STUTTGART (kobinet)
Alle Menschen brauchen Schutz bei Gefahr.
Das sagt der Landes-Behinderten-Beirat Baden-Württemberg.
Das ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe vertritt Menschen mit Behinderung.
Die Gruppe spricht für ihre Rechte.
Es gibt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
In dem Vertrag stehen Rechte für behinderte Menschen.
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Im Artikel 11 steht: Menschen mit Behinderung brauchen besonderen Schutz.
Das gilt bei Not-Lagen.
Das sind gefährliche Situationen für viele Menschen.
Das gilt auch bei Natur-Katastrophen.
Das sind große Gefahren aus der Natur.
Zum Beispiel: Überschwemmungen oder Unwetter.
Deutschland muss Menschen mit Behinderung schützen.
Der Katastrophen-Schutz muss inklusiv sein.
Das ist Schutz vor großen Gefahren.
Er warnt Menschen vor Gefahren.
Inklusiv bedeutet: Alle Menschen sind dabei.
Niemand wird ausgeschlossen.
Der Katastrophen-Schutz muss barriere-frei sein.
Das bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können alles nutzen.
Nur so funktioniert der Katastrophen-Schutz gut.
Es gibt eine neue Initiative im Land.
Das bedeutet: Eine neue Idee wird umgesetzt.
Viele Menschen arbeiten daran zusammen.
Die Initiative heißt: Inklusive Katastrophen-Vorsorge.
Das ist Vorbereitung auf Gefahren.
Man plant: Was machen wir bei Gefahr?
Das ist ein wichtiger erster Schritt.
Viele Behörden arbeiten jetzt zusammen.
Sie arbeiten mit Interessen-Vertretungen zusammen.
Das sind Gruppen von Menschen.
Die Gruppen sprechen für andere Menschen.
Sie kämpfen für ihre Rechte.
Die Interessen-Vertretungen sind Organisationen von Menschen mit Behinderung.
Es gab schlimme Flut-Katastrophen im Ahr-Tal.
Es gab auch eine Flut im Rems-Tal.
Da haben alle gemerkt: Zusammen-Arbeit ist wichtig.
Es gibt ein neues Gesetz zum Katastrophen-Schutz.
Im Paragraf 1 steht ein neuer Satz.
Das ist ein Abschnitt in einem Gesetz.
Der Satz sagt: Manche Menschen brauchen besonderen Schutz.
Diese Menschen können sich schlechter selbst helfen.
Der Landes-Behinderten-Beirat sagt: Das reicht nicht.
Im restlichen Gesetz fehlt vieles.
Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung fehlen.
Das ist das, was Menschen brauchen.
Menschen mit Behinderung brauchen passende Rettungs-Konzepte.
Das sind Pläne zur Rettung von Menschen.
Die Pläne zeigen: So werden Menschen gerettet.
Die Rettungs-Konzepte müssen zur Art der Behinderung passen.
Der Landes-Behinderten-Beirat bittet den Land-Tag:
Bitte ändert das Gesetz.
Das Gesetz soll wegweisend sein.
Das bedeutet: Es zeigt einen guten Weg.
Andere können von diesem Weg lernen.
Es soll ein Gesetz für inklusive Katastrophen-Vorsorge werden.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt:
Menschen mit Behinderung sollen mitbestimmen können.
Das nennt man Partizipation.
Das bedeutet: Mit-machen und mit-bestimmen.
Der Landes-Behinderten-Beirat sagt:
Die Interessen-Vertretungen müssen früh dabei sein.
Sie müssen bei der Planung mit-reden können.
Es gibt den Landes-Beirat für den Katastrophen-Schutz.
Der steht in Paragraf 7 vom Gesetz.
Die Interessen-Vertretungen müssen dort dabei sein.
Sie haben viel Erfahrung und Wissen.
Es gibt auch Katastrophen-Schutz-Pläne.
Die stehen in Paragraf 29 vom Gesetz.
Die Interessen-Vertretungen müssen dabei helfen.
Sie müssen die Pläne mit-erstellen können.

Foto: OtoZapletal In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
STUTTGART (kobinet) Alle Menschen sollen, so betont der Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg, den gleichen Zugang zu Schutz und Unterstützung in Gefahrensituationen haben. Artikel 11 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten – also auch Deutschland – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen, darunter auch humanitäre Notlagen und Naturkatastrophen, zu gewährleisten.
