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Landesbehindertenbeirat fordert Überarbeitung des Landeskatastrophenschutzgesetzes

Foto einer Sirene auf einem schrägen Hausdach
Bei Gefahr an alle denken
Foto: OtoZapletal In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

STUTTGART (kobinet) Alle Menschen sollen, so betont der Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg, den gleichen Zugang zu Schutz und Unterstützung in Gefahrensitua­tionen haben. Artikel 11 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin­derungen (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten – also auch Deutschland – alle erfor­derlichen Maß­nahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen, darunter auch humanitäre Notlagen und Naturka­tastrophen, zu ge­währleisten.

Aus Sicht der Landes-Behindertenbeauftragten und der Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates ist nur ein inklusiv und barrierefrei gestalteter Katastrophenschutz zukunftsfähig. Die Gründung der landesweiten Initiative „Inklusive Katastrophenvorsorge“ war dafür ein wichtiger, erster Schritt. Damit verbunden war und ist die Hoffnung, dass durch die Zusammenarbeit aller für den Schutz der Bevölkerung zuständigen Behörden und Organisationen mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen neue Maßstäbe gesetzt werden. Spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch im Remstal ist allen schmerzlich bewusst geworden, wie wichtig im Falle einer außergewöhnlichen Lage oder bei einer Katastrophe ein gutes Miteinander ist.

Die Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates erkennen an, dass in § 1 (Zweck des Gesetzes) noch der Satz „hierbei wird berücksichtigt, dass einzelne Personen oder Personengruppen in besonderer Weise Schutz und Hilfe benötigen und in ihrer Selbsthilfefähigkeit eingeschränkt sein können“ hinzugefügt wurde. Das reicht nach Einschätzung des Beirates allerdings nicht aus. Im weiteren Verlauf des Gesetzes sind die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Sie benötigen passende Rettungskonzepte und -praktiken, die auf ihre Art der Einschränkung abgestimmt sind.

Die Landes-Behindertenbeauftragte und die Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates appellieren daher an den Landtag, den vorliegenden Gesetzentwurf zu verändern, damit ein wegweisendes Gesetz für eine inklusive und barrierefreie Katastrophenvorsorge entstehen kann. Im Sinne der UN-BRK sollen Menschen mit Behinderungen eine umfassende Möglichkeit der Partizipation haben. Deshalb ist es nach Meinung des Landes-Behindertenbeirates wichtig, die Interessenvertretung behinderter Menschen frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Sie müssen daher ihre Erfahrungen und Expertise in den Landesbeirat für den Katastrophenschutz (§ 7) einbringen können als auch bei der Erstellung von allgemeinen und besonderen Katastrophenschutzplänen (§ 29).