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Keine Sozialleistungskürzungen im Landeshaushalt von Mecklenburg-Vorpommern

Stefanie Drese
Stefanie Drese
Foto: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin (kobinet) Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, hat anlässlich der Kundgebung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege am 15. Oktober 2025 in Schwerin hervorgehoben, dass es im Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2026 und 2027 keine Leistungskürzungen im Sozialbereich gibt. "Im Gegenteil, die Gesamtausgaben im Einzelplan Soziales steigen um fast 150 Millionen Euro auf rund 1,7 Milliarden Euro. Allein für den Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind über 736 Millionen Euro und damit 50 Millionen Euro mehr im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2025 eingestellt", verdeutlichte die Ministerin. Eine Hauptursache dafür seien Kostensteigerungen, die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Zusammenhang stehen.

Genau vor diesem Hintergrund bestehe das klar formulierte Ziel der Landesregierung, die teilweise gravierenden Ausgabensteigerungen im Sozialbereich zu begrenzen. „Es gibt Kostensteigerungen im Sozialbereich, die wir uns genauer ansehen müssen – sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Und genau das machen wir und sind seit vielen Monaten in intensiven Gesprächen mit den Wohlfahrtsverbänden der LIGA – mit Respekt vor dem großen Leistungsspektrum der sozialen Träger in unserem Land“, betonte die Ministerin.

Alle Akteure der Sozialwirtschaft einschließlich der Verbände und Kommunen sind nach Ansicht der Ministerin aufgefordert, gemeinsam sowohl Lösungsansätze zur Kostendämpfung in den betroffenen Bereichen zu erarbeiten als auch zu überlegen, wie man den Sozialstaat einschließlich angemessener freiwilliger Leistungen strukturiert sichern kann. „Denn wenn wir die Kostenexplosion im Sozialbereich nicht in den Griff bekommen, dann belastet das unsere Möglichkeiten, Beratungsangebote und Sozialprojekte so zu fördern, wie wir das für richtig erachten“, so Drese.

Schon jetzt seien 90 Prozent des Landessozialhaushalts gesetzliche Pflichtaufgaben und schränkten die freiwilligen Leistungen erheblich ein. Den meisten Kommunen gehe es ebenso. Drese betonte dazu: „Deshalb sitzen wir im selben Boot. Es geht in den fortdauernden Gesprächen um Vereinfachungen, um einheitliche Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, um eine bessere Steuerung, um Transparenz und um Bürokratieabbau.“

Es gehe aber gerade nicht um eine Kürzung der Leistungen für die betroffenen Menschen, so Drese weiter. „Wir werden als Landesregierung nicht den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren. Wir stehen zum personenzentrierten Ansatz und wollen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausbauen und gewährleisten. Dazu müssen wir die Voraussetzungen für eine transparente, steuerbare und personenzentrierte Bedarfsdeckung und einen bisher fehlenden Orientierungsrahmen für vergleichbare Sachverhalte schaffen“, erläuterte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern.

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