Kassel (kobinet)
Bundes-Sozial-Gericht entscheidet über Auto-Hilfe
Das Bundes-Sozial-Gericht hat im November 2025 entschieden.
Das Bundes-Sozial-Gericht ist ein wichtiges Gericht in Deutschland.
Es entscheidet über Streit bei Rente und Sozial-Hilfe.
Das Gericht nennt man auch BSG.
Es ging um Hilfe beim Auto-Kauf.
Die Hilfe nennt man Kraft-Fahrzeug-Hilfe.
Kraft-Fahrzeug-Hilfe ist Geld vom Amt für ein Auto.
Menschen mit Behinderung können das Geld bekommen.
Oder kurz: Kfz-Hilfe.
Eine Frau wollte ein neues Auto kaufen.
Sie hatte noch ein altes Auto.
Sie hatte das alte Auto mit einem Bank-Kredit gekauft.
Ein Kredit ist geliehenes Geld von der Bank.
Man muss das Geld zurück-zahlen mit Zinsen.
Das alte Auto gehörte noch der Bank.
Die Frau verkaufte das alte Auto.
Mit dem Geld bezahlte sie den Kredit zurück.
Die Frau beantragte Geld für das neue Auto.
Sie brauchte das Auto für die Arbeit.
Die Renten-Versicherung sollte helfen.
Die Renten-Versicherung ist eine Versicherung für später.
Wenn du alt bist, bekommst du jeden Monat Geld.
Das nennt man berufliche Reha-Bilitation.
Reha-Bilitation bedeutet: Hilfe für die Arbeit.
Die Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Die Renten-Versicherung sagte nein.
Das alte Auto war zu viel wert.
Das Geld vom Verkauf war zu viel.
Es war mehr als die höchste Förderung.
Eine Förderung ist Geld vom Amt.
Das Geld ist eine Hilfe für bestimmte Dinge.
Deshalb gab es keine Hilfe.
Das BSG hat die Entscheidung bestätigt.
Das Gericht sagte: Das ist richtig.
Die Frau konnte das alte Auto benutzen.
Sie fuhr damit zur Arbeit.
Es ist nicht wichtig: Wem gehört das Auto?
Der Wert vom alten Auto zählt immer.
Das gilt auch bei einem Kredit.
Die Kfz-Hilfe zahlt nur einen Teil.
Die Kfz-Hilfe ist eine Teil-Finanzierung.
Teil-Finanzierung bedeutet: Jemand bezahlt einen Teil von etwas.
Den Rest musst du selbst bezahlen.
Man muss selbst auch Geld dazu-geben.
Die Frau wollte das Urteil ändern.
Das nennt man Revision.
Revision bedeutet: Du bist mit einem Urteil nicht einverstanden.
Dann prüft ein höheres Gericht das Urteil noch einmal.
Die Revision hatte keinen Erfolg.
Das Urteil bleibt bestehen.
Urteil vom BSG vom 27. November 2025.
Das Akten-Zeichen ist: B 5 R 11/24 R.
Vorher gab es 2 andere Urteile:
Sozial-Gericht Dortmund am 21. Januar 2022.
Landes-Sozial-Gericht NRW am 9. April 2024.
Das Landes-Sozial-Gericht ist ein Gericht.
Es entscheidet bei Streit über soziale Hilfen.
NRW bedeutet: Nord-Rhein-West-Falen.

Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil von November 2025 entschieden, dass bei der Erbringung einer Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz-Hilfe) nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) der Erlös aus dem Verkauf des Altwagens auch dann einzusetzen ist, wenn dieser kreditfinanziert war und deswegen der finanzierenden Bank gehörte. Henry Spradau hat sich diese Entscheidung genauer angeschaut.
Bundessozialgericht (BSG) zur Kraftfahrzeughilfe
von Henry Spradau
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil von November 2025 entschieden, dass bei der Erbringung einer Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz-Hilfe) nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) der Erlös aus dem Verkauf des Altwagens auch dann einzusetzen ist, wenn dieser kreditfinanziert war und deswegen der finanzierenden Bank gehörte.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin hatte für die Anschaffung ihres bisherigen Fahrzeuges ein Bankdarlehen aufgenommen und das Auto zur Sicherung des Kredits an die Bank übereignet. Mit dem Erlös des Verkaufs des Altwagens tilgte sie den Restbetrag des Darlehens und kaufte ein neues Fahrzeug.
