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Behindertenpolitischer Jahresrückblick 2025: Menschenrechte sind keine Haushaltsposten

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Nico Wunderle
Nico Wunderle
Foto: privat

Dillingen (kobinet) "Der behindertenpolitische Blick auf das Jahr 2025 zeigt kein neues Bild, aber ein klareres. Viele bekannte Konflikte traten schärfer hervor, weil politische Entscheidungen, Debatten und Unterlassungen ihre Wirkung unmittelbarer entfalteten. Die Frage war weniger, ob Inklusion gewollt ist, sondern wie belastbar ihre politischen und sozialen Grundlagen tatsächlich sind." Dies und vieles mehr schreibt Nico Wunderle in seinem Rückblick auf die Behindertenpolitik im Jahr 2025 für die kobinet-nachrichten.

Behindertenpolitischer Jahresrückblick 2025: Menschenrechte sind keine Haushaltsposten

Von Nico Wunderle

Der behindertenpolitische Blick auf das Jahr 2025 zeigt kein neues Bild, aber ein klareres. Viele bekannte Konflikte traten schärfer hervor, weil politische Entscheidungen, Debatten und Unterlassungen ihre Wirkung unmittelbarer entfalteten. Die Frage war weniger, ob Inklusion gewollt ist, sondern wie belastbar ihre politischen und sozialen Grundlagen tatsächlich sind.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit Langem fester Bestandteil politischer Rhetorik. Sie wird regelmäßig zitiert, wenn es um Haltung, Werte oder internationale Verpflichtungen geht, und ebenso regelmäßig ausgeblendet, wenn es um konkrete Konsequenzen geht. Diese Ambivalenz ist kein neues Phänomen des Jahres 2025, sondern Teil einer langjährigen politischen Praxis. Die Konvention fungiert vielfach als Referenzrahmen ohne Verbindlichkeit: geeignet für Erklärungen, ungeeignet für Entscheidungen über Haushalte, Leistungen und Zuständigkeiten.

Gerade dort, wo ihr menschenrechtlicher Anspruch praktisch wirksam werden müsste – bei sozialer Sicherung, Teilhabeleistungen oder Barrierefreiheit –, wird sie seit Jahren politisch abgeschwächt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) versteht Menschen mit Behinderung als Rechtssubjekte mit Anspruch auf bedarfsdeckende Unterstützung und volle Teilhabe. Dem steht eine Politik gegenüber, die Unterstützung zunehmend unter Kosten- und Steuerungsvorbehalt stellt. Teilhabe wird zur Verhandlungssache, Inklusion zur Verwaltungsaufgabe. 2025 hat diese Haltung nicht hervorgebracht, aber deutlicher sichtbar gemacht. Die Konvention ist nicht gescheitert – sie wird seit Langem politisch neutralisiert. Gerade deshalb bleibt sie ein zentraler Maßstab, weil sich an ihr zeigt, wie dauerhaft sich politische Praxis von ihren eigenen menschenrechtlichen Ansprüchen entfernt hat.

Diese Verschiebung wurde 2025 besonders deutlich, als Friedrich Merz öffentlich Grundannahmen der Sozialhilfe infrage stellte. Diese Aussagen waren kein isolierter Beitrag zur Tagespolitik, sondern zielten auf das Fundament sozialstaatlicher Unterstützung insgesamt. Denn Sozialhilfe und Eingliederungshilfe beruhen auf gemeinsamen Grundannahmen: dem Anspruch auf Existenzsicherung, der Anerkennung individueller Unterstützungsbedarfe und dem Recht auf Hilfe, unabhängig von Verwertbarkeit oder Leistungsfähigkeit.

Wer diese Grundannahmen politisch relativiert, stellt nicht nur einzelne Leistungen infrage, sondern das Prinzip solidarischer Absicherung selbst. Davon ist auch die Eingliederungshilfe betroffen, selbst wenn sie formal dem SGB IX zugeordnet ist. Wird Unterstützung primär als Kostenproblem verhandelt, geraten Teilhabeleistungen, Assistenz und Selbstbestimmung zwangsläufig unter Rechtfertigungsdruck. Inklusion wird dann nicht offen zurückgenommen, aber strukturell geschwächt. Menschen mit Behinderung müssen ihre Bedarfe erneut erklären, begründen und verteidigen – nicht als Rechte, sondern als Ausnahmen.

