Berlin (kobinet)
Nur etwa ein Drittel der beliebten Internet-Shops in Deutschland ist barriere-frei.
Das zeigt ein Test von Aktion Mensch und Google.
Aktion Mensch ist eine große Hilfs-Gruppe in Deutschland.
Sie sammelt Geld und hilft damit Menschen mit Behinderungen und Kindern.
Die Aktion Mensch und Google haben 65 Internet-Shops getestet.
Nur 20 von diesen Shops kann man mit der Tastatur bedienen.
Menschen mit Behinderung brauchen oft die Tastatur.
Sie können nicht immer die Maus benutzen.
Deshalb ist die Tastatur-Bedienung sehr wichtig.
Am 28. Juni 2025 gilt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Barriere-freiheits-stärkungs-gesetz.
Das Gesetz sagt: Internet-Shops müssen barriere-frei sein.
Barrierefreiheit bedeutet: Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Aber viele Shops sind noch nicht barriere-frei.
Geschulte Tester haben die Internet-Shops geprüft.
Die Tester haben verschiedene Behinderungen.
Die meisten Internet-Shops haben viele Probleme:
- Man sieht nicht, welches Feld gerade ausgewählt ist.
- Die Kontraste sind zu schwach.
- Texte und Symbole sind schlecht zu erkennen.
- Die Reihen-folge beim Navigieren ist falsch.
- Banner und Cookie-Fenster stören beim Einkaufen.
Aktion Mensch und Google haben den Test schon 2023 und 2024 gemacht.
Die Ergebnisse waren schon damals schlecht.
Es hat sich fast nichts verbessert.
In Deutschland leben etwa 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung.
Für diese Menschen ist Online-Shopping sehr schwer.
Christina Marx von der Aktion Mensch sagt:
Die Zeit für Ausreden ist vorbei.
Bald müssen alle Internet-Angebote barriere-frei sein.
Aber unsere Test-Ergebnisse sind sehr schlecht.
Zu viele Unternehmen ignorieren das Problem.
Sie nehmen lieber Geld-strafen in Kauf.
Dabei schließen sie Menschen mit Behinderung aus.
Das ist auch schlecht für die Unternehmen selbst.
Denn barriere-freie Internet-Seiten helfen allen Menschen.
Am 28. Juni 2025 endet eine Frist.
Dann gilt ein neues Gesetz in Europa.
Das Gesetz heißt: European Accessibility Act.
In Deutschland heißt das Gesetz: Barriere-freiheits-stärkungs-gesetz.
Das Gesetz sagt:
Private Unternehmen müssen ihre Internet-Shops barriere-frei machen.
Nur sehr kleine Unternehmen sind ausgenommen.
Das sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Und mit weniger als 2 Millionen Euro Umsatz.
Wenn Unternehmen das Gesetz nicht befolgen:
Dann müssen sie bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen.
Der Test-Bericht zeigt auch Lösungen auf.
Es gibt gute Beispiele für barriere-freie Internet-Shops.
Barriere-freiheit ist nicht nur eine technische Aufgabe.
Alle Bereiche müssen mit-machen:
- Die Planung
- Das Design
- Die Texte
- Die Kommunikation
Isabelle Joswig von Google sagt:
Künstliche Intelligenz kann bei der Barriere-freiheit helfen.
Zum Beispiel:
- Beschreibungen für Bilder automatisch erstellen
- Untertitel für Videos in Echt-zeit erstellen
- Schwere Texte in einfache Sprache übersetzen
Den vollständigen Test-Bericht gibt es hier: www.aktion-mensch.de/test-barrierefreie-webshops

Foto: Aktion Mensch
Berlin (kobinet) Nur etwa ein Drittel der meistbesuchten Webshops in Deutschland ist zumindest in Teilen barrierefrei. Das zeigt der dritte Testbericht, den die Aktion Mensch und Google am 17. Juni 2025 mit Unterstützung von BITV-Consult, UDG und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt haben. Von den 65 geprüften Websites sind lediglich 20 über die Tastatur – und damit ohne Maus – bedienbar. Für viele Menschen mit Behinderung ist die Tastaturbedienbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Besonders ernüchternd ist dieses Ergebnis mit Blick auf das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025, das Webseitenbetreibende zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote verpflichtet. Die Tests wurden von geschulten Tester*innen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen durchgeführt.
Häufige Hürden: Fehlende Kontraste, unlogischer Seitenaufbau und störende Banner
Wie der Testbericht zeigt, bieten die meisten der getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Nutzer*innen mit eingeschränktem Sehvermögen zu erkennen, welches Element sie gerade ausgewählt haben. Des Weiteren fehlen oft Kontraste, wodurch die Lesbarkeit von Texten oder das Identifizieren wichtiger Symbole beeinträchtigt werden. Auch eine falsche oder unlogische Tab-Reihenfolge macht es für Nutzer*innen mit Behinderung oft unmöglich, durch die Online-Shops zu navigieren, sich über Produkte zu informieren und diese auszuwählen. Eine weitere Hürde stellen eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays dar, die den Hauptinhalt der Webseite verdecken und sich nicht ohne Weiteres schließen lassen.
