Berlin (kobinet)
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat am 4. November 2025 entschieden.
Es ging um die Triage.
Triage bedeutet: Aus-suchen wer zuerst Hilfe bekommt.
Ärzte entscheiden das bei vielen Verletzten.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland.
Es prüft Gesetze.
Ein Urteil ist eine Entscheidung von einem Gericht.
Ein Richter prüft einen Streit.
Dann sagt das Gericht: Was ist richtig.
Und was ist falsch.
Diese Entscheidung heißt Urteil.
Bei der Triage müssen Ärzte entscheiden.
Sie entscheiden: Wer wird zuerst behandelt.
Das passiert wenn zu wenig Platz ist.
Zum Beispiel im Kranken-Haus.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte sagt:
Wir brauchen schnell neue Regeln.
Diese Regeln müssen überall in Deutschland gleich sein.
Niemand darf benachteiligt werden.
Beate Rudolf ist Direktorin.
Sie leitet das Deutsche Institut für Menschen-Rechte.
Eine Direktorin ist die Chefin.
Sie leitet zum Beispiel eine Schule.
Oder ein Museum.
Die Direktorin trifft wichtige Entscheidungen.
Sie ist für alles verantwortlich.
Beate Rudolf sagt:
Diese Menschen-Gruppen müssen geschützt werden:
Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht mehr Hilfe als andere Menschen.
Chronisch kranke Menschen.
Chronisch bedeutet: Man hat eine Krankheit.
Die Krankheit dauert sehr lange.
Ältere Menschen.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hatte schon früher entschieden.
Das war am 16. Dezember 2021.
Das Gericht sagte damals:
Ärzte dürfen nicht alleine entscheiden.
Wer wird behandelt.
Es muss Gesetze geben.
Diese Gesetze müssen Menschen-Gruppen schützen.
Auch die Berufs-Freiheit von Ärzten reicht nicht.
Berufs-Freiheit bedeutet: Jeder Mensch darf selbst einen Beruf wählen.
Niemand darf dir das verbieten.
Du darfst arbeiten wo du willst.
Das ist dein Recht in Deutschland.
Das alte Gesetz wurde für nichtig erklärt.
Nichtig bedeutet: Etwas ist ungültig.
Zum Beispiel ein Vertrag.
Oder eine Regel.
Wenn etwas nichtig ist dann gilt es nicht mehr.
Es ist so als ob es nie da war.
Das bedeutet: Das Gesetz gilt nicht mehr.
Der Grund war: Der Bund war nicht zuständig.
Zuständigkeit bedeutet: Wer ist für etwas verantwortlich.
Jede Person hat bestimmte Aufgaben.
Nur diese Person darf die Aufgaben machen.
Das nennt man Zuständigkeit.
Beate Rudolf sagt:
Jetzt müssen die Bundes-Länder handeln.
Sie müssen neue Gesetze machen.
Diese Gesetze müssen diskriminierungs-frei sein.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden ungerecht behandelt.
Sie werden schlechter behandelt als andere Menschen.
Diskriminierungs-frei bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Der Schutz muss überall in Deutschland gleich sein.
Bei der Erarbeitung müssen betroffene Menschen mit-reden.
Das sind zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen.
Chronisch kranke Menschen.
Ältere Menschen.
Ihre Meinung ist wichtig.
Genauso wichtig wie die Meinung von Ärzten.
Hinter-Grund
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat am 4. November 2025 entschieden:
Das alte Bundes-Gesetz zur Triage ist ungültig.
Das Gesetz stand im Infektions-Schutz-Gesetz.
Das Infektions-Schutz-Gesetz ist ein Gesetz.
Es schützt Menschen vor Krankheiten.
Zum Beispiel vor ansteckenden Krankheiten.
Das Gesetz sagt: Was ist erlaubt.
Und was ist verboten.
Das Gesetz stand in Paragraph 5c.
Ein Paragraph ist ein Text-Abschnitt.
Paragraphen helfen beim Wieder-finden von Text-Stellen.
Der Grund für die Ungültigkeit war ein formeller Grund.
Ein formeller Grund ist eine Regel.
Die Regel sagt: So muss etwas sein.
Wenn die Regel nicht eingehalten wird ist das ein formeller Grund.
Zum Beispiel: Ein Antrag wurde zu spät abgegeben.
Das bedeutet: Es ging um die Zuständigkeit.
