DÜSSELDORF (kobinet)
Karl-Josef Laumann ist Arbeits-Minister.
Er freut sich über die neuen Vorschläge.
Eine Kommission hat die Vorschläge gemacht.
Eine Kommission ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen arbeiten zusammen an einem wichtigen Thema.
Die Kommission arbeitet in Berlin.
Die Kommission will die Sozial-Verwaltung ändern.
Sozial-Verwaltung bedeutet: Ämter kümmern sich um Menschen mit wenig Geld.
Die Änderungen sollen sehr groß sein.
Das zeigt: Der Staat will etwas verbessern.
Die Vorschläge sind: Die Gesetze sollen einfacher werden.
Es soll weniger Ämter geben.
Vieles soll digital werden.
Digital bedeutet: am Computer oder Handy.
Das bringt viele Vorteile: Alles geht schneller.
Alles wird einfacher.
Die Ämter können Vorreiter werden.
Vorreiter bedeutet: Sie machen es als Erste gut.
Das ist gut für alle Menschen: Für die Menschen im Amt.
Und für die Menschen beim Amt.
Die Arbeit wird weniger.
Der Staat spart Geld.
Karl-Josef Laumann sagt: Diese Reform ist sehr wichtig.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Man macht etwas besser oder anders als vorher.
Sie macht unser Sozial-System besser.
Unser Sozial-System ist dann bereit für die Zukunft.
Jetzt gibt es 4 verschiedene Hilfen: Grund-Sicherung für Menschen mit Arbeit.
Grund-Sicherung für Menschen ohne Arbeit.
Wohn-Geld für die Miete.
Kinder-Zuschlag für Familien.
Jede Hilfe hat ein eigenes Amt.
Das soll sich ändern.
Alle 4 Hilfen sollen zusammen-kommen.
Dann gibt es nur noch 2 Ämter.
Oder vielleicht nur noch 1 Amt.
Digitalisierung hilft dabei sehr.
Digitalisierung bedeutet: Alles läuft am Computer.
Das spart viele Mit-Arbeiter.
Es gibt zu wenig Fach-Kräfte.
Fach-Kräfte sind Menschen mit einer besonderen Ausbildung.
Sie können einen bestimmten Beruf sehr gut.
Die Mit-Arbeiter können dann anders helfen.
Sie können Menschen helfen: Einen Job zu finden.
Arbeit zu bekommen.
Das ist wichtiger als Papier-Arbeit.
Die Kommission hat eine Idee: Ein digitales Sozial-Portal.
Portal bedeutet: Eine Internet-Seite für alles.
Dort können Bürger viele Hilfen bekommen.
Ein Bürger gehört zu einem Land.
Bürger dürfen mit-bestimmen.
Alles ist an einem Ort.
Nordrhein-Westfalen hat schon etwas gemacht: Sie haben eine Sozial-Plattform gebaut.
Plattform bedeutet: Eine Internet-Seite.
Die Seite ist seit 2022 online.
Dort gibt es schon 20 Anträge online.
Anträge sind Formulare zum Ausfüllen.
Damit bitten Sie um etwas.
Das war viel Arbeit.
Aber die Arbeit war wichtig.
Jetzt gibt es viel Erfahrung.
Diese Erfahrung hilft bei der Reform.
Karl-Josef Laumann findet noch etwas gut: Arbeit soll sich mehr lohnen.
Auch wenn man wenig Geld hat.
Auch wenn man Hilfe vom Staat braucht.
Menschen sollen einen richtigen Job bekommen.
Einen Job mit Sozial-Versicherung.
Sozial-Versicherung bedeutet: Man zahlt in die Renten-Kasse.
Die Renten-Kasse sammelt Geld von Menschen, die arbeiten.
Später bekommen diese Menschen das Geld als Rente zurück.
Man zahlt in die Kranken-Kasse.
Eine Kranken-Kasse ist eine Kranken-versicherung.
Die Kranken-versicherung bezahlt, wenn man zum Arzt muss.
Das ist wichtig für später.
Viele Menschen haben nur einen Mini-Job.
Sie bekommen auch Grund-Sicherung.
Das reicht oft nicht.
Sie kommen so nicht aus der Armut raus.
Armut bedeutet: Menschen haben zu wenig Geld.
Sie können nicht alles zum Leben kaufen.
Ein richtiger Job ist besser für die Zukunft.

Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
DÜSSELDORF (kobinet) Arbeitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt die vorgelegten Ergebnisse: "Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat heute in Berlin einen Vorschlag zu einer wirklich grundlegenden Reform der Sozialverwaltung vorgelegt. Das ist ein starkes Zeichen für die Handlungsfähigkeit und den Reformwillen des Staates und macht auch für die weiteren Beratungen Mut. Der Reformvorschlag sieht eine drastische Vereinfachung der Gesetze, deutlich weniger Behörden und eine optimale Nutzung digitaler Möglichkeiten vor. Das wäre ein entschiedener Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung. Zudem kann die Sozialverwaltung durch die Reform zum Vorreiter der digitalen Verwaltung werden. Das wäre gut für die Menschen vor und hinter den Schreibtischen in unseren Sozialbehörden. Zudem würde die Reform den Verwaltungsaufwand verringern und die öffentlichen Haushalte entlasten. Der Reformvorschlag kann unser Sozialsystem auf ganzer Linie nachhaltig verbessern. Er ist ein wichtiger Teil der erforderlichen Reformen, um unseren Sozialstaat zukunftsfähig zu machen."
