Menu Close

Verzeichnis der Inklusionsbetriebe 2025 in REHADAT

Henry Spradau
Henry Spradau
Foto: privat

Köln (kobinet) REHADAT hat - wie in den Vorjahre - das aktuelle Verzeichnis der Inklusionsbetriebe in Deutschland veröffentlicht. REHADAT ist ein 1989 eingeführtes, zentrales und unabhängiges Informationssystem zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung; gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln der Ausgleichsabgabe; Träger ist das Institut der deutschen Wirtschaft. Darauf macht Henry Spradau in seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten aufmerksam.

Verzeichnis der Inklusionsbetriebe 2025

Von Henry Spradau

REHADAT hat – wie in den Vorjahre – das aktuelle Verzeichnis der Inklusionsbetriebe in Deutschland veröffentlicht. REHADAT ist ein 1989 eingeführtes, zentrales und unabhängiges Informationssystem zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung; gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln der Ausgleichsabgabe; Träger ist das Institut der deutschen Wirtschaft e.V.

REHADAT bietet barrierefrei und unentgeltlich verschiedene Internetportale zu unterschiedlichen Themen an. Die Informationen richten sich an alle Betroffenen und am Thema „berufliche Teilhabe“ Interessierten.

Das Verzeichnis der Inklusionsbetriebe enthält eine Beschreibung deren Angebote, ist nach Bundesländern gegliedert und innerhalb der Bundesländer nach Postleitzahlen. Ferner steht eine Branchensuche zur Verfügung.

Inklusionsbetriebe/-firmen/-abteilungen haben den besonderen sozialen Auftrag, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiter*innen liegt in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent. Sie bieten Arbeitsplätze zu tariflichen oder ortsüblichen Entgelten an und ermöglichen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Zu den Zielgruppen gehören Menschen mit Schwerbehinderung, deren Eingliederung in den sonstigen allgemeinen Arbeitsmarkt auf Schwierigkeiten stößt. Gründe dafür können die Art und Schwere der Behinderung sein sowie zusätzliche Umstände, wie z.B. Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifizierung.

Inklusionsbetriebe haben Anspruch auf finanzielle Hilfen wie Investitions- und Personalkosten-zuschüsse. Beratung zur Förderung und Gründung von Inklusionsbetrieben leisten die Integrationsämter (www.integrationsaemter.de), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen, bag if (www.bag-if.de) und die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte, FAF gGmbH (www.faf-gmbh.de).

Rechtlich geregelt sind die Inklusionsbetriebe und ihre Fördermöglichkeiten im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Das Verzeichnis ist unter folgendem Link aufrufbar:

Inklusionsbetriebe in Deutschland 2025 | REHADAT