Mainz (kobinet)
Die Landes-Regierung von Rheinland-Pfalz will mehr Menschen mit Behinderungen einstellen.
Landes-Regierung bedeutet:
Das sind Minister und Ministerinnen.
Sie entscheiden für das Bundes-Land.
Die Regierung hat einen neuen Beschluss gefasst.
Beschluss bedeutet:
Das ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Es gibt ein Förder-Programm für Menschen mit Behinderungen.
Förder-Programm bedeutet:
Das ist Hilfe vom Staat.
Der Staat gibt Geld für bestimmte Sachen.
Zum Beispiel für neue Arbeits-Plätze.
Das Programm hilft Menschen mit Behinderungen beim Land zu arbeiten.
Jetzt gibt es mehr Geld für dieses Programm.
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es 50 Prozent mehr Geld.
Das bedeutet:
Für Teil-Zeit-Arbeit gibt es bis zu 1.200 Euro.
Teil-Zeit-Arbeit bedeutet:
Du arbeitest weniger Stunden als normal.
Du hast mehr Frei-Zeit.
Für Voll-Zeit-Arbeit gibt es bis zu 1.650 Euro.
Voll-Zeit-Arbeit bedeutet:
Du arbeitest jeden Tag viele Stunden.
Meistens 8 Stunden am Tag.
Das sind 40 Stunden in der Woche.
Das Geld gab es schon seit dem Jahr 1998.
Aber es wurde nie erhöht.
Sozial-Ministerin Dörte Schall sagt:
Wir setzen ein klares Zeichen für Inklusion.
Inklusion bedeutet:
Alle Menschen sind dabei.
Niemand wird ausgeschlossen.
Wir setzen uns für Menschen mit Behinderungen ein.
Das steht auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN-Behinderten-Rechts-Konvention bedeutet:
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt:
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Die Regierung hat ein wichtiges Ziel:
Mindestens 6 von 100 Arbeits-Plätzen beim Land sollen für Menschen mit Behinderungen sein.
Das steht im Koalitions-Vertrag.
Koalitions-Vertrag bedeutet:
Das ist ein Vertrag zwischen Parteien.
Darin stehen Regeln für die Zusammen-Arbeit.
Das mehr Geld soll helfen dieses Ziel zu erreichen.
Es gibt ein Landes-Beschäftigungs-Programm.
Landes-Beschäftigungs-Programm bedeutet:
Das ist ein Plan vom Bundes-Land.
Das Bundes-Land will mehr Arbeits-Plätze schaffen.
Das Programm gibt es schon seit 1991.
Die Agentur für Arbeit hilft bei dem Programm.
Durch das mehr Geld sollen mehr Menschen mit Behinderungen Arbeit bekommen.
Ministerin Schall sagt noch:
Rheinland-Pfalz ist ein Vorreiter für Inklusion.
Vorreiter bedeutet:
Jemand macht etwas Neues als erster.
Andere Menschen machen es dann auch.
Wir setzen uns aktiv für Menschen mit Behinderungen ein.
Menschen mit Behinderungen haben viele Fähigkeiten.
Fähigkeiten bedeutet:
Das sind Dinge die man gut kann.
Zum Beispiel gut rechnen oder gut schreiben.

Foto: NRWSPD/Jens van Zoest
Mainz (kobinet) Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen weiteren Schritt zur Förderung der Inklusion im Landesdienst beschlossen. Der Ministerrat stimmte dem Vorschlag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu, die Förderpauschale für die befristete Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, die über das Programm zur Beschäftigung arbeitsloser, schwerbehinderter Menschen im Landesdienst gefördert werden. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Förderpauschalen für befristete Arbeitsverhältnisse um 50 Prozent erhöht. Dies bedeutet eine Anpassung auf bis zu 1.200 Euro für Teilzeit- und 1.650 Euro für Vollzeitbeschäftigungen.
Die Pauschalen wurden seit Einführung im Jahr 1998 nicht angepasst. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst zu steigern und die Vorbildfunktion des Landes als inklusiver Arbeitgeber zu stärken. „Mit der Erhöhung der Förderpauschale setzen wir ein klares Zeichen für die Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz“, erklärte Sozialministerin Dörte Schall in Mainz. „Die Anpassung der Pauschalen wird es den Dienststellen erleichtern, Menschen mit Behinderungen einzustellen und ihnen eine nachhaltige Inklusion in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.“
Die Landesregierung verfolgt konsequent das Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst auf mindestens sechs Prozent zu erhöhen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Erhöhung der Förderpauschale ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen und die inklusiven Strukturen im Landesdienst weiter auszubauen, wie es in einer Presseinformation des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums heißt.
Die Maßnahme ist Teil des Landesbeschäftigungsprogramms, das seit 1991 besteht und in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit umgesetzt wird. Durch die Erhöhung der Förderpauschale wird erwartet, dass mehr Beschäftigungsverhältnisse entstehen, die langfristig zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsquote beitragen. „Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bleibt damit ihrer Vorreiterrolle in der Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft treu und setzt sich aktiv für die Erschließung der Potenziale und Talente von Menschen mit Behinderungen ein“, betonte Sozialministerin Schall.

Foto: NRWSPD/Jens van Zoest
Mainz (kobinet) Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen weiteren Schritt zur Förderung der Inklusion im Landesdienst beschlossen. Der Ministerrat stimmte dem Vorschlag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu, die Förderpauschale für die befristete Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, die über das Programm zur Beschäftigung arbeitsloser, schwerbehinderter Menschen im Landesdienst gefördert werden. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Förderpauschalen für befristete Arbeitsverhältnisse um 50 Prozent erhöht. Dies bedeutet eine Anpassung auf bis zu 1.200 Euro für Teilzeit- und 1.650 Euro für Vollzeitbeschäftigungen.
Die Pauschalen wurden seit Einführung im Jahr 1998 nicht angepasst. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst zu steigern und die Vorbildfunktion des Landes als inklusiver Arbeitgeber zu stärken. „Mit der Erhöhung der Förderpauschale setzen wir ein klares Zeichen für die Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz“, erklärte Sozialministerin Dörte Schall in Mainz. „Die Anpassung der Pauschalen wird es den Dienststellen erleichtern, Menschen mit Behinderungen einzustellen und ihnen eine nachhaltige Inklusion in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.“
Die Landesregierung verfolgt konsequent das Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst auf mindestens sechs Prozent zu erhöhen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Erhöhung der Förderpauschale ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen und die inklusiven Strukturen im Landesdienst weiter auszubauen, wie es in einer Presseinformation des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums heißt.
Die Maßnahme ist Teil des Landesbeschäftigungsprogramms, das seit 1991 besteht und in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit umgesetzt wird. Durch die Erhöhung der Förderpauschale wird erwartet, dass mehr Beschäftigungsverhältnisse entstehen, die langfristig zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsquote beitragen. „Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bleibt damit ihrer Vorreiterrolle in der Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft treu und setzt sich aktiv für die Erschließung der Potenziale und Talente von Menschen mit Behinderungen ein“, betonte Sozialministerin Schall.




