Fladungen (kobinet)
Able-was?
Das fragt das Sozial-Ministerium von Niedersachsen.
Das Ministerium gibt auch gleich die Antwort.
Die Antwort steht im Anmelde-Formular.
Am 24. September macht das Sozial-Ministerium eine Veranstaltung.
Die Veranstaltung heißt: Able-was? Behinderung und Ableismus.
Die Veranstaltung ist im Alten Rathaus in Hannover.
Es gibt Begrüßungs-Worte und einen Vortrag.
Es gibt auch einen Poetry Slam und eine Podiums-Diskussion.
Ableismus bedeutet: Menschen mit Behinderung werden schlecht behandelt.
Andere Menschen denken: Menschen mit Behinderung sind weniger wert.
Das ist falsch und unfair.
Poetry Slam bedeutet: Menschen lesen ihre eigenen Texte vor.
Das passiert auf einer Bühne.
Die Texte sind oft Gedichte oder Geschichten.
Podiums-Diskussion bedeutet: Mehrere Menschen sitzen auf einer Bühne.
Sie sprechen über ein wichtiges Thema.
Jeder sagt seine Meinung dazu.
Das Ziel ist wichtig.
Mehr Menschen sollen den Begriff Ableismus kennen.
Diese schlechte Behandlung soll sichtbar werden.
Aber schon bei der Anmeldung passiert etwas Falsches.
Das Formular macht genau das.
Was die Veranstaltung kritisieren will.
Das Formular fragt nach persönlichen Dingen über Behinderungen.
Das Online-Formular fragt nach dem Namen.
Es fragt nach der E-Mail-Adresse.
Es fragt nach der Einrichtung.
Aber es fragt auch nach anderen Dingen.
Zum Beispiel: Ich nutze einen Roll-Stuhl.
Oder: Ich nutze einen Rollator.
Oder: Ich bin seh-behindert.
Oder: Ich komme mit Assistenz-Hund.
Eine große Organisation.
Zum Beispiel: Schulen, Krankenhäuser oder Ämter.
Sie haben feste Regeln und Aufgaben.
Ein speziell ausgebildeter Hund.
Er hilft Menschen mit Behinderung.
Der Hund kann viele wichtige Aufgaben machen.
Das Formular fragt noch mehr.
Zum Beispiel: Ich komme in Begleitung.
Dann muss man den Namen angeben.
Oder: Ich habe Unverträglichkeiten oder Allergien.
Manche Menschen vertragen bestimmte Sachen nicht.
Zum Beispiel: Nüsse oder Milch.
Dann werden sie krank.
Ein wichtiges Feld fehlt aber.
Das Feld würde so aussehen: Ich möchte einfach als Mensch teil-nehmen.
Ohne Angaben zu meiner Behinderung.
Die Angaben sind freiwillig.
Aber das ändert nichts.
Schon die Frage hat eine Wirkung.
Menschen mit Behinderung sehen oft solche Fragen.
Sie werden dann wieder in eine besondere Rolle gedrängt.
Sie sind der Sonder-Fall.
Menschen mit Behinderung sollen einfach als Teil-Nehmer gesehen werden.
Oder als Gast.
Aber die Behinderung kommt wieder in den Vorder-Grund.
Das passiert sogar bei einer Veranstaltung über Ableismus.
Die Menschen fühlen sich dann nicht selbst-verständlich dabei.
Sie werden über Verwaltungs-Regeln definiert.
So entsteht genau der Wider-Spruch.
Der zeigt: Ableismus steckt tief in den Abläufen drin.
Wer eine öffentliche Veranstaltung über Ableismus macht, muss etwas garantieren.
Barriere-Freiheit muss ein Standard sein.
Das muss ohne Vorher-Angaben der Teil-Nehmer gehen.
Der Veranstaltungs-Ort ist laut Einladung barriere-frei erreichbar.
Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen oder behindert.
Die Fragen nach Roll-Stuhl oder Rollator sind nicht nötig.
Wenn ein Stuhl zu viel da steht, stellt man ihn weg.
Dafür braucht man keine persönlichen Daten.
Sinnvoll wäre nur eine Sache.
Zusätzliche Hilfe-Leistungen abfragen.
Diese sind nicht immer da.
