Berlin (kobinet)
Am 12. November 2025 gab es eine Sitzung.
Eine Sitzung ist ein Treffen.
Mehrere Menschen kommen zusammen.
Sie reden über wichtige Themen.
Die Sitzung war im Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen entscheiden über Gesetze in Deutschland.
Es ging um Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung macht Sachen schwierig.
Manche Dinge gehen nicht so einfach.
Die Grünen hatten einen Antrag gestellt.
Ein Antrag ist ein Wunsch auf Papier.
Sie schreiben auf: Das möchte ich haben.
Dann prüfen andere Menschen den Wunsch.
Der Antrag wollte mehr Teil-Habe.
Teil-Habe bedeutet: Du machst bei etwas mit.
Du bist dabei.
Du kannst mit-entscheiden.
Menschen mit Behinderungen sollen überall mit-machen können.
Sie sollen selbst bestimmen können.
Sie sollen die gleichen Rechte haben.
Die CDU und die SPD haben dagegen gestimmt.
Abstimmung bedeutet: Eine Entscheidung von einer Gruppe.
Die Gruppe stimmt ab.
Die AfD hat sich enthalten.
Das bedeutet: Die AfD hat nicht mit-gestimmt.
Sie war weder dafür noch dagegen.
Nur die Grünen und die Linke waren dafür.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Abgelehnt bedeutet: Nein gesagt.
Der Wunsch wird nicht erfüllt.
Die Grünen wollten das Bundes-Teil-Habe-Gesetz schützen.
Ein Gesetz ist eine Regel für Menschen.
Dieses Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Das Bundes-Teil-Habe-Gesetz ist wichtig.
Es gibt Menschen mit Behinderungen mehr Rechte.
Die Grünen sagen: Diese Rechte sind in Gefahr.
Manche wollen weniger Papier-Arbeit.
Papier-Arbeit sind Aufgaben mit Formularen.
Sie müssen Formulare ausfüllen.
Sie müssen Dokumente lesen.
Das ist gut.
Aber dabei dürfen Rechte nicht verloren gehen.
Das wäre wie früher in den 1990er Jahren.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag:
Fordern bedeutet: Du willst etwas haben.
Du sagst das laut.
Menschen mit Behinderungen sollen mehr wählen können.
Sie sollen selbst entscheiden können.
Jeder Mensch ist anders.
Das muss beachtet werden.
Wichtig ist auch: Die Hilfe soll einfacher werden.
Nicht so viele verschiedene Stellen.
Alles aus einer Hand.
Das macht es leichter.
In der Sitzung sagten die Grünen: Wir sind nicht gegen Verbesserungen.
Das Gesetz kann besser werden.
Aber: Die Rechte müssen bleiben.
Jeder Mensch steht im Mittel-Punkt.
Im Mittel-Punkt stehen bedeutet: Der Mensch ist am wichtigsten.
Alles dreht sich um den Menschen.
Die SPD sagt: Wir wollen die Rechte behalten.
Die Hilfe für jeden Menschen ist wichtig.
Aber manches kann einfacher werden.
Zum Beispiel: Regeln über Geld und Sparen.
Die CDU und die CSU sagen: Das neue Gesetz ist gut.
Aber: Die Städte und Gemeinden brauchen Hilfe.
Sie haben zu wenig Geld.
Das ist ein Problem.
Die Bundes-Regierung sagt: Wir reden mit vielen Menschen.
Die Bundes-Regierung macht Politik für Deutschland.
Sie besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Wir wollen bessere Lösungen finden.
Im Sommer 2026 gibt es Ergebnisse.
Dann wird weiter entschieden.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Bundestasausschuss für Arbeit und Soziales hat am 12. November 2025 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung der AfD-Fraktion stimmte das Gremium einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag zufolge gegen die Vorlage. Dieser stimmte neben den Antragstellern nur die Fraktion Die Linke zu. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/1545), die Selbstbestimmung zu sichern und Teilhabe zu stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren. Aktuell drohten unter dem Vorwand der "Entbürokratisierung" eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er Jahre, kritisieren die Grünen darin.
Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert in dem abgelehnten Antrag dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge unter anderem, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern. Bedarfsermittlungsinstrumente müssten die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern. Die Bundesregierung müsse durch eine Reform der Finanzierungssystematik auch sicherstellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll endgültig aufgehoben werden, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, heißt es weiter in dem Antrag.
„In der Aussprache betonte die Grünen-Fraktion, dass sie nicht gegen eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes argumentiere. Es müsse verbessert, vereinfacht und unbürokratischer werden, aber dies dürfe nicht bedeuten, sich von dem personenzentrierten Ansatz zu verabschieden. Auch die SPD-Fraktion bekannte sich klar zum Gesetz und dazu, die personenzentrierte Unterstützung zu erhalten. Gleichzeitig könnten Strukturen noch klarer sein und auch die Einkommens- und Vermögensgrenzen überarbeitet werden, denn jeder Mensch habe ein Recht auf Sparen“, heißt es u.a. im Bericht von Heute im Bundestag.
Die Unionsfraktion bekannte sich dem Bericht zufolge auch zum Paradigmenwechsel des Gesetzes, verwies aber darauf, dass die finanziellen Hilferufe aus den Kommunen auch nicht ignoriert werden könnten. Die Bundesregierung verwies auf einen Ende September gestarteten Dialogprozess für mehr Effizienz bei der Eingliederungshilfe, der bis zum Sommer 2026 Ergebnisse liefern solle.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Bundestasausschuss für Arbeit und Soziales hat am 12. November 2025 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung der AfD-Fraktion stimmte das Gremium einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag zufolge gegen die Vorlage. Dieser stimmte neben den Antragstellern nur die Fraktion Die Linke zu. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/1545), die Selbstbestimmung zu sichern und Teilhabe zu stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren. Aktuell drohten unter dem Vorwand der "Entbürokratisierung" eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er Jahre, kritisieren die Grünen darin.
Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert in dem abgelehnten Antrag dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge unter anderem, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern. Bedarfsermittlungsinstrumente müssten die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern. Die Bundesregierung müsse durch eine Reform der Finanzierungssystematik auch sicherstellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll endgültig aufgehoben werden, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, heißt es weiter in dem Antrag.
„In der Aussprache betonte die Grünen-Fraktion, dass sie nicht gegen eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes argumentiere. Es müsse verbessert, vereinfacht und unbürokratischer werden, aber dies dürfe nicht bedeuten, sich von dem personenzentrierten Ansatz zu verabschieden. Auch die SPD-Fraktion bekannte sich klar zum Gesetz und dazu, die personenzentrierte Unterstützung zu erhalten. Gleichzeitig könnten Strukturen noch klarer sein und auch die Einkommens- und Vermögensgrenzen überarbeitet werden, denn jeder Mensch habe ein Recht auf Sparen“, heißt es u.a. im Bericht von Heute im Bundestag.
Die Unionsfraktion bekannte sich dem Bericht zufolge auch zum Paradigmenwechsel des Gesetzes, verwies aber darauf, dass die finanziellen Hilferufe aus den Kommunen auch nicht ignoriert werden könnten. Die Bundesregierung verwies auf einen Ende September gestarteten Dialogprozess für mehr Effizienz bei der Eingliederungshilfe, der bis zum Sommer 2026 Ergebnisse liefern solle.





Was mich vor allem wieder ärgert ist dieses hinhalten bis zum kommenden Jahr. Die Haushaltsberatungen auch auf bundesebene laufen jetzt. Warum kann man nicht die Kommunen jetzt auskömmlich finanzieren um so die Rechte von Menschen mit Behinderungen tatsächlich wirklich zu verbessern. Und die teilweise diskriminierende verwaltungspraxis bei der Anwendung vorhandener Regelungen zur Teilhabe ist keine Frage des Geldes und kann sofort abgestellt werden.
Grüße von Martin Theben
ja, Martin, so gehen bislang alle Regierungen mit besagtem Personenkreis um – geprägt von Ignoranz – auch gegenüber der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung – und die Nichterfüllung der Koalitionsverträge. Das wirft die Frage auf: ist Inklusion noch gewollt?!