Frauen mit Behinderung werden oft benachteiligt.
Sie werden wegen ihrer Behinderung benachteiligt.
Und sie werden benachteiligt, weil sie Frauen sind.
Das nennt man: Mehrfach-Benachteiligung.
Das bedeutet: Ein Mensch wird aus mehreren Gründen benachteiligt.
Zum Beispiel: Eine Frau hat eine Behinderung.
Sie wird benachteiligt, weil sie eine Frau ist.
Und sie wird benachteiligt, weil sie eine Behinderung hat.
Mädchen mit Behinderung werden auch oft benachteiligt.
Im Alltag gibt es viele Barrieren für sie.
Es gibt viele Probleme für Frauen mit Behinderung:
Sie kommen schwer zum Arzt.
Nach Gewalt bekommen sie schwer Hilfe vom Gericht.
Sie dürfen oft nicht selbst über Sex entscheiden.
Sie dürfen oft nicht selbst über Kinder entscheiden.
Das ist nicht gerecht.
Es gibt eine UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Die Länder haben aufgeschrieben: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Die Länder müssen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung überall mit-machen können.
Die Abkürzung ist: UN-BRK.
Das ist ein Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Bei der Umsetzung von der UN-BRK gibt es Probleme.
Die Probleme von Frauen mit Behinderung werden zu wenig beachtet.
Die UN hat einen Ausschuss für Menschen mit Behinderung.
Dieser Ausschuss macht jetzt neue Leit-Linien.
Das sind wichtige Regeln für die Arbeit.
Die Regeln zeigen, was richtig und wichtig ist.
Alle Mitarbeiter sollen sich an diese Regeln halten.
Die Leit-Linien sollen den Ländern helfen.
Die Länder sollen dann besser gegen Benachteiligung vorgehen.
Viele Menschen haben bei den Leit-Linien mit-gemacht.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte hat auch mit-gemacht.
Im Oktober 2024 hat es einen Text geschrieben.
Der Text war in englischer Sprache.
In dem Text steht: So werden Frauen mit Behinderung benachteiligt.
Das ist in Deutschland so.
Im Text stehen wichtige Themen:
- Schutz vor Gewalt
- Zugang zu Gerichten
- Recht auf selbst-bestimmte Sexualität
- Recht auf selbst-bestimmte Kinder
- Zugang zu Ärzten und Kranken-Häusern
- Mit-Bestimmung in der Politik
- Armut
- Ältere Frauen mit Behinderung
Die Leit-Linien sollen Benachteiligung sichtbar machen
Die neuen Leit-Linien haben ein Ziel:
Die Probleme von Frauen mit Behinderung sollen sichtbar werden.
Ihre Erfahrungen sind anders als bei anderen Frauen.
Ihre Erfahrungen sind auch anders als bei Männern mit Behinderung.
Das soll mehr Menschen verstehen.
Die Leit-Linien sollen den Ländern helfen.
Die Länder sollen die Probleme besser lösen.
Die Länder sollen gute Beispiele sammeln.
Es gibt viele verschiedene Arten von Benachteiligung.
Die Leit-Linien sollen zeigen: So kann man damit um-gehen.
Die Leit-Linien sollen zeigen:
Frauen mit Behinderung haben wichtige Rechte.
Mädchen mit Behinderung haben wichtige Rechte.
Auch trans-Personen mit Behinderung haben wichtige Rechte.
Das sind Menschen, die sich anders fühlen als ihr Körper.
Zum Beispiel: Ein Mensch hat einen männlichen Körper.
Aber der Mensch fühlt sich als Frau.
Oder um-gekehrt.
Auch inter-sexuelle Personen mit Behinderung haben wichtige Rechte.
Manche Menschen sind weder nur Mann noch nur Frau.
Ihr Körper hat Merkmale von beiden Geschlechtern.
Das ist von Geburt an so.
Auch nicht-binäre Personen mit Behinderung haben wichtige Rechte.
Manche Menschen fühlen sich weder als Mann noch als Frau.
Oder sie fühlen sich als beides.
Das Wort binär bedeutet: Es gibt nur 2 Möglichkeiten.
Diese Rechte sind Menschen-Rechte.
Diese Rechte sind sehr wichtig.
Viele Organisationen haben bei den Leit-Linien mit-gemacht.
Sie haben Informationen gesammelt.
Sie haben auf-geschrieben: So ist die Lage wirklich.
Der UN-Ausschuss liest alle Texte.
Dann macht der Ausschuss die Leit-Linien fertig.
Das steht in einer Presse-Information.
Die Information kommt von der Monitoring-Stelle UN-BRK.
Das ist eine Prüf-Stelle.
Die Prüf-Stelle schaut: Werden die Rechte von Menschen mit Behinderung ein-gehalten?
Die Prüf-Stelle sagt, wenn etwas nicht richtig läuft.
Die Monitoring-Stelle gehört zum Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Sie überwacht die Umsetzung von der UN-BRK in Deutschland.
Mehr Informationen
Meldung über Benachteiligung von Frauen mit Behinderung
Text für den UN-Ausschuss (in englischer Sprache)
Rechte von Frauen mit Behinderung
Parallel-Bericht an den UN-Ausschuss über Deutschland
Die Regierung schreibt einen Bericht über ein Thema.
