssen, wenn sie Dolmetscherdienste aus der Ferne bereitstellen. Darauf hat H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 aufmerksam gemacht.
„Die derzeitige Situation ist inakzeptabel“, erklärte dazu José María Viera, Geschäftsführer der International Disability Alliance (IDA). „Barrierefreiheitsdienste für den UN-Ausschuss sind kein optionales Extra. Ohne sie kann der Ausschuss nicht funktionieren, und die internationale Menschenrechtsüberwachung wird geschwächt. In diesem Jahr jährt sich die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention zum 20. Mal, und solche Rückschritte sollten nicht toleriert werden.“
IDA bemüht sich deshalb um eine direkte Zusammenarbeit mit den zuständigen UN-Behörden, damit die 34. Sitzung des CRPD-Ausschusses wie geplant vom 9. bis 27. März 2026 stattfinden kann und alle notwendigen Vorkehrungen für Barrierefreiheit getroffen werden. Außerdem fordert die IDA die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention nachdrücklich auf, ihren Finanzierungsverpflichtungen nachzukommen. Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen seien keine Zusatz-Maßnahmen, sondern verbindliche Verpflichtungen der Konvention.

Foto: BIZEPS Wien
Genf (kobinet) Fehlende Gelder für internationale Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung gefährden die Arbeit im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies teilte der Ausschuss am 2. Februar 2026 mit. Davon betroffen ist zum Beispiel das taube Ausschuss-Mitglied Hiroshi Tamon, der seit 2025 im Amt ist. Ihm wurde für seine Arbeit keine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung gestellt. Dies steht in ausdrücklichem Widerspruch zu einer UN-Resolution vom Dezember 2025 (80/197). Ferner kritisierte der Ausschuss, dass die nationale Gebärdensprachdolmetschung seit 2025 eingestellt wurde und die Staaten nun eine Zusatzgebühr an die Vereinten Nationen zahlen müssen, wenn sie Dolmetscherdienste aus der Ferne bereitstellen. Darauf hat H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 aufmerksam gemacht.
„Die derzeitige Situation ist inakzeptabel“, erklärte dazu José María Viera, Geschäftsführer der International Disability Alliance (IDA). „Barrierefreiheitsdienste für den UN-Ausschuss sind kein optionales Extra. Ohne sie kann der Ausschuss nicht funktionieren, und die internationale Menschenrechtsüberwachung wird geschwächt. In diesem Jahr jährt sich die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention zum 20. Mal, und solche Rückschritte sollten nicht toleriert werden.“
IDA bemüht sich deshalb um eine direkte Zusammenarbeit mit den zuständigen UN-Behörden, damit die 34. Sitzung des CRPD-Ausschusses wie geplant vom 9. bis 27. März 2026 stattfinden kann und alle notwendigen Vorkehrungen für Barrierefreiheit getroffen werden. Außerdem fordert die IDA die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention nachdrücklich auf, ihren Finanzierungsverpflichtungen nachzukommen. Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen seien keine Zusatz-Maßnahmen, sondern verbindliche Verpflichtungen der Konvention.