Zum Beispiel Orientierungs-Hilfe.
Das kann man anonym oder freiwillig fragen.
Die Erfassung von Hilfs-Mitteln ist nicht nötig.
Die Erfassung von Behinderungs-Arten ist auch nicht nötig.
Das ist auch datenschutz-rechtlich nicht sauber.
Angaben wie Roll-Stuhl oder Rollator sind sensible Gesundheits-Daten.
Es gibt keine klare Zweck-Bindung.
Es gibt keine Lösch-Fristen.
Es gibt keine Datenschutz-Information.
Die Abfrage wider-spricht der Datenschutz-Grund-Verordnung.
Daten dürfen nur für einen bestimmten Grund genutzt werden.
Zum Beispiel: Deine Adresse nur für Post.
Das ist ein Schutz für dich.
Es schützt persönliche Daten von Menschen.
Man stelle sich vor: Beim Karten-Verkauf für ein Konzert wird gefragt: Sind Sie seh-behindert?
Das ist freiwillig.
Aber es gibt keine Erklärung.
Artikel 9 der Datenschutz-Grund-Verordnung ist eindeutig.
Die Verarbeitung von persönlichen Daten über Gesundheit ist verboten.
Es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Rechts-Grundlage.
Oder eine eindeutige Ein-Willigung.
Eine solche Begründung fehlt hier.
Du sagst Ja zu etwas.
Du gibst deine Erlaubnis.
Zum Beispiel: Jemand darf deine Daten nutzen.
Private Web-Seiten müssen den Zweck jeder Daten-Erhebung klar machen.
Das Ministerium macht nur einen kurzen Hinweis.
Es steht: personen-bezogene Daten.
Und es gibt ein allgemeines Kontakt-Formular.
Was mit den sensiblen Angaben passiert, bleibt unklar.
Etwas ist verständlich und macht Sinn.
Man kann es gut verstehen.
Menschen mit Behinderung kennen das.
Sie müssen sich immer und überall offen-baren.
Nur so bekommen sie Zugang zu Leistungen oder Orten.
Diese Abfrage-Praxis ist normal geworden.
Viele hinter-fragen sie nicht mehr.
Auch Einrichtungen hinter-fragen sie nicht.
Die über Ableismus reden wollen.
Genau das ist das Problem.
Die Form macht die Struktur nach.
Die sie angeblich bekämpft.
Disclaimer: Dieser Beitrag gibt nur die persönliche Meinung des Autors wieder.
Sie entspricht vielleicht nicht der Haltung der Redaktion der kobinet-nachrichten.

Foto: Ralph Milewski
Fladungen (kobinet) Able-was? fragt das niedersächsische Sozialministerium. Die Antwort liefert es gleich selbst – beim Anmeldeformular. Am 24. September lädt das niedersächsische Sozialministerium unter dem Titel "Able-was? Behinderung und Ableismus" ins Alte Rathaus Hannover ein. Auf dem Programm stehen Grußworte, ein Vortrag, ein Poetry Slam und eine Podiumsdiskussion. Ziel ist es, den Begriff Ableismus bekannter zu machen und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung sichtbar zu machen.
Doch schon bei der Anmeldung wird genau das reproduziert, was man zu kritisieren vorgibt. Es werden unnötige und personenbezogene Angaben zu Behinderungsmerkmalen abgefragt. Das Onlineformular fragt neben Namen, E-Mail und Institution auch „Ich nutze einen Rollstuhl“, „Ich nutze einen Rollator“, „Ich bin sehbehindert“ oder „Ich komme mit Assistenzhund“. Zusätzlich wird um Angaben wie „Ich komme in Begleitung – Vor- und Nachname“ oder „Folgende Unverträglichkeiten oder Allergien habe ich“ gebeten.
Ein Feld fehlt allerdings:
☐ Ich möchte einfach als Mensch an der Veranstaltung teilnehmen – ohne Angaben zu meiner Behinderung.