Aus Sicht der Landes-Behindertenbeauftragten und der Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates ist nur ein inklusiv und barrierefrei gestalteter Katastrophenschutz zukunftsfähig. Die Gründung der landesweiten Initiative „Inklusive Katastrophenvorsorge“ war dafür ein wichtiger, erster Schritt. Damit verbunden war und ist die Hoffnung, dass durch die Zusammenarbeit aller für den Schutz der Bevölkerung zuständigen Behörden und Organisationen mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen neue Maßstäbe gesetzt werden. Spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch im Remstal ist allen schmerzlich bewusst geworden, wie wichtig im Falle einer außergewöhnlichen Lage oder bei einer Katastrophe ein gutes Miteinander ist.
Die Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates erkennen an, dass in § 1 (Zweck des Gesetzes) noch der Satz „hierbei wird berücksichtigt, dass einzelne Personen oder Personengruppen in besonderer Weise Schutz und Hilfe benötigen und in ihrer Selbsthilfefähigkeit eingeschränkt sein können“ hinzugefügt wurde. Das reicht nach Einschätzung des Beirates allerdings nicht aus. Im weiteren Verlauf des Gesetzes sind die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Sie benötigen passende Rettungskonzepte und -praktiken, die auf ihre Art der Einschränkung abgestimmt sind.
Die Landes-Behindertenbeauftragte und die Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates appellieren daher an den Landtag, den vorliegenden Gesetzentwurf zu verändern, damit ein wegweisendes Gesetz für eine inklusive und barrierefreie Katastrophenvorsorge entstehen kann. Im Sinne der UN-BRK sollen Menschen mit Behinderungen eine umfassende Möglichkeit der Partizipation haben. Deshalb ist es nach Meinung des Landes-Behindertenbeirates wichtig, die Interessenvertretung behinderter Menschen frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Sie müssen daher ihre Erfahrungen und Expertise in den Landesbeirat für den Katastrophenschutz (§ 7) einbringen können als auch bei der Erstellung von allgemeinen und besonderen Katastrophenschutzplänen (§ 29).

Foto: OtoZapletal In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
STUTTGART (kobinet) Alle Menschen sollen, so betont der Landes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg, den gleichen Zugang zu Schutz und Unterstützung in Gefahrensituationen haben. Artikel 11 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten – also auch Deutschland – alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen, darunter auch humanitäre Notlagen und Naturkatastrophen, zu gewährleisten.
Aus Sicht der Landes-Behindertenbeauftragten und der Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates ist nur ein inklusiv und barrierefrei gestalteter Katastrophenschutz zukunftsfähig. Die Gründung der landesweiten Initiative „Inklusive Katastrophenvorsorge“ war dafür ein wichtiger, erster Schritt. Damit verbunden war und ist die Hoffnung, dass durch die Zusammenarbeit aller für den Schutz der Bevölkerung zuständigen Behörden und Organisationen mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen neue Maßstäbe gesetzt werden. Spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch im Remstal ist allen schmerzlich bewusst geworden, wie wichtig im Falle einer außergewöhnlichen Lage oder bei einer Katastrophe ein gutes Miteinander ist.
Die Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates erkennen an, dass in § 1 (Zweck des Gesetzes) noch der Satz „hierbei wird berücksichtigt, dass einzelne Personen oder Personengruppen in besonderer Weise Schutz und Hilfe benötigen und in ihrer Selbsthilfefähigkeit eingeschränkt sein können“ hinzugefügt wurde. Das reicht nach Einschätzung des Beirates allerdings nicht aus. Im weiteren Verlauf des Gesetzes sind die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Sie benötigen passende Rettungskonzepte und -praktiken, die auf ihre Art der Einschränkung abgestimmt sind.
Die Landes-Behindertenbeauftragte und die Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates appellieren daher an den Landtag, den vorliegenden Gesetzentwurf zu verändern, damit ein wegweisendes Gesetz für eine inklusive und barrierefreie Katastrophenvorsorge entstehen kann. Im Sinne der UN-BRK sollen Menschen mit Behinderungen eine umfassende Möglichkeit der Partizipation haben. Deshalb ist es nach Meinung des Landes-Behindertenbeirates wichtig, die Interessenvertretung behinderter Menschen frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Sie müssen daher ihre Erfahrungen und Expertise in den Landesbeirat für den Katastrophenschutz (§ 7) einbringen können als auch bei der Erstellung von allgemeinen und besonderen Katastrophenschutzplänen (§ 29).