Laumann begrüßt ferner, dass der Reformvorschlag vorsieht, die bisher getrennten Grundsicherungssysteme für erwerbsfähige und für nicht erwerbsfähige Personen (Sozialgesetzbücher II und XII) mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einem einheitlichen Leistungssystem zusammenzulegen. Von bisher vier verschiedenen zuständigen Behörden würden dann maximal zwei, oder – falls eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung gefunden wird – sogar nur noch eine verbleiben.
Gerade das Potential einer einheitlichen Digitalisierung spare in Zeiten des Fachkräftemangels Personal, das viel besser für die Unterstützung der Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eingesetzt werden könne. So empfiehlt die Kommission zur Sozialstaatsreform ein zentrales digitales Sozialportal, über welches die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Vielzahl von Sozialleistungen erlangen können. Nordrhein-Westfalen hatte im Rahmen der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Aufgabe übernommen, federführend für alle Länder und Kommunen in Deutschland mit der Sozialplattform einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen zu schaffen. Die Sozialplattform ging 2022 online, inzwischen sind bereits 20 Online-Antragsstrecken verfügbar. Bei der Entwicklung und im laufenden Betrieb der Sozialplattform wurden wichtige Grundlagen gelegt und Erfahrungen gesammelt, auf die im weiteren Reformprozess nun zurückgegriffen werden kann.
Laumann befürwortet außerdem, dass die Regelungen für Erwerbstätige finanziell attraktiver gestaltet werden sollen: „Die Menschen müssen spüren, dass sich Arbeit lohnt, auch wenn man zusätzliche staatliche Unterstützung braucht. Das soll vor allem zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Jobs motivieren. Denn nur das sichert die Menschen auch für ihre Zukunft ab. Das Modell ‚Minijob und Grundsicherung‘ hilft den Menschen letztlich zu wenig, um aus der Hilfebedürftigkeit perspektivisch herauszukommen.“

Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
DÜSSELDORF (kobinet) Arbeitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt die vorgelegten Ergebnisse: "Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat heute in Berlin einen Vorschlag zu einer wirklich grundlegenden Reform der Sozialverwaltung vorgelegt. Das ist ein starkes Zeichen für die Handlungsfähigkeit und den Reformwillen des Staates und macht auch für die weiteren Beratungen Mut. Der Reformvorschlag sieht eine drastische Vereinfachung der Gesetze, deutlich weniger Behörden und eine optimale Nutzung digitaler Möglichkeiten vor. Das wäre ein entschiedener Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung. Zudem kann die Sozialverwaltung durch die Reform zum Vorreiter der digitalen Verwaltung werden. Das wäre gut für die Menschen vor und hinter den Schreibtischen in unseren Sozialbehörden. Zudem würde die Reform den Verwaltungsaufwand verringern und die öffentlichen Haushalte entlasten. Der Reformvorschlag kann unser Sozialsystem auf ganzer Linie nachhaltig verbessern. Er ist ein wichtiger Teil der erforderlichen Reformen, um unseren Sozialstaat zukunftsfähig zu machen."
Laumann begrüßt ferner, dass der Reformvorschlag vorsieht, die bisher getrennten Grundsicherungssysteme für erwerbsfähige und für nicht erwerbsfähige Personen (Sozialgesetzbücher II und XII) mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einem einheitlichen Leistungssystem zusammenzulegen. Von bisher vier verschiedenen zuständigen Behörden würden dann maximal zwei, oder – falls eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung gefunden wird – sogar nur noch eine verbleiben.
Gerade das Potential einer einheitlichen Digitalisierung spare in Zeiten des Fachkräftemangels Personal, das viel besser für die Unterstützung der Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eingesetzt werden könne. So empfiehlt die Kommission zur Sozialstaatsreform ein zentrales digitales Sozialportal, über welches die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Vielzahl von Sozialleistungen erlangen können. Nordrhein-Westfalen hatte im Rahmen der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Aufgabe übernommen, federführend für alle Länder und Kommunen in Deutschland mit der Sozialplattform einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen zu schaffen. Die Sozialplattform ging 2022 online, inzwischen sind bereits 20 Online-Antragsstrecken verfügbar. Bei der Entwicklung und im laufenden Betrieb der Sozialplattform wurden wichtige Grundlagen gelegt und Erfahrungen gesammelt, auf die im weiteren Reformprozess nun zurückgegriffen werden kann.
Laumann befürwortet außerdem, dass die Regelungen für Erwerbstätige finanziell attraktiver gestaltet werden sollen: „Die Menschen müssen spüren, dass sich Arbeit lohnt, auch wenn man zusätzliche staatliche Unterstützung braucht. Das soll vor allem zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Jobs motivieren. Denn nur das sichert die Menschen auch für ihre Zukunft ab. Das Modell ‚Minijob und Grundsicherung‘ hilft den Menschen letztlich zu wenig, um aus der Hilfebedürftigkeit perspektivisch herauszukommen.“




