Menu Close

BGG-Reformentwurf bremst Teilhabe aus und braucht dringend Nachbesserungen

Andreas Bethke
Andreas Bethke
Foto: DBSV

Berlin (kobinet) Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) deutliche Nachbesserungen am aktuell veröffentlichten Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Die gute Absicht, das Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist völlig misslungen. Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen Regelungen nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen", sagt Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV.

Problematisch ist aus Sicht des Verbandes unter anderem,

  • dass die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen, die der Überwindung noch bestehender Barrieren dienen sollen, zwar theoretisch eingeführt, praktisch aber für die meisten Fälle ausgeschlossen wird,
  • dass das Benachteiligungsverbot durch jeden sachlichen Grund einschränkbar sein soll,
  • dass Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen ausgeschlossen werden und
  • dass ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen Barrieren fehlt.

Der DBSV übt auch massive Kritik an der Botschaft, die der Gesetzentwurf ausstrahlt: „Das Gesetz erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden.“, so Andreas Bethke.

Er ergänzt: „Das ist mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, völlig rückwärtsgewandt und wirtschaftsschädigend. Abgesehen davon wird mit einer solchen Haltung das Recht auf Teilhabe behinderter Menschen missachtet und der dringend notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt wird so auch nicht gefördert. Was wir stattdessen brauchen, ist ein Gesetz, das Barrierefreiheit voranbringt und damit echte Verbesserungen für den Alltag von Menschen mit Behinderung enthält.“

Der DBSV wird seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 8. Dezember einreichen und auf seiner Webseite veröffentlichen, wie der Verband per Presseinformation mitteilte.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
1 Lesermeinung
Neueste
Älteste
Bernd Kittendorf
04.12.2025 16:20

Schön herausgearbeitet wurde bezüglich des Referentenentwurfs vom DBSV, „dass Menschen mit Behinderungen als Belastung angesehen werden“. Die Ansätze im Referentenentwurf sind schon wegen dieser deutlich werdenden Einstellung „völlig rückwärtsgewandt“, ersparen den Marktteilnehmern Innovation und sind schon von daher wirtschaftsschädigend und damit schlecht für den Wirtschaftsstandort Deutschland (Nebenwirkung!). Innovation als mögliche Stärke wird behindert, aus Angst, es könnte irgendjemanden irgendetwas kosten. Das geht auf Kosten derer, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.

Dass diese Regelungen für Menschen mit Behinderungen keine spürbaren Verbesserungen bringen werden, ist wohl Absicht der Ersteller und wurde zutreffend erkannt – oder haben all die Ansinnen auf Verwässerung einen ursprünglich gut gemeinten Ansatz so aufgeweicht, dass das nun die Folge ist? Von daher bleibt zu hoffen, dass es noch zu einem vollständigen Redesign kommt. Schließlich stimmt schon der Ansatz nicht.

Schön auch, dass der DBSV seine Stellungnahme öffentlich machen will.