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Able-was? – und ewig lockt der Fettnapf – Ableis-mus(s) nicht sein

Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Kolumne" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren per Email.
Schwarz-Weiß-Porträt von Ralph Milewski mit dramatischer Beleuchtung von unten, die markante Schatten und starke Kontraste hervorhebt und dem Bild eine intensive, ausdrucksstarke Wirkung verleiht
Ableismus - da vergeht einem das Lachen!
Foto: Ralph Milewski

Fladungen (kobinet) Able-was? fragt das niedersächsische Sozialministerium. Die Antwort liefert es gleich selbst – beim Anmeldeformular. Am 24. September lädt das niedersächsische Sozialministerium unter dem Titel "Able-was? Behinderung und Ableismus" ins Alte Rathaus Hannover ein. Auf dem Programm stehen Grußworte, ein Vortrag, ein Poetry Slam und eine Podiumsdiskussion. Ziel ist es, den Begriff Ableismus bekannter zu machen und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung sichtbar zu machen.

Doch schon bei der Anmeldung wird genau das reproduziert, was man zu kritisieren vorgibt. Es werden unnötige und personenbezogene Angaben zu Behinderungsmerkmalen abgefragt. Das Onlineformular fragt neben Namen, E-Mail und Institution auch „Ich nutze einen Rollstuhl“, „Ich nutze einen Rollator“, „Ich bin sehbehindert“ oder „Ich komme mit Assistenzhund“. Zusätzlich wird um Angaben wie „Ich komme in Begleitung – Vor- und Nachname“ oder „Folgende Unverträglichkeiten oder Allergien habe ich“ gebeten.

Ein Feld fehlt allerdings:

☐ Ich möchte einfach als Mensch an der Veranstaltung teilnehmen – ohne Angaben zu meiner Behinderung.

Die Freiwilligkeit der Angaben ändert nichts daran, dass schon die bloße Abfrage eine Wirkung entfaltet. Wer als Mensch mit Behinderung ständig auf solche Kategorien stößt, wird erneut in die Rolle des „Sonderfalls“ gedrängt. Anstatt einfach als Teilnehmer*in oder Gast wahrgenommen zu werden, rückt die Behinderung wieder in den Vordergrund – selbst bei einer Veranstaltung, die explizit Ableismus problematisieren will. Allein die Erwartung, sich zuordnen zu sollen, erzeugt das Gefühl, nicht selbstverständlich dazuzugehören, sondern über eine Verwaltungslogik definiert zu werden. So entsteht genau der Widerspruch, der sichtbar macht, wie tief Ableismus in Routinen verankert ist.

Wer eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Ableismus und Inklusion anbietet, muss Barrierefreiheit als nicht verhandelbaren Standard garantieren und zwar ohne Voraboffenlegung durch die Teilnehmenden. Der Veranstaltungsort ist laut Einladung ohnehin barrierefrei erreichbar. Damit sind Fragen nach Rollstuhl oder Rollator organisatorisch überflüssig. Wenn ein Stuhl zu viel dasteht, stellt man ihn beiseite. Dafür braucht es keine personenbezogene Erfassung.

Sinnvoll wäre es lediglich, zusätzliche Assistenzleistungen, die nicht immer standardmäßig verfügbar sind wie zum Beispiel Orientierungshilfe, anonym oder freiwillig abzufragen. Die Erfassung von Hilfsmitteln oder Behinderungsarten ist dagegen weder organisatorisch notwendig noch datenschutzrechtlich sauber begründet. Angaben wie Rollstuhl oder Rollator fallen unter sensible Gesundheitsdaten. Ohne klare Zweckbindung, Löschfristen und Datenschutzinformation widerspricht die Abfrage den Grundprinzipien der Datenschutzgrundverordnung.

Man stelle sich vor, beim Ticketverkauf für ein Konzert würde abgefragt: Sind Sie sehbehindert? Selbstverständlich, freiwillig, aber ohne jegliche Erklärung.

Artikel 9 DSGVO ist an dieser Stelle eindeutig: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen […] die Gesundheit hervorgeht, ist untersagt“, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und spezifische Rechtsgrundlage oder eine eindeutige Einwilligung vor. Eine solche Begründung oder Aufklärung fehlt hier vollständig. Während selbst private Webseiten verpflichtet sind, den Zweck jeder Datenerhebung transparent zu machen, begnügt sich das Ministerium mit einem lapidaren Hinweis auf „personenbezogene Daten“ und ein allgemeines Kontaktformular. Was mit den sensiblen Angaben aus dem Anmeldeformular geschieht, bleibt im Dunkeln.

Menschen mit Behinderung sind es gewohnt, sich immer und überall offenbaren zu müssen, um Zugang zu Leistungen oder Orten zu erhalten. Diese Abfragepraxis ist so normalisiert, dass sie von vielen nicht mehr hinterfragt wird, auch nicht von Institutionen, die Ableismus thematisieren wollen. Genau das ist das Problem. Die Form reproduziert die Struktur, die sie angeblich bekämpft.

Disclaimer: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und entspricht ggf. nicht der Haltung der Redaktion der kobinet-nachrichten.

Lesermeinungen

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Johanne van der med
23.08.2025 13:38

Alle disskriminieren außer Mutti. Niemand zwingt die Anmeldenden, diese Angaben zu machen, um die Veranstaltung zu besuchen. Der Autor kennt die Lokalität nicht, daher kann er keine Einschätzung dazu treffen, ob die Angaben notwendig sind oder nicht.

Michael Karpf
23.08.2025 06:30

Lieber Herr Milewski,
Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Das erscheint wirklich paradox, wenn für die einfache Teilhabe an einer inklusiven Veranstaltung so viele freiwillige Sonderangaben erhoben werden müssen. Vielleicht könnte für eine behinderungsneutrale Planung und Organisation ein unterstützendes KI-Tool hilfreich sein.