Berlin (kobinet)
Der BeB ist ein Verband.
Das bedeutet: Menschen arbeiten zusammen.
Sie machen Regeln für das Zusammen-leben.
BeB bedeutet: Bundes-Fach-Verband für Teilhabe.
Teilhabe bedeutet: Du machst bei etwas mit.
Du bist dabei.
Der Verband ist evangelisch.
Das ist eine Art von christlichem Glauben.
Der BeB warnt vor neuen Regeln.
Die Regeln sind für die Grund-Sicherung.
Das ist Geld vom Staat.
Menschen ohne Geld bekommen Grund-sicherung.
Das Problem mit den neuen Regeln
Die Bundes-Regierung will neue Regeln machen.
Die Regeln sollen besser sein.
Aber der BeB sagt: Die Regeln sind schlecht.
Menschen mit Behinderung werden benachteiligt.
Behinderung bedeutet: Etwas ist schwierig zu machen.
Manche Dinge gehen nicht so einfach.
Benachteiligt bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt.
Menschen mit psychischer Erkrankung werden benachteiligt.
Das ist eine Krankheit der Seele.
Die neuen Regeln haben Strafen.
Die Strafen heißen: Sanktionen.
Das bedeutet: Menschen bekommen weniger Geld.
Das trifft vor allem schwache Menschen.
Zum Beispiel Menschen in schweren Situationen.
Oder Menschen mit Sprach-Problemen.
Dr. Christian Geyer ist vom BeB.
Er ist stell-vertretender Vorsitzender.
Das bedeutet: Er hilft dem Chef.
Er sagt: Die Reform ist falsch.
Reform bedeutet: Etwas wird anders gemacht.
Man macht neue Regeln.
Menschen brauchen Hilfe und Vertrauen.
Menschen brauchen keine Strafen und Druck.
Psychisch kranke Menschen leiden besonders
Die Kürzungen sind besonders schlimm.
Schlimm für Menschen mit psychischer Erkrankung.
Diese Menschen haben oft Probleme mit Papieren.
Sie können Papiere nicht rechtzeitig abgeben.
Die Warte-Zeit auf Hilfe ist sehr lang.
Manchmal dauert es viele Monate.
Armut macht Menschen krank.
Ausgrenzung macht Menschen krank.
Das Gesundheits-System kann nicht genug helfen.
Krisen dauern oft sehr lange.
Sanktionen in der Krise sind sehr schlimm.
Menschen können ihre Wohnung verlieren.
Was der BeB fordert
Der BeB sagt: Menschen brauchen Unterstützung.
Menschen brauchen Begleitung.
Menschen brauchen inklusive Strukturen.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Alle Menschen können überall mit-machen.
Dann können Menschen selbst-bestimmt leben.
Das bedeutet: Selber über sein Leben entscheiden.
Das Bürger-Geld war ein guter Anfang.
Das ist Geld vom Staat.
Du bekommst es jeden Monat.
Es gab mehr Respekt und mehr Augen-Höhe.
Das bedeutet: Gleich-berechtigt miteinander sprechen.
Das darf nicht zurück-genommen werden.
Der BeB bittet die Bundes-Regierung:
Denkt die Pläne noch einmal durch.
Macht Regeln, die Menschen helfen.
Macht Regeln für mehr Teilhabe.
Macht Regeln für mehr Inklusion.
Macht Regeln für mehr soziale Sicherheit.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) warnt eindringlich vor den massiven Auswirkungen des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Grundsicherung. Die vorgesehenen Änderungen gefährden nach Ansicht des Verbands zentrale Fortschritte bei sozialer Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie psychischer Erkrankung.
Sanktionen statt Unterstützung
Die Bundesregierung begründet die Reform mit dem Ziel einer „effektiveren Ausgestaltung der Sozialleistungen“. Aus Sicht des BeB ist diese Entwicklung jedoch mit großer Sorge zu betrachten. Besonders die geplanten Sanktionen und Leistungskürzungen treffen Menschen, die ohnehin mit erheblichen Hürden konfrontiert sind. Dazu gehören Menschen in Krisensituationen, mit psychischen Belastungen oder Sprachbarrieren. „Die geplante Reform der Grundsicherung ist ein falsches Signal für Menschen mit Behinderungen und psychischer Erkrankung“, erklärte Dr. Christian Geyer, stellvertretender Vorsitzender des BeB, „Wer Teilhabe und Inklusion ernst meint, darf soziale Sicherheit nicht durch Sanktionen aushöhlen. Menschen in belastenden Lebenssituationen brauchen Unterstützung, Vertrauen und verlässliche Begleitung und keinen zusätzlichen Druck. Der mit dem Bürgergeld eingeschlagene Weg hin zu mehr Augenhöhe darf nicht verlassen werden. Andernfalls riskieren wir, mühsam erkämpfte Fortschritte bei sozialer Teilhabe wieder zunichtezumachen.“
Besondere Härte für psychisch Erkrankte
Die geplanten Kürzungen treffen nach Ansicht des BeB insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene können geforderte Nachweise oft nicht fristgerecht erbringen – nicht zuletzt wegen monatelanger Wartezeiten auf psychologische Unterstützung. Hinzu kommt: Armut und Ausgrenzung machen krank, und das Gesundheitssystem kann dem nicht ausreichend begegnen. Krisensituationen dauern häufig länger an, und Sanktionen mitten in einer Krise haben gravierende Auswirkungen – bis hin zum Wohnungsverlust. Sie verschärfen die ohnehin schwierige Lage und gefährden die Stabilität von Familien.
