Bochum (kobinet)
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland.
Es prüft wichtige Gesetze.
Ein Urteil ist eine Entscheidung von einem Gericht.
Das Gericht prüft einen Streit.
Dann entscheidet das Gericht: Wer hat Recht?
Das Urteil steht in einem Papier.
Das war am 4. November 2025.
Das Urteil ist über Triage.
Triage bedeutet: aus-suchen und sortieren.
Ärzte entscheiden: Wer bekommt zuerst Hilfe.
Das Gericht sagt: Die Bundes-Länder müssen neue Regeln machen.
Die Regeln müssen Menschen-Rechte schützen.
Das Bochumer Zentrum für Disability Studies sagt:
Disability Studies ist ein englisches Wort.
Auf Deutsch heißt das: Behinderten-Forschung.
Menschen erforschen das Leben mit Behinderung.
Sie wollen die Gesellschaft besser für alle machen.
Das Urteil ist eine Chance.
Aber es gibt auch Risiken.
Was bedeutet Triage?
Triage ist ein schwieriges Wort.
Es bedeutet: Ärzte treffen schwere Entscheidungen.
Das passiert zum Beispiel bei einer Pandemie.
Eine Pandemie ist eine Krankheit.
Viele Menschen auf der Welt werden krank.
Dann gibt es nicht genug Hilfs-Mittel.
Die Ärzte müssen entscheiden: Wer bekommt welche Behandlung?
Das Problem ist: Manche Menschen werden benachteiligt.
Zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
Oder alte Menschen.
Oder Menschen mit Vor-Erkrankungen.
Die Ärzte denken manchmal falsch.
Sie denken: Diese Menschen leben nicht mehr lange.
Darum werden diese Menschen schlechter behandelt.
Das ist Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Jemand wird ungerecht behandelt.
Diese Person hat dann Nachteile.
Was war vorher?
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hatte 2021 schon gesagt:
Der Bund muss eine Regelung machen.
Die Regelung soll Menschen mit Behinderung schützen.
Der Bund hat dann 2022 ein Gesetz gemacht.
Das Gesetz heißt: Infektions-Schutz-Gesetz.
Das Infektions-Schutz-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz schützt Menschen vor Krankheiten.
Das Gesetz macht Regeln für ansteckende Krankheiten.
Zum Beispiel: Regeln für Corona oder Grippe.
Aber das Gesetz war nicht gut genug.
Es schützte Menschen mit Behinderung zu wenig.
Das Bochumer Zentrum hat das kritisiert.
Viele behinderte Menschen waren unzufrieden.
Was ist jetzt neu?
Jetzt gibt es ein neues Urteil.
Das Gericht sagt: Der Bund darf diese Regeln nicht machen.
Das dürfen nur die Bundes-Länder.
Darum ist das alte Gesetz ungültig.
Die Klage kam von Ärzten.
Die Ärzte sagten: Das Gesetz schränkt unsere Berufs-Freiheit ein.
Berufs-Freiheit bedeutet: Jeder Mensch darf seinen Beruf frei wählen.
Du darfst arbeiten wo du willst.
Du darfst lernen was du willst.
Das steht im Grund-Gesetz.
Das Gericht hat den Ärzten teilweise Recht gegeben.
Was muss jetzt passieren?
Jetzt müssen die Bundes-Länder handeln.
Jedes Bundes-Land muss eigene Regeln machen.
Die Regeln müssen Menschen-Rechte schützen.
Das muss schnell passieren.
Aber es gibt ein Problem:
Jedes Land könnte andere Regeln machen.
Das wäre sehr unübersichtlich.
Die Ärzte wären verwirrt.
Und der Schutz von Menschen wäre gefährdet.
Was fordert BODYS?
BODYS ist eine Abkürzung.
Es bedeutet: Bochumer Zentrum für Disability Studies.
BODYS fordert: Alle Bundes-Länder sollen gleiche Regeln machen.
Die Regeln müssen gut sein.
Auch andere Gruppen fordern das.
Zum Beispiel der Runde Tisch Triage.
Und das Deutsche Institut für Menschen-Rechte.
Die neuen Regeln müssen Menschen schützen.
Sie dürfen niemanden benachteiligen.
Besonders nicht Menschen mit Behinderung.
Oder alte Menschen.
Oder kranke Menschen.
Was sagen die Vereinten Nationen?
Die Vereinten Nationen haben 2023 etwas gefordert.
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe von Ländern.
193 Länder arbeiten zusammen.
Sie haben gesagt: Deutschland muss Menschen mit Behinderung besser schützen.
Auch in Triage-Situationen.
Die Vereinten Nationen haben auch gesagt:
Behinderte Menschen müssen mit-reden können.
Sie müssen bei den neuen Regeln mit-machen können.
Das ist wichtig für gute Regeln.
Die Chance
BODYS sagt: Das neue Urteil ist auch eine Chance.
Die Bundes-Länder können jetzt gute Regeln machen.
Die Regeln können besser sein als vorher.
Die neuen Regeln müssen klar sein:
Alle Menschen sind gleich viel wert.
Niemand darf benachteiligt werden.
Das Leben von jedem Menschen ist wichtig.
Wichtige Links:

Foto: BODYS
Bochum (kobinet) Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4.11.2025 geht der gesetzgeberische Auftrag, menschenrechtsorientierte Regelungen für Triage-Situationen zu schaffen, an die Länder über. Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) sieht in dem Urteil Risiko und Chance zugleich.
