Berlin (kobinet)
Der Deutsche Blinden- und Seh-behinderten-Verband hat Kritik geschrieben.
Verband bedeutet: Menschen arbeiten zusammen.
Sie haben gemeinsame Ziele.
Sie setzen sich für ihre Rechte ein.
Die Abkürzung ist: DBSV.
Eine Abkürzung hat wenige Buchstaben.
Die Abkürzung steht für ein langes Wort.
Es geht um ein neues Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Es gibt Gesetze in der Politik und Natur.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.
Die Abkürzung ist: BGG.
Andreas Bethke ist Geschäfts-Führer vom DBSV.
Geschäfts-Führer bedeutet: Die Person ist der Chef.
Sie leitet die Organisation.
Sie trifft wichtige Entscheidungen.
Er sagt: Das neue Gesetz ist schlecht.
Das Gesetz hilft nicht.
Es macht sogar manches schlechter.
Der DBSV findet mehrere Dinge schlecht:
Firmen müssen keine Barrieren beseitigen.
Firmen dürfen Menschen mit Behinderung benachteiligen.
Sie brauchen nur einen sachlichen Grund.
Menschen mit Behinderung bekommen kein Geld.
Auch wenn sie benachteiligt wurden.
Es gibt keinen guten Rechts-Schutz.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Etwas ist im Weg.
Benachteiligen bedeutet: Jemanden unfair behandeln.
Die Person bekommt weniger als andere.
Das ist ungerecht.
Sachlicher Grund bedeutet: Eine faire Erklärung.
Die Erklärung ist logisch.
Jeder kann sie verstehen.
Rechts-Schutz bedeutet: Hilfe bei Streit vor Gericht.
Zum Beispiel: Geld für einen Anwalt.
Andreas Bethke sagt noch etwas:
Das Gesetz sagt: Barriere-Freiheit kostet zu viel Geld.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können alles benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das ist eine schlechte Botschaft.
Denn: Immer mehr Menschen werden alt.
Alte Menschen brauchen Barriere-Freiheit.
Ohne Barriere-Freiheit können viele Menschen nicht mitmachen.
Das ist nicht gut für die Gesellschaft.
Eine Gesellschaft ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen leben zusammen.
Wir brauchen ein besseres Gesetz.
Ein Gesetz für echte Barriere-Freiheit.
Der DBSV schreibt eine Stellung-Nahme.
Stellung-Nahme bedeutet: Eine Meinung zu einem Thema.
Du sagst: Das finde ich gut.
Oder: Das finde ich nicht gut.
Du erklärst warum.
Das macht er am 8. Dezember.
Die Stellung-Nahme steht dann im Internet.
Auf der Internet-Seite vom DBSV.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) deutliche Nachbesserungen am aktuell veröffentlichten Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen. Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen Regelungen nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen", sagt Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV.
Problematisch ist aus Sicht des Verbandes unter anderem,
- dass die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen, die der Überwindung noch bestehender Barrieren dienen sollen, zwar theoretisch eingeführt, praktisch aber für die meisten Fälle ausgeschlossen wird,
- dass das Benachteiligungsverbot durch jeden sachlichen Grund einschränkbar sein soll,
- dass Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen ausgeschlossen werden und
- dass ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen Barrieren fehlt.
Der DBSV übt auch massive Kritik an der Botschaft, die der Gesetzentwurf ausstrahlt: „Das Gesetz erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden.“, so Andreas Bethke.
Er ergänzt: „Das ist mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, völlig rückwärtsgewandt und wirtschaftsschädigend. Abgesehen davon wird mit einer solchen Haltung das Recht auf Teilhabe behinderter Menschen missachtet und der dringend notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt wird so auch nicht gefördert. Was wir stattdessen brauchen, ist ein Gesetz, das Barrierefreiheit voranbringt und damit echte Verbesserungen für den Alltag von Menschen mit Behinderung enthält.“
Der DBSV wird seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 8. Dezember einreichen und auf seiner Webseite veröffentlichen, wie der Verband per Presseinformation mitteilte.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) deutliche Nachbesserungen am aktuell veröffentlichten Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen. Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen Regelungen nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen", sagt Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV.
Problematisch ist aus Sicht des Verbandes unter anderem,
- dass die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen, die der Überwindung noch bestehender Barrieren dienen sollen, zwar theoretisch eingeführt, praktisch aber für die meisten Fälle ausgeschlossen wird,
- dass das Benachteiligungsverbot durch jeden sachlichen Grund einschränkbar sein soll,
- dass Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen ausgeschlossen werden und
- dass ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen Barrieren fehlt.
Der DBSV übt auch massive Kritik an der Botschaft, die der Gesetzentwurf ausstrahlt: „Das Gesetz erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden.“, so Andreas Bethke.
Er ergänzt: „Das ist mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, völlig rückwärtsgewandt und wirtschaftsschädigend. Abgesehen davon wird mit einer solchen Haltung das Recht auf Teilhabe behinderter Menschen missachtet und der dringend notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt wird so auch nicht gefördert. Was wir stattdessen brauchen, ist ein Gesetz, das Barrierefreiheit voranbringt und damit echte Verbesserungen für den Alltag von Menschen mit Behinderung enthält.“
Der DBSV wird seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 8. Dezember einreichen und auf seiner Webseite veröffentlichen, wie der Verband per Presseinformation mitteilte.





Schön herausgearbeitet wurde bezüglich des Referentenentwurfs vom DBSV, „dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden“. Die Ansätze im Referentenentwurf sind schon wegen dieser deutlich werdenden Einstellung „völlig rückwärtsgewandt“, ersparen den Marktteilnehmern Innovation und sind schon von daher wirtschaftsschädigend und damit schlecht für den Wirtschaftsstandort Deutschland (Nebenwirkung!). Innovation als mögliche Stärke wird behindert, aus Angst, es könnte irgendjemanden irgendetwas kosten. Das geht auf Kosten derer, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Dass diese Regelungen für Menschen mit Behinderungen keine spürbaren Verbesserungen bringen werden, ist wohl Absicht der Ersteller und wurde zutreffend erkannt – oder haben all die Ansinnen auf Verwässerung einen ursprünglich gut gemeinten Ansatz so aufgeweicht, dass das nun die Folge ist? Von daher bleibt zu hoffen, dass es noch zu einem vollständigen Redesign kommt. Schließlich stimmt schon der Ansatz nicht.
Schön auch, dass der DBSV seine Stellungnahme öffentlich machen will.