Appell an die Bundesregierung
Statt Druck und Sanktionen brauche es aus Sicht des BeB individuelle Unterstützung, verlässliche Begleitung und inklusive Strukturen. Nur so könnten Menschen befähigt werden, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Der mit der Einführung des Bürgergeldes vollzogene Paradigmenwechsel hin zu mehr Augenhöhe und Respekt dürfe nicht zurückgenommen werden.
Die geplanten Änderungen betreffen genau die Menschen, für die sich der BeB und seine Mitgliedseinrichtungen tagtäglich einsetzen. Der BeB appelliert daher an die Bundesregierung, die Reformpläne zu überdenken und die Grundsicherung so auszugestalten, dass Teilhabe, Inklusion und soziale Sicherheit gestärkt und nicht geschwächt werden.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) warnt eindringlich vor den massiven Auswirkungen des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Grundsicherung. Die vorgesehenen Änderungen gefährden nach Ansicht des Verbands zentrale Fortschritte bei sozialer Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie psychischer Erkrankung.
Sanktionen statt Unterstützung
Die Bundesregierung begründet die Reform mit dem Ziel einer „effektiveren Ausgestaltung der Sozialleistungen“. Aus Sicht des BeB ist diese Entwicklung jedoch mit großer Sorge zu betrachten. Besonders die geplanten Sanktionen und Leistungskürzungen treffen Menschen, die ohnehin mit erheblichen Hürden konfrontiert sind. Dazu gehören Menschen in Krisensituationen, mit psychischen Belastungen oder Sprachbarrieren. „Die geplante Reform der Grundsicherung ist ein falsches Signal für Menschen mit Behinderungen und psychischer Erkrankung“, erklärte Dr. Christian Geyer, stellvertretender Vorsitzender des BeB, „Wer Teilhabe und Inklusion ernst meint, darf soziale Sicherheit nicht durch Sanktionen aushöhlen. Menschen in belastenden Lebenssituationen brauchen Unterstützung, Vertrauen und verlässliche Begleitung und keinen zusätzlichen Druck. Der mit dem Bürgergeld eingeschlagene Weg hin zu mehr Augenhöhe darf nicht verlassen werden. Andernfalls riskieren wir, mühsam erkämpfte Fortschritte bei sozialer Teilhabe wieder zunichtezumachen.“
Besondere Härte für psychisch Erkrankte
Die geplanten Kürzungen treffen nach Ansicht des BeB insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene können geforderte Nachweise oft nicht fristgerecht erbringen – nicht zuletzt wegen monatelanger Wartezeiten auf psychologische Unterstützung. Hinzu kommt: Armut und Ausgrenzung machen krank, und das Gesundheitssystem kann dem nicht ausreichend begegnen. Krisensituationen dauern häufig länger an, und Sanktionen mitten in einer Krise haben gravierende Auswirkungen – bis hin zum Wohnungsverlust. Sie verschärfen die ohnehin schwierige Lage und gefährden die Stabilität von Familien.
Appell an die Bundesregierung
Statt Druck und Sanktionen brauche es aus Sicht des BeB individuelle Unterstützung, verlässliche Begleitung und inklusive Strukturen. Nur so könnten Menschen befähigt werden, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Der mit der Einführung des Bürgergeldes vollzogene Paradigmenwechsel hin zu mehr Augenhöhe und Respekt dürfe nicht zurückgenommen werden.
Die geplanten Änderungen betreffen genau die Menschen, für die sich der BeB und seine Mitgliedseinrichtungen tagtäglich einsetzen. Der BeB appelliert daher an die Bundesregierung, die Reformpläne zu überdenken und die Grundsicherung so auszugestalten, dass Teilhabe, Inklusion und soziale Sicherheit gestärkt und nicht geschwächt werden.