Sie beantragte für den Neuwagen eine Kfz-Hilfe bei ihrem Rentenversicherungsträger im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und Erreichen ihres Arbeitsplatzes.
Der Rententräger war der Auffassung, dass der Verkehrswert des Altwagens bei der Neubeschaffung anzurechnen sei, obgleich eigentlich die Bank Eigentümerin war. Allerdings lag der Verkehrswert des Altfahrzeuges über dem Förderungshöchstbetrag, so dass die Bewilligung einer Kfz-Hilfe abgelehnt wurde.
Das BSG hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt. Entscheidend war, dass das alte Auto (vor dem Erwerb des Neufahrzeugs) der Klägerin für den beantragten Zweck, nämlich für die Fahrten zum Arbeitsplatz, tatsächlich zur Verfügung stand. Es ist nicht erforderlich, dass sie selbst auch Eigentümerin ist. Der Verkehrswert des Altfahrzeuges ist bei einer Neuanschaffung auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um ein darlehensfinanziertes bzw. sicherungsübereignetes Fahrzeug handelt. Aus der KfzHV ergibt sich kein Hinweis darauf, dass zwischen einem eigen- und einem fremdfinanzierten Altwagen zu unterscheiden wäre. Die Kfz-Hilfe stellt regelmäßig lediglich eine Teilfinanzierung dar und ergänzt insofern den Einsatz von Eigen- bzw. Fremdmitteln.
Die Revision der Klägerin ist daher ohne Erfolg geblieben.
Urteil BSG vom 27.11.2025 – B 5 R 11/24 R
Vorinstanzen:
Urteil Sozialgericht Dortmund vom 21.1.2022 – S 24 R 1275/19
Urteil Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 9.4.2024 – L 18 R 149/22

Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil von November 2025 entschieden, dass bei der Erbringung einer Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz-Hilfe) nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) der Erlös aus dem Verkauf des Altwagens auch dann einzusetzen ist, wenn dieser kreditfinanziert war und deswegen der finanzierenden Bank gehörte. Henry Spradau hat sich diese Entscheidung genauer angeschaut.
Bundessozialgericht (BSG) zur Kraftfahrzeughilfe
von Henry Spradau
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil von November 2025 entschieden, dass bei der Erbringung einer Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz-Hilfe) nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) der Erlös aus dem Verkauf des Altwagens auch dann einzusetzen ist, wenn dieser kreditfinanziert war und deswegen der finanzierenden Bank gehörte.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin hatte für die Anschaffung ihres bisherigen Fahrzeuges ein Bankdarlehen aufgenommen und das Auto zur Sicherung des Kredits an die Bank übereignet. Mit dem Erlös des Verkaufs des Altwagens tilgte sie den Restbetrag des Darlehens und kaufte ein neues Fahrzeug.
Sie beantragte für den Neuwagen eine Kfz-Hilfe bei ihrem Rentenversicherungsträger im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und Erreichen ihres Arbeitsplatzes.
Der Rententräger war der Auffassung, dass der Verkehrswert des Altwagens bei der Neubeschaffung anzurechnen sei, obgleich eigentlich die Bank Eigentümerin war. Allerdings lag der Verkehrswert des Altfahrzeuges über dem Förderungshöchstbetrag, so dass die Bewilligung einer Kfz-Hilfe abgelehnt wurde.
Das BSG hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt. Entscheidend war, dass das alte Auto (vor dem Erwerb des Neufahrzeugs) der Klägerin für den beantragten Zweck, nämlich für die Fahrten zum Arbeitsplatz, tatsächlich zur Verfügung stand. Es ist nicht erforderlich, dass sie selbst auch Eigentümerin ist. Der Verkehrswert des Altfahrzeuges ist bei einer Neuanschaffung auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um ein darlehensfinanziertes bzw. sicherungsübereignetes Fahrzeug handelt. Aus der KfzHV ergibt sich kein Hinweis darauf, dass zwischen einem eigen- und einem fremdfinanzierten Altwagen zu unterscheiden wäre. Die Kfz-Hilfe stellt regelmäßig lediglich eine Teilfinanzierung dar und ergänzt insofern den Einsatz von Eigen- bzw. Fremdmitteln.
Die Revision der Klägerin ist daher ohne Erfolg geblieben.
Urteil BSG vom 27.11.2025 – B 5 R 11/24 R
Vorinstanzen:
Urteil Sozialgericht Dortmund vom 21.1.2022 – S 24 R 1275/19
Urteil Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 9.4.2024 – L 18 R 149/22




