Menu Close

Grünen-Antrag zur Stärkung der Teilhabe behinderter Menschen abgelehnt

Bundestag Besprechungsraum
Bundestag Besprechungsraum
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Der Bundestasausschuss für Arbeit und Soziales hat am 12. November 2025 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung der AfD-Fraktion stimmte das Gremium einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag zufolge gegen die Vorlage. Dieser stimmte neben den Antragstellern nur die Fraktion Die Linke zu. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/1545), die Selbstbestimmung zu sichern und Teilhabe zu stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren. Aktuell drohten unter dem Vorwand der "Entbürokratisierung" eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er Jahre, kritisieren die Grünen darin.

Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert in dem abgelehnten Antrag dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge unter anderem, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern. Bedarfsermittlungsinstrumente müssten die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern. Die Bundesregierung müsse durch eine Reform der Finanzierungssystematik auch sicherstellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll endgültig aufgehoben werden, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, heißt es weiter in dem Antrag.

„In der Aussprache betonte die Grünen-Fraktion, dass sie nicht gegen eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes argumentiere. Es müsse verbessert, vereinfacht und unbürokratischer werden, aber dies dürfe nicht bedeuten, sich von dem personenzentrierten Ansatz zu verabschieden. Auch die SPD-Fraktion bekannte sich klar zum Gesetz und dazu, die personenzentrierte Unterstützung zu erhalten. Gleichzeitig könnten Strukturen noch klarer sein und auch die Einkommens- und Vermögensgrenzen überarbeitet werden, denn jeder Mensch habe ein Recht auf Sparen“, heißt es u.a. im Bericht von Heute im Bundestag.

Die Unionsfraktion bekannte sich dem Bericht zufolge auch zum Paradigmenwechsel des Gesetzes, verwies aber darauf, dass die finanziellen Hilferufe aus den Kommunen auch nicht ignoriert werden könnten. Die Bundesregierung verwies auf einen Ende September gestarteten Dialogprozess für mehr Effizienz bei der Eingliederungshilfe, der bis zum Sommer 2026 Ergebnisse liefern solle.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
2 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
Inline Feedbacks
Alle Lesermeinungen ansehen
Martin
14.11.2025 18:30

Was mich vor allem wieder ärgert ist dieses hinhalten bis zum kommenden Jahr. Die Haushaltsberatungen auch auf bundesebene laufen jetzt. Warum kann man nicht die Kommunen jetzt auskömmlich finanzieren um so die Rechte von Menschen mit Behinderungen tatsächlich wirklich zu verbessern. Und die teilweise diskriminierende verwaltungspraxis bei der Anwendung vorhandener Regelungen zur Teilhabe ist keine Frage des Geldes und kann sofort abgestellt werden.

Grüße von Martin Theben

Uwe Heineker
Antwort auf  Martin
19.11.2025 22:16

ja, Martin, so gehen bislang alle Regierungen mit besagtem Personenkreis um – geprägt von Ignoranz – auch gegenüber der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung – und die Nichterfüllung der Koalitionsverträge. Das wirft die Frage auf: ist Inklusion noch gewollt?!