Für viele Menschen mit Behinderung war 2025 entsprechend ein Jahr anhaltender Unsicherheit. Steigende Lebenshaltungskosten trafen auf stagnierende Leistungen, während zugleich der Druck wuchs, Bedarfe immer wieder neu zu begründen. Komplexe und oft entmutigende Verwaltungsverfahren prägten den Alltag. Selbstbestimmtes Leben blieb für viele kein verlässlicher Zustand, sondern ein fragiles Arrangement, abhängig von individueller Durchsetzungsfähigkeit, lokalen Auslegungen und verfügbaren Budgets. Gleichberechtigung wurde diese damit faktisch zur Frage persönlicher Belastbarkeit.

Auch im Bereich Arbeit und Beschäftigung setzte sich ein bekanntes Muster fort. Die Kritik an Werkstätten für behinderte Menschen ist inzwischen deutlich, offen und klar menschenrechtlich formuliert. Immer häufiger wird öffentlich benannt, dass das bestehende System strukturelle Ausgrenzung reproduziert und echte Wahlfreiheit verhindert. Politische Konsequenzen blieben jedoch weitgehend aus. Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind weiterhin selten, faire Entlohnung ist nicht umgesetzt und bestehende Alternativen werden nicht systematisch gestärkt. Die Debatte ist weiter als die Politik.

Ein eigenständiges und alarmierendes Signal setzte 2025 die öffentliche und institutionelle Infragestellung der Disability Studies gegen Ende des Jahres. Diskutiert wurde nicht nur ihre Finanzierung oder organisatorische Verankerung, sondern grundsätzlicher ihre Legitimität als kritisches wissenschaftliches Feld. Diese Entwicklung ist keine hochschulpolitische Randnotiz. Mit den Disability Studies geraten Orte unter Druck, an denen Ableismus analysiert, Machtverhältnisse sichtbar gemacht und menschenrechtliche Perspektiven auf Behinderung entwickelt werden. Dass ausgerechnet diese kritischen Wissensräume infrage gestellt werden, ist ein Warnsignal in einer Zeit, in der soziale Sicherung insgesamt zur Disposition steht.

Parallel dazu zeigte sich 2025 jedoch auch etwas anderes: die Bedeutung politischer Erinnerung und kollektiver Selbstvergewisserung innerhalb der Behindertenbewegung. Die „Gestern – heute – morgen“-Tagung des Bildungs- und Forschungsinstituts zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) war kein akademisches Format, sondern ein Ort der Bewegung. Im Mittelpunkt standen Erfahrungen, Kämpfe, Kontinuitäten und Brüche behindertenpolitischer Selbstvertretung. Die Tagung machte deutlich, wie wichtig es ist, Geschichte nicht zu verlieren, Wissen aus der Bewegung weiterzugeben und politische Errungenschaften nicht als selbstverständlich zu betrachten. Gerade in einem Jahr zunehmender politischer Verschiebungen wirkte sie als bewusster Gegenpol zur Entpolitisierung sozialer Fragen.

Gleichzeitig zeigte sich 2025 ein bemerkenswerter Kontrast zwischen gesellschaftlicher Wirklichkeit und öffentlicher Imagination. International sorgte die Sichtbarkeit einer Astronautin mit Querschnittslähmung im Kontext bemannter Raumfahrt für Aufmerksamkeit. Die Debatte darüber, dass auch Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen als Astronaut*innen gedacht, vorbereitet und eingeplant werden, wirkte wie ein Gegenbild zum Alltag vieler Betroffener. Sie machte deutlich, wie widersprüchlich gesellschaftliche Maßstäbe sind: Technisch scheint nahezu alles möglich, politisch und sozial hingegen wird Teilhabe häufig als Zumutung verhandelt. Während Raumfahrtvisionen Inklusion als Fortschrittserzählung zeigen, bleibt sie im Alltag von Sozialverwaltung und Eingliederungshilfe von Begrenzungslogiken geprägt. Die entscheidende Frage ist daher nicht, was theoretisch oder technisch machbar ist, sondern welche Teilhabe politisch gewollt und praktisch abgesichert wird.

