Dresden (kobinet)
Es gibt eine Clearing-Stelle in Sachsen.
Eine Clearing-Stelle hilft Menschen mit Behinderungen.
Sie prüft: Welche Hilfe braucht die Person?
Sie redet mit verschiedenen Ämtern.
So findet sie die beste Hilfe.
Die Clearing-Stelle gibt es seit 5 Jahren.
Die Mitarbeiter haben sich getroffen.
Sie haben über ihre Arbeit gesprochen.
Die Clearing-Stelle ist beim Landes-Beauftragten für Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Niemand wird ausgeschlossen.
Der Landes-Beauftragte kümmert sich um Menschen mit Behinderungen.
In der Clearing-Stelle arbeiten 6 Personen.
2 Personen kommen von den Kosten-Trägern.
Kosten-Träger bezahlen für Hilfen.
Das können Kranken-Kassen sein.
Oder die Renten-Versicherung.
Oder das Sozial-Amt.
2 Personen kommen von den Hilfe-Anbietern.
Hilfe-Anbieter geben Hilfe an Menschen.
Das können Vereine sein.
Oder Firmen oder Einrichtungen.
Sie bieten zum Beispiel Wohn-Hilfe an.
Oder Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen.
2 Personen vertreten Menschen mit Behinderungen.
Die Clearing-Stelle gibt es seit dem 1. Januar 2020.
Die Clearing-Stelle löst Probleme.
Menschen mit Behinderungen haben manchmal Streit.
Der Streit ist mit den Kosten-Trägern.
Die Clearing-Stelle hilft bei dem Streit.
Die Hilfe kostet nichts.
Die Clearing-Stelle sucht nach Lösungen.
Die Lösungen sollen für alle gut sein.
Manchmal gibt es keine Einigung.
Dann macht die Clearing-Stelle Vorschläge.
Die Vorschläge sind nicht bindend.
Bindend bedeutet: Man muss sich daran halten.
Das bedeutet: Niemand muss sich daran halten.
So können lange Gerichts-Verfahren vermieden werden.
Bei einem Gerichts-Verfahren entscheidet ein Richter.
Menschen streiten sich vor Gericht.
Der Richter hört sich beide Seiten an.
Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmen.
Sie sollen überall mitmachen können.
Bernd Wiesner arbeitet in der Clearing-Stelle.
Er vertritt Menschen mit Behinderungen.
Er sagt: Einigungen sind besser als Klagen.
Er wünscht sich mehr Vertrauen zwischen allen Beteiligten.

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Dresden (kobinet) Die Eingliederungshilfe-Clearingstelle zieht mit einer Klausurtagung Bilanz zum 5-jahrigen Bestehen Vor kurzem tagte die sächsische Clearingstelle fur den Bereich der Eingliederungshilfe fur Menschen mit Behinderungen anlasslich ihres 5-jahrigen Bestehens. Die Veranstaltung fand in der Sachsischen Aufbaubank statt und bot die Gelegenheit, auf die bisherige Arbeit zuruckzublicken, Engagement zu wurdigen und sich fortzubilden. Im Freistaat Sachsen wurde nach §10a Abs. 1 des Sachsischen Gesetzes zur Ausfuhrung des Sozialgesetzbuches (SachsAGSGB) im Zuge der landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eine Clearingstelle beim unabhangigen Landesbeauftragten fur Inklusion der Menschen mit Behinderungen eingerichtet.
Die Clearingstelle ist paritatisch mit je zwei Mitgliedern der Leistungstrager, der Leistungserbringer und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen besetzt. Seit dem 1. Januar 2020 unterstutzt sie Menschen mit Behinderungen dabei, Konflikte mit Tragern der Eingliederungshilfe zu klaren und bietet Menschen mit Behinderungen eine niedrigschwellige und unentgeltliche Vermittlung, wie es in einer Presseinformation des Landesbehindertenbeauftragten von Sachsen heißt.
Ziel sei immer, eine einvernehmliche Losung zu finden, die den individuellen Bedurfnissen und Anliegen der Menschen gerecht wird bzw. entsprechende, allerdings rechtlich nicht bindende, Empfehlungen auszusprechen. Im Einzelfall könnten so langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Das Verfahren trage dazu bei, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen zu sichern.
Im Blick auf eine konstruktive Zusammenarbeit betonte Bernd Wiesner, Mitglied der Clearingstelle als Vertreter der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen: “Jede Einigung ein Erfolg und allemal besser als ein Klageverfahren. Doch ich hoffe auf denTag, an dem an die Stelle verbissener Auseinandersetzung Vertrauen und ein gemeinsames Streben nach einer rechtskonformen Anspruchsbewilligung und -erfullung treten.“

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Dresden (kobinet) Die Eingliederungshilfe-Clearingstelle zieht mit einer Klausurtagung Bilanz zum 5-jahrigen Bestehen Vor kurzem tagte die sächsische Clearingstelle fur den Bereich der Eingliederungshilfe fur Menschen mit Behinderungen anlasslich ihres 5-jahrigen Bestehens. Die Veranstaltung fand in der Sachsischen Aufbaubank statt und bot die Gelegenheit, auf die bisherige Arbeit zuruckzublicken, Engagement zu wurdigen und sich fortzubilden. Im Freistaat Sachsen wurde nach §10a Abs. 1 des Sachsischen Gesetzes zur Ausfuhrung des Sozialgesetzbuches (SachsAGSGB) im Zuge der landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eine Clearingstelle beim unabhangigen Landesbeauftragten fur Inklusion der Menschen mit Behinderungen eingerichtet.
Die Clearingstelle ist paritatisch mit je zwei Mitgliedern der Leistungstrager, der Leistungserbringer und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen besetzt. Seit dem 1. Januar 2020 unterstutzt sie Menschen mit Behinderungen dabei, Konflikte mit Tragern der Eingliederungshilfe zu klaren und bietet Menschen mit Behinderungen eine niedrigschwellige und unentgeltliche Vermittlung, wie es in einer Presseinformation des Landesbehindertenbeauftragten von Sachsen heißt.
Ziel sei immer, eine einvernehmliche Losung zu finden, die den individuellen Bedurfnissen und Anliegen der Menschen gerecht wird bzw. entsprechende, allerdings rechtlich nicht bindende, Empfehlungen auszusprechen. Im Einzelfall könnten so langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Das Verfahren trage dazu bei, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen zu sichern.
Im Blick auf eine konstruktive Zusammenarbeit betonte Bernd Wiesner, Mitglied der Clearingstelle als Vertreter der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen: “Jede Einigung ein Erfolg und allemal besser als ein Klageverfahren. Doch ich hoffe auf denTag, an dem an die Stelle verbissener Auseinandersetzung Vertrauen und ein gemeinsames Streben nach einer rechtskonformen Anspruchsbewilligung und -erfullung treten.“




