Wien (kobinet)
Der höchste Gerichts-Hof in Österreich hat entschieden.
Ein Gerichts-Hof ist ein Gebäude.
Dort arbeiten Richter.
Sie entscheiden bei Streit.
Sie sagen: Das ist richtig.
Oder: Das ist falsch.
Das war am 25. Juni 2025.
Es ging um eine Frau mit Behinderung.
Sie wohnt in einem Heim in Salzburg.
Der Betreiber vom Heim wollte kündigen.
Ein Betreiber ist eine Person.
Diese Person leitet ein Geschäft.
Zum Beispiel: Ein Restaurant.
Oder eine Internet-Seite.
Das bedeutet: Die Frau sollte ausziehen.
Kündigen bedeutet: Einen Vertrag beenden.
Das macht man mit einem Brief.
Dann gilt der Vertrag nicht mehr.
Aber der Betreiber hat Fehler gemacht.
Im Vertrag steht: Man muss 6 Monate vorher sagen.
Der Betreiber hat nur 3 Monate vorher gesagt.
Die Frau wohnt seit 2012 in dem Heim.
Sie hat einen Wohn-Vertrag.
Das ist ein Papier mit Regeln.
Es steht darin: Eine Person darf wohnen.
Dafür muss sie Geld bezahlen.
Das Geld heißt Miete.
Im Januar 2024 wollte der Betreiber kündigen.
Das war zu schnell.
Schon vorher haben 2 Gerichte entschieden.
Sie sagten: Die Kündigung ist nicht gültig.
Das Landes-Gericht Salzburg war das erste.
Das ist ein wichtiges Gericht.
Es ist größer als ein Amts-Gericht.
Dort arbeiten viele Richter.
Das Ober-Landes-Gericht Linz war das zweite.
Das ist sehr wichtig.
Es prüft Urteile von anderen Gerichten.
Dort arbeiten erfahrene Richter.
Jetzt hat auch der höchste Gerichts-Hof so entschieden.
Im Vertrag steht eine wichtige Regel.
Der Schutz vom Heim-Bewohner ist wichtig.
Das ist eine Person.
Diese Person lebt in einem Heim.
Die Person bekommt dort Hilfe.
Man darf nur schneller kündigen.
Das geht nur so: Es gibt schon einen neuen Heim-Platz.
Das ist ein Platz in einem Heim.
Dort kann eine Person wohnen.
Die Person bekommt ein Zimmer.
Und es gibt schon einen neuen Vertrag.
Nur ein Angebot für einen Wohn-Platz reicht nicht.
Es muss ein echter Vertrag sein.
Der Betreiber war schon oft vor Gericht.
Er hat schon oft verloren.
Das hat der Nachrichten-Dienst BIZEPS berichtet.

Foto: public domain
Wien (kobinet)
Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Beschluss (7Ob90/25y) vom 25. Juni 2025 entschieden, dass ein Heimvertrag einer behinderten Frau in Salzburg auch nach einer Kündigung durch den Betreiber weiterhin gültig bleibt, wenn die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden. "Im konkreten Fall ging es um einen seit 2012 bestehenden Wohnvertrag, in dem eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten vorgesehen war – außer es liegt bereits ein gesicherter alternativer Wohnplatz vor. Der Betreiber kündigte im Jänner 2024, jedoch mit nur rund drei Monaten Frist. Bereits in zwei Vorinstanzen – dem Landesgericht Salzburg und dem Oberlandesgericht Linz – war die Kündigung als unwirksam eingestuft worden", heißt es in einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS.
Vertragliche Fristen gelten – Schutz hat Vorrang
„Der OGH bestätigte nun diese Entscheidungen und wies die Revision des Betreibers zurück. Ein zentrales Argument war dabei die klare Vertragsklausel, nach der ‚der Schutz des Heimbewohners immer oberste Priorität‘ genießt. Eine kürzere Kündigungsfrist sei nur zulässig, wenn tatsächlich ein neuer Heimvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen wurde – bloße Wohnplatzangebote reichen nicht aus. Der Betreiber war in dieser Angelegenheit bereits mehrfach vor Gericht unterlegen“, heißt es weiter im BIZEPS-Bericht.

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Wien (kobinet)
Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Beschluss (7Ob90/25y) vom 25. Juni 2025 entschieden, dass ein Heimvertrag einer behinderten Frau in Salzburg auch nach einer Kündigung durch den Betreiber weiterhin gültig bleibt, wenn die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden. "Im konkreten Fall ging es um einen seit 2012 bestehenden Wohnvertrag, in dem eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten vorgesehen war – außer es liegt bereits ein gesicherter alternativer Wohnplatz vor. Der Betreiber kündigte im Jänner 2024, jedoch mit nur rund drei Monaten Frist. Bereits in zwei Vorinstanzen – dem Landesgericht Salzburg und dem Oberlandesgericht Linz – war die Kündigung als unwirksam eingestuft worden", heißt es in einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS.
Vertragliche Fristen gelten – Schutz hat Vorrang
„Der OGH bestätigte nun diese Entscheidungen und wies die Revision des Betreibers zurück. Ein zentrales Argument war dabei die klare Vertragsklausel, nach der ‚der Schutz des Heimbewohners immer oberste Priorität‘ genießt. Eine kürzere Kündigungsfrist sei nur zulässig, wenn tatsächlich ein neuer Heimvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen wurde – bloße Wohnplatzangebote reichen nicht aus. Der Betreiber war in dieser Angelegenheit bereits mehrfach vor Gericht unterlegen“, heißt es weiter im BIZEPS-Bericht.




