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Behindertenrat fordert echten strukturellen Wandel

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Foto: DBR

BERLIN (kobinet) Der Deutsche Behindertenrat (DBR) übt scharfe Kritik am aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und fordert mit dem Blick auf die morgige Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Bundeskabinett die bestehenden Leerstellen des Gesetzes zu lösen, das Gesetz im Kabinett zu verabschieden und einen echten strukturellen Wandel einzuleiten.

Menschen mit Behinderungen warten seit vielen Jahren auf eine echte Modernisierung des BGG – und damit auf konkrete Fortschritte bei der längst überfälligen Barrierefreiheit in Deutschland. Die Enttäuschung über den nun vorgelegten Referentenentwurf ist groß. „Menschen mit Behinderungen haben sich von dieser Reform endlich greifbare Verbesserungen versprochen. Mit diesem Entwurf wird sich praktisch leider nicht viel ändern“, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des DBR und Vorstandsvorsitzende des SoVD. Es bestehe sogar die Gefahr einer Verschlechterung der Rechtslage.

Zwar begrüßt der DBR grundsätzlich, dass der Gesetzgeber die sogenannten angemessenen Vorkehrungen nun erstmals auch für private Anbieter verbindlich festschreiben will – ein Instrument, das aus der UN-Behindertenrechtskonvention stammt und dessen Umsetzung in Deutschland seit Jahren überfällig ist. „Dass hier eine Verpflichtung aus der UN-BRK umgesetzt werden soll, begrüßen wir ausdrücklich“, so Engelmeier weiter.

Besonders kritisiert der DBR eine zentrale Formulierung des Entwurfs: Für Unternehmen sollen Verpflichtungen zum Ergreifen von angemessenen Vorkehrungen nicht gelten, wenn damit bauliche Veränderungen oder Änderungen an Gütern und Dienstleistungen einhergehen, da diese grundsätzlich als „unverhältnismäßige und unbillige Belastungen“ gelten.