Barrierefreiheit gewann 2025 insbesondere im digitalen Raum an Bedeutung, allerdings mit klaren rechtlichen Grenzen. Verbindlich verpflichtet zur digitalen Barrierefreiheit sind weiterhin vor allem öffentliche Träger, einschließlich der Träger der Eingliederungshilfe, soweit sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Leistungen organisieren. Digitale Antragsverfahren, Online-Formulare, Informationsangebote und Kommunikationswege müssten barrierefrei gestaltet sein. Diese Pflicht ist rechtlich eindeutig, wird jedoch nach wie vor unzureichend umgesetzt. Kontrolle, Zuständigkeiten und Sanktionen bleiben schwach, sodass bestehende Rechte in der Praxis häufig folgenlos bleiben. Private Träger sind bislang nicht generell verpflichtet. Für sie gilt digitale Barrierefreiheit überwiegend nur dann, wenn sie im Auftrag öffentlicher Stellen handeln. Digitale Teilhabe bleibt damit weiterhin vom Organisationsmodell abhängig. 2025 markiert hier weniger einen Durchbruch als eine Wegmarke.

Tragend für die behindertenpolitische Entwicklung im Jahr 2025 war erneut die Zivilgesellschaft. Selbstvertretungsorganisationen formulierten ihre Forderungen klarer und selbstbewusster, Aktivist*innen reagierten schnell auf politische Rückschritte, kritische Medien und Netzwerke hielten Debatten offen. Gerade in Zeiten, in denen soziale Sicherung, Teilhabestrukturen und kritische Wissensräume gleichzeitig unter Druck geraten, zeigt sich die Bedeutung dieser beharrlichen Arbeit.

Eine schmerzliche Zäsur erlebte die Bewegung 2025 unter anderem durch den Tod zweier prägender Persönlichkeiten. Mit Marita Boos-Waidosch verlor sie eine langjährig engagierte, kenntnisreiche und verlässliche Stimme der Behindertenbewegung, die sich unter anderem in der Kommunalpolitik in Mainz und, wenn auch kurz, als Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz hervortat. Marita Boos-Waidosch prägte Debatten über viele Jahre hinweg durch Beharrlichkeit, fachliche Klarheit und eine konsequente menschenrechtliche Perspektive. Sie stand für Kontinuität, politische Einordnung und das beharrliche Einfordern von Teilhabe.

Ebenfalls 2025 starb Stephanie Aeffner, Bundestagsabgeordnete und eine der wenigen Parlamentarierinnen, die behindertenpolitische Fragen konsequent in den Mittelpunkt parlamentarischer Arbeit rückte. Ihr Tod reißt nicht nur menschlich, sondern auch politisch eine Lücke.

Dass diese Todesfälle in ein Jahr fallen, in dem soziale Sicherung infrage gestellt, kritische Wissenschaft unter Druck gesetzt und politische Erinnerung geschwächt wird, ist mehr als eine zeitliche Koinzidenz. Es macht sichtbar, wie verletzlich Errungenschaften sind, wenn Stimmen fehlen, die sie einordnen, verteidigen und weitertragen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass viele Stimmen von Menschen mit Behinderungen sich zu Wort melden und damit gesellschaftliche Veränderungen anregen.

Der behindertenpolitische Jahresrückblick 2025 zeigt damit ein ambivalentes Bild. Teilhabestrukturen bleiben brüchig, Grundannahmen des Sozialstaats geraten unter Beschuss und notwendige Reformen bleiben aus. Gleichzeitig ist eine Bewegung sichtbar, die sich erinnert, widerspricht und Wissen weiterträgt.

Inklusion braucht mehr als Programme und Bekenntnisse. Sie braucht soziale Sicherheit ohne Vorbehalt, politische Klarheit und Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und Widerspruch auszuhalten.