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BMAS informiert über Übergangsregeln für Zulassung von Assistenzhunden

Assistenzhund Yascha Sherlock
Assistenzhund Yascha Sherlock
Foto: ISL

BERLIN (kobinet) In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) darüber, dass es eine Rechtsänderung anstrebt, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden.

Voraussetzung soll dafür sein, dass die nicht zugelassene Ausbildungsstätte schriftlich darlegt, dass die Ausbildung den inhaltlichen Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung entspricht. Die Übergangsregelung soll ebenfalls im Rahmen der Reform des BGG beschlossen werden.

Die gesamte Antwort des BMAS kann unter diesem Link nachgelesen werden.