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Barrierefreiheit ist kein Sahnehäubchen – Arbeit des UN-Ausschusses in Gefahr

UN-Behindertenrechtskonvention
UNO Behindertenrechtskonvention
Foto: BIZEPS Wien

Genf (kobinet) Fehlende Gelder für internationale Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung gefährden die Arbeit im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies teilte der Ausschuss am 2. Februar 2026 mit. Davon betroffen ist zum Beispiel das taube Ausschuss-Mitglied Hiroshi Tamon, der seit 2025 im Amt ist. Ihm wurde für seine Arbeit keine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung gestellt. Dies steht in ausdrücklichem Widerspruch zu einer UN-Resolution vom Dezember 2025 (80/197). Ferner kritisierte der Ausschuss, dass die nationale Gebärdensprachdolmetschung seit 2025 eingestellt wurde und die Staaten nun eine Zusatzgebühr an die Vereinten Nationen zahlen müssen, wenn sie Dolmetscherdienste aus der Ferne bereitstellen. Darauf hat H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 aufmerksam gemacht.

„Die derzeitige Situation ist inakzeptabel“, erklärte dazu José María Viera, Geschäftsführer der International Disability Alliance (IDA). „Barrierefreiheitsdienste für den UN-Ausschuss sind kein optionales Extra. Ohne sie kann der Ausschuss nicht funktionieren, und die internationale Menschenrechtsüberwachung wird geschwächt. In diesem Jahr jährt sich die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention zum 20. Mal, und solche Rückschritte sollten nicht toleriert werden.“

IDA bemüht sich deshalb um eine direkte Zusammenarbeit mit den zuständigen UN-Behörden, damit die 34. Sitzung des CRPD-Ausschusses wie geplant vom 9. bis 27. März 2026 stattfinden kann und alle notwendigen Vorkehrungen für Barrierefreiheit getroffen werden. Außerdem fordert die IDA die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention nachdrücklich auf, ihren Finanzierungsverpflichtungen nachzukommen. Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen seien keine Zusatz-Maßnahmen, sondern verbindliche Verpflichtungen der Konvention.