Die Bundes-Länder sind zuständig für die Triage.
Nicht der Bund.
Das Gericht hat nicht geprüft:
Ob der Inhalt vom alten Gesetz richtig war.
Das Gericht hat nur geprüft:
Wer das Gesetz machen darf.
Links zu weiteren Informationen

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage vom 4. November 2025 drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf, schnell Regelungen für eine diskriminierungsfreie Triage zu verabschieden, die in allen Bundesländern einheitlich hohe Schutzstandards garantieren. Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Wir brauchen dringend gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen davor schützen, benachteiligt zu werden, wenn intensivmedizinische Ressourcen nicht ausreichen und Triage-Situationen eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 sehr deutlich gemacht, dass der ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen enge verfassungsmäßige Grenzen gesetzt sind und es einer gesetzlichen Absicherung braucht, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass dabei bestimmte Personengruppen diskriminiert werden."
Auch die ärztliche Berufsfreiheit erlaube daher keine völlig freie Entscheidung über die Zuteilung von knappen Ressourcen in Triage-Situationen. Der Beschluss ändere daran nichts, da das bisherige Gesetz nur wegen Unzuständigkeit des Bundes für nichtig erklärt wurde. „Es ist nun Aufgabe der Länder, diskriminierungsfreie gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sich am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ausrichten. Das Schutzniveau muss überall in Deutschland gleich hoch sein. Die Zuständigkeit der Länder darf nicht zu einem Flickenteppich voneinander abweichender Regelungen führen. Die Regelungen müssen vielmehr möglichst einheitlich und vor allem grund- und menschenrechtskonform sein. Bei der Erarbeitung der Regelungen sind betroffene Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen unbedingt eng einzubeziehen. Ihren Stimmen ist genauso viel Gewicht beizumessen wie denen des ärztlichen Berufsstandes“, betonte Beate Rudolf.
Hintergrund:
In seinem Urteil vom 4. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die bestehende bundesgesetzliche Regelung zur Triage in § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formellen Gründen aufgehoben. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, Kriterien für die Zuweisung intensivmedizinischer Ressourcen bei Versorgungsengpässen in Pandemiezeiten zu regeln. Ob die in § 5c IfSG enthaltenen Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung in der Sache verfassungsgemäß wären, hat das Gericht inhaltlich nicht bewertet.
Links zu weiteren Informationen:

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage vom 4. November 2025 drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf, schnell Regelungen für eine diskriminierungsfreie Triage zu verabschieden, die in allen Bundesländern einheitlich hohe Schutzstandards garantieren. Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Wir brauchen dringend gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen davor schützen, benachteiligt zu werden, wenn intensivmedizinische Ressourcen nicht ausreichen und Triage-Situationen eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 sehr deutlich gemacht, dass der ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen enge verfassungsmäßige Grenzen gesetzt sind und es einer gesetzlichen Absicherung braucht, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass dabei bestimmte Personengruppen diskriminiert werden."
Auch die ärztliche Berufsfreiheit erlaube daher keine völlig freie Entscheidung über die Zuteilung von knappen Ressourcen in Triage-Situationen. Der Beschluss ändere daran nichts, da das bisherige Gesetz nur wegen Unzuständigkeit des Bundes für nichtig erklärt wurde. „Es ist nun Aufgabe der Länder, diskriminierungsfreie gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sich am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ausrichten. Das Schutzniveau muss überall in Deutschland gleich hoch sein. Die Zuständigkeit der Länder darf nicht zu einem Flickenteppich voneinander abweichender Regelungen führen. Die Regelungen müssen vielmehr möglichst einheitlich und vor allem grund- und menschenrechtskonform sein. Bei der Erarbeitung der Regelungen sind betroffene Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen unbedingt eng einzubeziehen. Ihren Stimmen ist genauso viel Gewicht beizumessen wie denen des ärztlichen Berufsstandes“, betonte Beate Rudolf.
Hintergrund:
In seinem Urteil vom 4. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die bestehende bundesgesetzliche Regelung zur Triage in § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formellen Gründen aufgehoben. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, Kriterien für die Zuweisung intensivmedizinischer Ressourcen bei Versorgungsengpässen in Pandemiezeiten zu regeln. Ob die in § 5c IfSG enthaltenen Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung in der Sache verfassungsgemäß wären, hat das Gericht inhaltlich nicht bewertet.
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