Triage bedeutet, dass in Zeiten knapper medizinischer Ressourcen, etwa in Pandemie-Situationen, medizinisches Personal Entscheidungen über die (Weiter-)Behandlung von Patient*innen treffen muss. Dabei kann es aufgrund von Vorurteilen und Stigmatisierungen zu Diskriminierungen von Menschen kommen, denen z.B. aufgrund von Behinderung, Vorerkrankung oder Alter eine geringere Lebenserwartung zugeschrieben wird. Um das zu verhindern, wurde die Bundesregierung zur Schaffung einer rechtlichen Regelung verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2021 – 1 BvR 1541/20), die das 2. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.11.2022 umsetzen sollte. Das Gesetz blieb jedoch weit hinter den Anforderungen an Diskriminierungsschutz und den Forderungen behinderter Menschen zurück (siehe BODYS-Meldung Triage-Gesetz bleibt Selektionsgesetz vom 14.11.2022).
Das nun ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts greift eine Klage der Vertreter*innen der Ärzteschaft auf, wonach die Regelung des Bundes unzulässigerweise in die Berufsfreiheit der Ärzt*innen eingreife. Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage statt, aber nur insofern, als es feststellt, dass die gesetzgeberische Kompetenz gar nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liege. Das bedeutet, das Bundesgesetz ist hinfällig und die Bundesländer müssen unverzüglich menschenrechtskonforme Triage-Regelungen in ihre Gesetzgebung aufnehmen, wie es in einer Presseinformation von BODYS heißt.
Zu befürchten ist allerdings, dass nun ein „Flickenteppich“ von Regelungen entsteht, der zu Unübersichtlichkeit und Verunsicherung in der Praxis führt und damit den Schutz vor Diskriminierung behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen gefährdet. BODYS fordert daher gemeinsam mit dem Runden Tisch Triage und dem Deutschen Institut für Menschenrechte einheitliche, diskriminierungsfreie Triage-Regelungen auf Landesebene zu schaffen, die nicht hinter den Stand des Infektionsschutzgesetzes (Verhinderung von Ex-Post-Triage) zurückbleiben und die verfassungsrechtlichen Anforderungen umsetzen. Es ist daran zu erinnern, dass auch die Bundesländer an die Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention gebunden sind. Der Ausschuss forderte 2023, unter Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen Regelungen für einen effektiven Schutz vor indirekten und direkten Diskriminierungen in Triage-Situationen zu schaffen.
Genau darin – in der Aufgabe für die Länder – sieht BODYS auch eine Chance: für diskriminierungsfreie Triage-Regeln, die dem neoliberalistischen Diktum von „Survival of the fittest“ eine deutliche Absage erteilen.

Foto: BODYS
Bochum (kobinet) Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4.11.2025 geht der gesetzgeberische Auftrag, menschenrechtsorientierte Regelungen für Triage-Situationen zu schaffen, an die Länder über. Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) sieht in dem Urteil Risiko und Chance zugleich.
Triage bedeutet, dass in Zeiten knapper medizinischer Ressourcen, etwa in Pandemie-Situationen, medizinisches Personal Entscheidungen über die (Weiter-)Behandlung von Patient*innen treffen muss. Dabei kann es aufgrund von Vorurteilen und Stigmatisierungen zu Diskriminierungen von Menschen kommen, denen z.B. aufgrund von Behinderung, Vorerkrankung oder Alter eine geringere Lebenserwartung zugeschrieben wird. Um das zu verhindern, wurde die Bundesregierung zur Schaffung einer rechtlichen Regelung verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2021 – 1 BvR 1541/20), die das 2. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.11.2022 umsetzen sollte. Das Gesetz blieb jedoch weit hinter den Anforderungen an Diskriminierungsschutz und den Forderungen behinderter Menschen zurück (siehe BODYS-Meldung Triage-Gesetz bleibt Selektionsgesetz vom 14.11.2022).
Das nun ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts greift eine Klage der Vertreter*innen der Ärzteschaft auf, wonach die Regelung des Bundes unzulässigerweise in die Berufsfreiheit der Ärzt*innen eingreife. Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage statt, aber nur insofern, als es feststellt, dass die gesetzgeberische Kompetenz gar nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liege. Das bedeutet, das Bundesgesetz ist hinfällig und die Bundesländer müssen unverzüglich menschenrechtskonforme Triage-Regelungen in ihre Gesetzgebung aufnehmen, wie es in einer Presseinformation von BODYS heißt.
Zu befürchten ist allerdings, dass nun ein „Flickenteppich“ von Regelungen entsteht, der zu Unübersichtlichkeit und Verunsicherung in der Praxis führt und damit den Schutz vor Diskriminierung behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen gefährdet. BODYS fordert daher gemeinsam mit dem Runden Tisch Triage und dem Deutschen Institut für Menschenrechte einheitliche, diskriminierungsfreie Triage-Regelungen auf Landesebene zu schaffen, die nicht hinter den Stand des Infektionsschutzgesetzes (Verhinderung von Ex-Post-Triage) zurückbleiben und die verfassungsrechtlichen Anforderungen umsetzen. Es ist daran zu erinnern, dass auch die Bundesländer an die Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention gebunden sind. Der Ausschuss forderte 2023, unter Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen Regelungen für einen effektiven Schutz vor indirekten und direkten Diskriminierungen in Triage-Situationen zu schaffen.
Genau darin – in der Aufgabe für die Länder – sieht BODYS auch eine Chance: für diskriminierungsfreie Triage-Regeln, die dem neoliberalistischen Diktum von „Survival of the fittest“ eine deutliche Absage erteilen.




