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Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen finanziell abgesichert

Zeichnung zeigt zwei Personen, die sich in einem blauen und einem roten Sessel gegenüber sitzen
Beratungsgespräche sind wichtige Unterstützung
Foto: Peggy_Marco In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

KASSEL (kobinet) Die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) in Hessen erhalten als besonders niedrigschwelliges gemeindepsychiatrisches Angebot im Jahr 2025 rund 7,7 Millionen Euro vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen. Diese finanzielle Unterstützung hat der Verwaltungsausschuss des LWV beschlossen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die der LWV Hessen schon seit vielen Jahren sicherstellt. Mit einer Entscheidung der Verbandsversammlung und nach vorheriger Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat der LWV Hessen bereits seit dem vergangenen Jahr auch die bis dahin durch die hessischen Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte erbrachten Leistungen zusätzlich übernommen und ist somit hessenweit der alleinige Finanzierungsverantwortliche.

Psychisch kranke Menschen und deren Angehörige finden bei den Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen, zum Beispiel nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, vorübergehend oder auch langfristig Hilfe. In den PSKB wird den Menschen ermöglicht, ihren Tag zu strukturieren und etwa mit wechselnden Freizeit- und Gruppenaktivitäten gemeinsam zu gestalten. Hier können sie Kontakte knüpfen und sich untereinander oder mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern austauschen. Zudem werden ihnen weiterführende Unterstützungsangebote in der Region vermittelt. Damit sind die Beratungsstellen ein wichtiges Bindeglied im Sozialraum der betroffenen Menschen.

Es gibt in ganz Hessen 75 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen, die von 44 Trägern angeboten werden. Die PSKB arbeiten unbürokratisch und auf Wunsch anonym. Das Angebot ist offen, und es gibt keine verpflichtende Teilnahme. Die LWV-Förderung richtet sich nach der Einwohnerzahl im Versorgungsgebiet der jeweiligen PSKB. Für ihre laufende Arbeit erhalten die Träger zunächst Abschlagszahlungen auf der Basis der Finanzierung des Vorjahres für die Monate Januar bis September.