Die Freiwilligkeit der Angaben ändert nichts daran, dass schon die bloße Abfrage eine Wirkung entfaltet. Wer als Mensch mit Behinderung ständig auf solche Kategorien stößt, wird erneut in die Rolle des „Sonderfalls“ gedrängt. Anstatt einfach als Teilnehmer*in oder Gast wahrgenommen zu werden, rückt die Behinderung wieder in den Vordergrund – selbst bei einer Veranstaltung, die explizit Ableismus problematisieren will. Allein die Erwartung, sich zuordnen zu sollen, erzeugt das Gefühl, nicht selbstverständlich dazuzugehören, sondern über eine Verwaltungslogik definiert zu werden. So entsteht genau der Widerspruch, der sichtbar macht, wie tief Ableismus in Routinen verankert ist.
Wer eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Ableismus und Inklusion anbietet, muss Barrierefreiheit als nicht verhandelbaren Standard garantieren und zwar ohne Voraboffenlegung durch die Teilnehmenden. Der Veranstaltungsort ist laut Einladung ohnehin barrierefrei erreichbar. Damit sind Fragen nach Rollstuhl oder Rollator organisatorisch überflüssig. Wenn ein Stuhl zu viel dasteht, stellt man ihn beiseite. Dafür braucht es keine personenbezogene Erfassung.
Sinnvoll wäre es lediglich, zusätzliche Assistenzleistungen, die nicht immer standardmäßig verfügbar sind wie zum Beispiel Orientierungshilfe, anonym oder freiwillig abzufragen. Die Erfassung von Hilfsmitteln oder Behinderungsarten ist dagegen weder organisatorisch notwendig noch datenschutzrechtlich sauber begründet. Angaben wie Rollstuhl oder Rollator fallen unter sensible Gesundheitsdaten. Ohne klare Zweckbindung, Löschfristen und Datenschutzinformation widerspricht die Abfrage den Grundprinzipien der Datenschutzgrundverordnung.
Man stelle sich vor, beim Ticketverkauf für ein Konzert würde abgefragt: Sind Sie sehbehindert? Selbstverständlich, freiwillig, aber ohne jegliche Erklärung.
Artikel 9 DSGVO ist an dieser Stelle eindeutig: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen […] die Gesundheit hervorgeht, ist untersagt“, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und spezifische Rechtsgrundlage oder eine eindeutige Einwilligung vor. Eine solche Begründung oder Aufklärung fehlt hier vollständig. Während selbst private Webseiten verpflichtet sind, den Zweck jeder Datenerhebung transparent zu machen, begnügt sich das Ministerium mit einem lapidaren Hinweis auf „personenbezogene Daten“ und ein allgemeines Kontaktformular. Was mit den sensiblen Angaben aus dem Anmeldeformular geschieht, bleibt im Dunkeln.
Menschen mit Behinderung sind es gewohnt, sich immer und überall offenbaren zu müssen, um Zugang zu Leistungen oder Orten zu erhalten. Diese Abfragepraxis ist so normalisiert, dass sie von vielen nicht mehr hinterfragt wird, auch nicht von Institutionen, die Ableismus thematisieren wollen. Genau das ist das Problem. Die Form reproduziert die Struktur, die sie angeblich bekämpft.
Disclaimer: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und entspricht ggf. nicht der Haltung der Redaktion der kobinet-nachrichten.

Foto: Ralph Milewski
Fladungen (kobinet) Able-was? fragt das niedersächsische Sozialministerium. Die Antwort liefert es gleich selbst – beim Anmeldeformular. Am 24. September lädt das niedersächsische Sozialministerium unter dem Titel "Able-was? Behinderung und Ableismus" ins Alte Rathaus Hannover ein. Auf dem Programm stehen Grußworte, ein Vortrag, ein Poetry Slam und eine Podiumsdiskussion. Ziel ist es, den Begriff Ableismus bekannter zu machen und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung sichtbar zu machen.
Doch schon bei der Anmeldung wird genau das reproduziert, was man zu kritisieren vorgibt. Es werden unnötige und personenbezogene Angaben zu Behinderungsmerkmalen abgefragt. Das Onlineformular fragt neben Namen, E-Mail und Institution auch „Ich nutze einen Rollstuhl“, „Ich nutze einen Rollator“, „Ich bin sehbehindert“ oder „Ich komme mit Assistenzhund“. Zusätzlich wird um Angaben wie „Ich komme in Begleitung – Vor- und Nachname“ oder „Folgende Unverträglichkeiten oder Allergien habe ich“ gebeten.
