BERLIN (kobinet)
Der Deutsche Behinderten-Rat hat große Kritik.
Es geht um ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Die Bundes-Regierung hat einen Plan gemacht.
Der Plan soll das BGG besser machen.
Aber der Plan ist nicht gut genug.
Das sagt der Deutsche Behinderten-Rat.
Morgen entscheidet das Bundes-Kabinett über den Plan.
Das ist die Regierung von Deutschland.
Der Kanzler und die Minister arbeiten dort zusammen.
Der Deutsche Behinderten-Rat fordert:
Der Plan muss viel besser werden.
Dann soll das Kabinett das Gesetz beschließen.
Menschen mit Behinderungen warten schon lange.
Sie warten auf ein besseres BGG.
Sie warten auf mehr Barriere-Freiheit in Deutschland.
Alle Menschen können dann etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Michaela Engelmeier spricht für den Deutschen Behinderten-Rat.
Sie ist auch Vorstands-Vorsitzende vom SoVD.
Sie leitet eine Gruppe.
Sie trifft wichtige Entscheidungen.
SoVD ist ein Sozial-Verband.
Michaela Engelmeier sagt:
Menschen mit Behinderungen sind sehr enttäuscht.
Der neue Plan bringt fast keine Verbesserung.
Es gibt sogar eine Gefahr.
Die Rechts-Lage könnte schlechter werden.
Das sind alle Gesetze zu einem Thema.
Sie zeigen: Was ist erlaubt und was ist verboten.
Der Plan hat auch etwas Gutes.
Es gibt eine neue Regel.
Die Regel heißt: angemessene Vorkehrungen.
Das sind Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Die Hilfen kosten nicht zu viel Geld.
Diese Regel kommt aus der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: UN-BRK.
Deutschland muss diese Regel schon lange umsetzen.
Aus einem Plan wird eine Tat.
Jetzt soll die Regel auch für private Firmen gelten.
Das findet der Deutsche Behinderten-Rat gut.
Aber der Plan hat ein großes Problem.
Firmen müssen oft keine angemessenen Vorkehrungen machen.
Das gilt wenn:
Häuser umgebaut werden müssten.
Oder Waren und Dienst-Leistungen geändert werden müssten.
Das ist eine Hilfe.
Jemand hilft dir bei etwas.
Der Plan sagt:
Das wäre zu schwer für die Firmen.
Das wäre eine zu große Belastung.
Etwas ist schwer für dich.
Du musst viel leisten oder viel aushalten.
Der Deutsche Behinderten-Rat kritisiert das scharf.
So werden Menschen mit Behinderungen nicht gleichgestellt.
Alle Menschen haben dann die gleichen Rechte.
Niemand wird schlechter behandelt.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Behindertenrat (DBR) übt scharfe Kritik am aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und fordert mit dem Blick auf die morgige Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Bundeskabinett die bestehenden Leerstellen des Gesetzes zu lösen, das Gesetz im Kabinett zu verabschieden und einen echten strukturellen Wandel einzuleiten.
Menschen mit Behinderungen warten seit vielen Jahren auf eine echte Modernisierung des BGG – und damit auf konkrete Fortschritte bei der längst überfälligen Barrierefreiheit in Deutschland. Die Enttäuschung über den nun vorgelegten Referentenentwurf ist groß. „Menschen mit Behinderungen haben sich von dieser Reform endlich greifbare Verbesserungen versprochen. Mit diesem Entwurf wird sich praktisch leider nicht viel ändern“, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des DBR und Vorstandsvorsitzende des SoVD. Es bestehe sogar die Gefahr einer Verschlechterung der Rechtslage.
Zwar begrüßt der DBR grundsätzlich, dass der Gesetzgeber die sogenannten angemessenen Vorkehrungen nun erstmals auch für private Anbieter verbindlich festschreiben will – ein Instrument, das aus der UN-Behindertenrechtskonvention stammt und dessen Umsetzung in Deutschland seit Jahren überfällig ist. „Dass hier eine Verpflichtung aus der UN-BRK umgesetzt werden soll, begrüßen wir ausdrücklich“, so Engelmeier weiter.
Besonders kritisiert der DBR eine zentrale Formulierung des Entwurfs: Für Unternehmen sollen Verpflichtungen zum Ergreifen von angemessenen Vorkehrungen nicht gelten, wenn damit bauliche Veränderungen oder Änderungen an Gütern und Dienstleistungen einhergehen, da diese grundsätzlich als „unverhältnismäßige und unbillige Belastungen“ gelten.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Behindertenrat (DBR) übt scharfe Kritik am aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und fordert mit dem Blick auf die morgige Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Bundeskabinett die bestehenden Leerstellen des Gesetzes zu lösen, das Gesetz im Kabinett zu verabschieden und einen echten strukturellen Wandel einzuleiten.
Menschen mit Behinderungen warten seit vielen Jahren auf eine echte Modernisierung des BGG – und damit auf konkrete Fortschritte bei der längst überfälligen Barrierefreiheit in Deutschland. Die Enttäuschung über den nun vorgelegten Referentenentwurf ist groß. „Menschen mit Behinderungen haben sich von dieser Reform endlich greifbare Verbesserungen versprochen. Mit diesem Entwurf wird sich praktisch leider nicht viel ändern“, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des DBR und Vorstandsvorsitzende des SoVD. Es bestehe sogar die Gefahr einer Verschlechterung der Rechtslage.
Zwar begrüßt der DBR grundsätzlich, dass der Gesetzgeber die sogenannten angemessenen Vorkehrungen nun erstmals auch für private Anbieter verbindlich festschreiben will – ein Instrument, das aus der UN-Behindertenrechtskonvention stammt und dessen Umsetzung in Deutschland seit Jahren überfällig ist. „Dass hier eine Verpflichtung aus der UN-BRK umgesetzt werden soll, begrüßen wir ausdrücklich“, so Engelmeier weiter.
Besonders kritisiert der DBR eine zentrale Formulierung des Entwurfs: Für Unternehmen sollen Verpflichtungen zum Ergreifen von angemessenen Vorkehrungen nicht gelten, wenn damit bauliche Veränderungen oder Änderungen an Gütern und Dienstleistungen einhergehen, da diese grundsätzlich als „unverhältnismäßige und unbillige Belastungen“ gelten.




