Schwerin (kobinet)
Das Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein Programm.
Das Programm heißt: Inklusive Ausbildung und Arbeit.
Das Programm hilft Menschen mit schwerer Behinderung.
Sie bekommen Hilfe beim Suchen von Arbeit.
Das Programm hat 11 Millionen Euro.
Das Geld kommt aus der Ausgleichs-Abgabe.
Ausgleichs-Abgabe bedeutet: Firmen müssen Menschen mit Behinderung einstellen.
Manche Firmen tun das nicht.
Diese Firmen zahlen dann Geld.
Firmen bekommen Geld für neue Arbeits-Plätze.
Die Arbeits-Plätze sind für schwer-behinderte Menschen.
Eine Firma bekommt bis zu 20.000 Euro.
Firmen bekommen auch Geld für Praktikums-Plätze.
Bei einem Praktikum arbeitest du für kurze Zeit.
Du lernst dabei etwas Neues.
Firmen bekommen Geld für Probe-Arbeits-Verhältnisse.
Probe-Arbeits-Verhältnis bedeutet: Sie arbeiten bei einer Firma für kurze Zeit.
Das ist eine Probe.
Danach entscheidet die Firma: Passt die Arbeit für Sie?
Das sagt Stefanie Drese.
Stefanie Drese ist die Sozial-Ministerin.
Sie ist die Ministerin von Mecklenburg-Vorpommern.
Das Land arbeitet mit der Bundes-Agentur für Arbeit zusammen.
Bundes-Agentur für Arbeit bedeutet: Das ist ein Amt in Deutschland.
Das Amt hilft Menschen bei der Job-Suche.
Das Amt zahlt auch Arbeits-Losen-Geld.
Die kurze Form heißt: Arbeits-Agentur.
Schwer-behinderte Menschen sind oft länger arbeits-los.
Länger als Menschen ohne Behinderung.
Das Programm soll das ändern.
Die Ministerin sagt: Viele Firmen machen gute Erfahrungen.
Die neuen Mit-Arbeiter sind sehr motiviert.
Sie wollen gut arbeiten.
Die Firmen sind oft überrascht.
Firmen können Hilfe bekommen.
Die Hilfe gibt es beim Integrations-Fach-Dienst.
Integrations-Fach-Dienst bedeutet: Das ist eine Beratungs-Stelle.
Die Stelle hilft Menschen mit Behinderung.
Sie hilft bei der Suche nach Arbeit.
Sie berät auch die Arbeit-Geber.
Die Abkürzung ist: IFD.
Der IFD ist beim LAGuS.
LAGuS bedeutet: Landes-Amt für Gesundheit und Soziales.
Es gibt auch Einheitliche Ansprech-Partner für Arbeit-Geber.
Einheitliche Ansprech-Partner bedeutet: Arbeit-Geber haben viele Fragen zu Mit-Arbeitern mit Behinderung.
Diese Stelle beantwortet alle Fragen.
Die Arbeit-Geber müssen nur eine Stelle anrufen.
Die kurze Form heißt: EAA.
Mehr Informationen gibt es im Internet.
Die Internet-Seite ist vom Inklusions-Amt.
Inklusions-Amt bedeutet: Das Amt hilft Menschen mit Behinderung.
Es sorgt dafür, dass sie arbeiten können.
Das Amt berät Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer.
Es gibt auch Geld für Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz.
Das Inklusions-Amt gehört zum LAGuS.
Hier geht es zur Internet-Seite.
Firmen können bis zum 31. Dezember 2027 Anträge stellen.
Wichtige Informationen:
In Mecklenburg-Vorpommern leben 395.438 Menschen mit Behinderung.
Das ist der Stand vom 31. Dezember 2024.
230.443 Menschen haben eine schwere Behinderung.
201.238 Menschen haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Schwer-Behinderten-Ausweis bedeutet: Das ist ein wichtiges Dokument.
Es zeigt: Sie haben eine starke Behinderung.
Mit dem Ausweis bekommen Sie Hilfen.
Zum Beispiel: Günstigere Bus-Fahrt oder mehr Urlaubs-Tage.

Foto: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin (kobinet) Mit dem Landesprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit werden schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gezielt darin unterstützt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die mit insgesamt elf Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe ausgestattete Fördermöglichkeit biete Arbeitgebern attraktive finanzielle Anreize, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. "Für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber Prämien von bis zu 20.000 Euro erhalten. Aber auch für die Bereitstellung von betrieblichen Praktikumsstellen, Probearbeitsverhältnissen und das Abschließen von Inklusionsvereinbarungen gibt es finanzielle Anreize." Darauf hat die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, hingewiesen.
Das Land wolle damit in Kooperation mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit die Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, die höher ist als bei den nicht behinderten Menschen, verkürzen. Dazu bedürfe es aber auch die Bereitschaft der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen eine berufliche Chance zu eröffnen, verdeutlichte Drese.
Die Ministerin betonte, dass es bereits eine Reihe von positiven Rückmeldungen von Unternehmen gebe, die oft überrascht sind von der großen Motivation und Leistungsbereitschaft ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen. Fachkundige Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsfachdienste (IFD) beim LAGuS und die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA).
Weitere Informationen zum Landesprogramm und die Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite des Inklusionsamtes beim LAGuS unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/ zu finden.
Eine Antragsstellung für das Landesprogramm ist bis zum 31. Dezember 2027 möglich.
Hintergrund:
In Mecklenburg-Vorpommern leben 395.438 Menschen mit Behinderungen (Stand 31.12.2024). Davon sind 230.443 schwerbehindert, von ihnen haben 201.238 einen gültigen Schwerbehindertenausweis.

Foto: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin (kobinet) Mit dem Landesprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit werden schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gezielt darin unterstützt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die mit insgesamt elf Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe ausgestattete Fördermöglichkeit biete Arbeitgebern attraktive finanzielle Anreize, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. "Für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber Prämien von bis zu 20.000 Euro erhalten. Aber auch für die Bereitstellung von betrieblichen Praktikumsstellen, Probearbeitsverhältnissen und das Abschließen von Inklusionsvereinbarungen gibt es finanzielle Anreize." Darauf hat die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, hingewiesen.
Das Land wolle damit in Kooperation mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit die Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, die höher ist als bei den nicht behinderten Menschen, verkürzen. Dazu bedürfe es aber auch die Bereitschaft der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen eine berufliche Chance zu eröffnen, verdeutlichte Drese.
Die Ministerin betonte, dass es bereits eine Reihe von positiven Rückmeldungen von Unternehmen gebe, die oft überrascht sind von der großen Motivation und Leistungsbereitschaft ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen. Fachkundige Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsfachdienste (IFD) beim LAGuS und die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA).
Weitere Informationen zum Landesprogramm und die Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite des Inklusionsamtes beim LAGuS unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/ zu finden.
Eine Antragsstellung für das Landesprogramm ist bis zum 31. Dezember 2027 möglich.
Hintergrund:
In Mecklenburg-Vorpommern leben 395.438 Menschen mit Behinderungen (Stand 31.12.2024). Davon sind 230.443 schwerbehindert, von ihnen haben 201.238 einen gültigen Schwerbehindertenausweis.