Andere Gruppen schreiben auch einen Bericht über das gleiche Thema.
Die beiden Berichte laufen parallel.
Aufruf der UN für schriftliche Beiträge (in englischer Sprache)

Foto: BIZEPS Wien
Berlin (kobinet) Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt: Sie werden nicht nur aufgrund ihrer Beeinträchtigung, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. In ihrem Alltag erleben sie viele Barrieren und auch Rechtsverletzungen. So haben sie beispielsweise einen erschwerten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zu Rechtsschutz nach Gewalterfahrungen und zu selbstbestimmter Sexualität und Elternschaft. Derzeit werden diese geschlechtsspezifischen Dimensionen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch nicht stark genug berücksichtigt – in Deutschland, aber auch international. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat deshalb einen Beteiligungsprozess zur Erstellung von menschenrechtlichen Leitlinien durchgeführt.
Diese Leitlinien sollen die Staaten unterstützen, gegen die intersektionale Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vorzugehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich an dem Verfahren beteiligt und im Oktober 2024 eine Eingabe in englischer Sprache eingereicht. Darin macht es auf die Lebensbereiche aufmerksam, in denen Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland Diskriminierung ausgesetzt und vom Zugang zu ihren Rechten und von Teilhabe ausgeschlossen sind. Zentrale Themen sind:
- Schutz vor Gewalt
- Zugang zur Justiz
- Sexuelle und reproduktive Rechte
- Zugang zum Gesundheitswesen
- Politische Partizipation
- Armut
- Alter
Leitlinien zur UN-BRK sollen die Sichtbarkeit von Diskriminierung erhöhen
Die geplanten Leitlinien des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgen das Ziel, die spezifischen Erfahrungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Vergleich zu anderen Frauen sowie zu Menschen mit Behinderungen insgesamt sichtbar zu machen. Sie sollen die Vertragsstaaten zur Beseitigung von Umsetzungslücken und zur Sammlung bewährter Verfahren im Umgang mit vielfältigen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anleiten. Die Leitlinien sollen verdeutlichen, dass die Rechte von Frauen, Mädchen, trans-, intersexuellen und nicht-binären Personen sowie Personen jeglicher sexueller Orientierung mit Behinderungen nicht am Rande, sondern im Zentrum der Menschenrechte stehen und daher höchste Priorität haben müssen. Bei der Erarbeitung spielen nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen weltweit eine zentrale Rolle, indem sie unabhängige Informationen zur tatsächlichen Menschenrechtslage bereitstellen. Die eingereichten Beiträge werden vom UN-Ausschuss ausgewertet und bilden eine Informationsbasis für die Entwicklung der Leitlinien, wie es in einer Presseinformation der beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention heißt.
Weitere Informationen
Rechte von Menschen mit Behinderungen: Frauen mit Behinderungen

Foto: BIZEPS Wien
Berlin (kobinet) Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt: Sie werden nicht nur aufgrund ihrer Beeinträchtigung, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. In ihrem Alltag erleben sie viele Barrieren und auch Rechtsverletzungen. So haben sie beispielsweise einen erschwerten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zu Rechtsschutz nach Gewalterfahrungen und zu selbstbestimmter Sexualität und Elternschaft. Derzeit werden diese geschlechtsspezifischen Dimensionen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch nicht stark genug berücksichtigt – in Deutschland, aber auch international. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat deshalb einen Beteiligungsprozess zur Erstellung von menschenrechtlichen Leitlinien durchgeführt.
Diese Leitlinien sollen die Staaten unterstützen, gegen die intersektionale Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vorzugehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich an dem Verfahren beteiligt und im Oktober 2024 eine Eingabe in englischer Sprache eingereicht. Darin macht es auf die Lebensbereiche aufmerksam, in denen Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland Diskriminierung ausgesetzt und vom Zugang zu ihren Rechten und von Teilhabe ausgeschlossen sind. Zentrale Themen sind:
- Schutz vor Gewalt
- Zugang zur Justiz
- Sexuelle und reproduktive Rechte
- Zugang zum Gesundheitswesen
- Politische Partizipation
- Armut
- Alter
Leitlinien zur UN-BRK sollen die Sichtbarkeit von Diskriminierung erhöhen
Die geplanten Leitlinien des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgen das Ziel, die spezifischen Erfahrungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Vergleich zu anderen Frauen sowie zu Menschen mit Behinderungen insgesamt sichtbar zu machen. Sie sollen die Vertragsstaaten zur Beseitigung von Umsetzungslücken und zur Sammlung bewährter Verfahren im Umgang mit vielfältigen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anleiten. Die Leitlinien sollen verdeutlichen, dass die Rechte von Frauen, Mädchen, trans-, intersexuellen und nicht-binären Personen sowie Personen jeglicher sexueller Orientierung mit Behinderungen nicht am Rande, sondern im Zentrum der Menschenrechte stehen und daher höchste Priorität haben müssen. Bei der Erarbeitung spielen nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen weltweit eine zentrale Rolle, indem sie unabhängige Informationen zur tatsächlichen Menschenrechtslage bereitstellen. Die eingereichten Beiträge werden vom UN-Ausschuss ausgewertet und bilden eine Informationsbasis für die Entwicklung der Leitlinien, wie es in einer Presseinformation der beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention heißt.
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