Ein Feld fehlt allerdings:
☐ Ich möchte einfach als Mensch an der Veranstaltung teilnehmen – ohne Angaben zu meiner Behinderung.
Die Freiwilligkeit der Angaben ändert nichts daran, dass schon die bloße Abfrage eine Wirkung entfaltet. Wer als Mensch mit Behinderung ständig auf solche Kategorien stößt, wird erneut in die Rolle des „Sonderfalls“ gedrängt. Anstatt einfach als Teilnehmer*in oder Gast wahrgenommen zu werden, rückt die Behinderung wieder in den Vordergrund – selbst bei einer Veranstaltung, die explizit Ableismus problematisieren will. Allein die Erwartung, sich zuordnen zu sollen, erzeugt das Gefühl, nicht selbstverständlich dazuzugehören, sondern über eine Verwaltungslogik definiert zu werden. So entsteht genau der Widerspruch, der sichtbar macht, wie tief Ableismus in Routinen verankert ist.
Wer eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Ableismus und Inklusion anbietet, muss Barrierefreiheit als nicht verhandelbaren Standard garantieren und zwar ohne Voraboffenlegung durch die Teilnehmenden. Der Veranstaltungsort ist laut Einladung ohnehin barrierefrei erreichbar. Damit sind Fragen nach Rollstuhl oder Rollator organisatorisch überflüssig. Wenn ein Stuhl zu viel dasteht, stellt man ihn beiseite. Dafür braucht es keine personenbezogene Erfassung.
Sinnvoll wäre es lediglich, zusätzliche Assistenzleistungen, die nicht immer standardmäßig verfügbar sind wie zum Beispiel Orientierungshilfe, anonym oder freiwillig abzufragen. Die Erfassung von Hilfsmitteln oder Behinderungsarten ist dagegen weder organisatorisch notwendig noch datenschutzrechtlich sauber begründet. Angaben wie Rollstuhl oder Rollator fallen unter sensible Gesundheitsdaten. Ohne klare Zweckbindung, Löschfristen und Datenschutzinformation widerspricht die Abfrage den Grundprinzipien der Datenschutzgrundverordnung.
Man stelle sich vor, beim Ticketverkauf für ein Konzert würde abgefragt: Sind Sie sehbehindert? Selbstverständlich, freiwillig, aber ohne jegliche Erklärung.
Artikel 9 DSGVO ist an dieser Stelle eindeutig: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen […] die Gesundheit hervorgeht, ist untersagt“, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und spezifische Rechtsgrundlage oder eine eindeutige Einwilligung vor. Eine solche Begründung oder Aufklärung fehlt hier vollständig. Während selbst private Webseiten verpflichtet sind, den Zweck jeder Datenerhebung transparent zu machen, begnügt sich das Ministerium mit einem lapidaren Hinweis auf „personenbezogene Daten“ und ein allgemeines Kontaktformular. Was mit den sensiblen Angaben aus dem Anmeldeformular geschieht, bleibt im Dunkeln.
Menschen mit Behinderung sind es gewohnt, sich immer und überall offenbaren zu müssen, um Zugang zu Leistungen oder Orten zu erhalten. Diese Abfragepraxis ist so normalisiert, dass sie von vielen nicht mehr hinterfragt wird, auch nicht von Institutionen, die Ableismus thematisieren wollen. Genau das ist das Problem. Die Form reproduziert die Struktur, die sie angeblich bekämpft.
Disclaimer: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und entspricht ggf. nicht der Haltung der Redaktion der kobinet-nachrichten.





Alle disskriminieren außer Mutti. Niemand zwingt die Anmeldenden, diese Angaben zu machen, um die Veranstaltung zu besuchen. Der Autor kennt die Lokalität nicht, daher kann er keine Einschätzung dazu treffen, ob die Angaben notwendig sind oder nicht.
Lieber Herr Milewski,
Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Das erscheint wirklich paradox, wenn für die einfache Teilhabe an einer inklusiven Veranstaltung so viele freiwillige Sonderangaben erhoben werden müssen. Vielleicht könnte für eine behinderungsneutrale Planung und Organisation ein unterstützendes KI-Tool hilfreich sein.