Kaum Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren
Bereits in den Jahren 2023 und 2024 führten die Partner den Test durch. Die Ergebnisse waren auch hier ernüchternd: Damals erfüllte nur etwa ein Viertel der untersuchten Shopping-Portale das zentrale Basiskriterium der Tastaturbedienbarkeit. Für die rund 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland bedeutet dieser Missstand weiterhin massive Hürden beim Online-Shopping.
Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch betonte: „Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein. Doch unsere Ergebnisse sind alarmierend: Zu viele Unternehmen nehmen mögliche Bußgelder in Kauf und schließen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kund*innen aus. Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, das zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle.“
Online-Handel muss ab Ende Juni barrierefrei sein
Am 28. Juni 2025 endet die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter der Online-Handel – barrierefrei zugänglich sind. In Deutschland wird sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet private Unternehmen dazu, die betroffenen Produkte und Dienstleistungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen. Ausnahmen gelten nur für kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.
Konkrete Handlungsempfehlungen – und wie Künstliche Intelligenz unterstützen kann
Der Testbericht macht nicht nur bestehende Barrieren sichtbar, sondern zeigt auch konkrete Lösungswege auf. Anhand positiver Beispiele und praxisnaher Handlungsempfehlungen wird deutlich, wie inklusive digitale Angebote gelingen können. Besonders wichtig: Barrierefreiheit ist keine rein technische Aufgabe, sondern betrifft alle Bereiche – von Konzeption und Design über Redaktion bis zur Kommunikation. Nur wenn Barrierefreiheit als integraler Bestandteil des gesamten Entwicklungsprozesses verstanden wird, können digitale Angebote wirklich inklusiv gestaltet werden, heißt es in einer von der Aktion Mensch versandten Presseinformation.
Isabelle Joswig, Inklusionsbeauftragte von Google erklärte: „Aktuell wird Künstliche Intelligenz bei der Entwicklung von Webseiten häufig ausschließlich für die kreative Umsetzung genutzt. Dabei bietet sie zahlreiche Möglichkeiten, die Barrierefreiheit im Web sprunghaft voranzubringen. Ob bei der automatischen Generierung von Alt-Texten für Bilder, der Echtzeit-Untertitelung von Videos oder der Umwandlung komplexer Texte in vereinfachte Sprache – KI macht digitale Inhalte für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen erheblich zugänglicher und benutzerfreundlicher.“
Der vollständige Bericht kann unter www.aktion-mensch.de/test-barrierefreie-webshops heruntergeladen werden.

Foto: Aktion Mensch
Berlin (kobinet) Nur etwa ein Drittel der meistbesuchten Webshops in Deutschland ist zumindest in Teilen barrierefrei. Das zeigt der dritte Testbericht, den die Aktion Mensch und Google am 17. Juni 2025 mit Unterstützung von BITV-Consult, UDG und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt haben. Von den 65 geprüften Websites sind lediglich 20 über die Tastatur – und damit ohne Maus – bedienbar. Für viele Menschen mit Behinderung ist die Tastaturbedienbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Besonders ernüchternd ist dieses Ergebnis mit Blick auf das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025, das Webseitenbetreibende zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote verpflichtet. Die Tests wurden von geschulten Tester*innen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen durchgeführt.
Häufige Hürden: Fehlende Kontraste, unlogischer Seitenaufbau und störende Banner
Wie der Testbericht zeigt, bieten die meisten der getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Nutzer*innen mit eingeschränktem Sehvermögen zu erkennen, welches Element sie gerade ausgewählt haben. Des Weiteren fehlen oft Kontraste, wodurch die Lesbarkeit von Texten oder das Identifizieren wichtiger Symbole beeinträchtigt werden. Auch eine falsche oder unlogische Tab-Reihenfolge macht es für Nutzer*innen mit Behinderung oft unmöglich, durch die Online-Shops zu navigieren, sich über Produkte zu informieren und diese auszuwählen. Eine weitere Hürde stellen eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays dar, die den Hauptinhalt der Webseite verdecken und sich nicht ohne Weiteres schließen lassen.
Kaum Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren
Bereits in den Jahren 2023 und 2024 führten die Partner den Test durch. Die Ergebnisse waren auch hier ernüchternd: Damals erfüllte nur etwa ein Viertel der untersuchten Shopping-Portale das zentrale Basiskriterium der Tastaturbedienbarkeit. Für die rund 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland bedeutet dieser Missstand weiterhin massive Hürden beim Online-Shopping.
Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch betonte: „Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein. Doch unsere Ergebnisse sind alarmierend: Zu viele Unternehmen nehmen mögliche Bußgelder in Kauf und schließen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kund*innen aus. Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, das zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle.“
Online-Handel muss ab Ende Juni barrierefrei sein
Am 28. Juni 2025 endet die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter der Online-Handel – barrierefrei zugänglich sind. In Deutschland wird sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet private Unternehmen dazu, die betroffenen Produkte und Dienstleistungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen. Ausnahmen gelten nur für kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.
Konkrete Handlungsempfehlungen – und wie Künstliche Intelligenz unterstützen kann
Der Testbericht macht nicht nur bestehende Barrieren sichtbar, sondern zeigt auch konkrete Lösungswege auf. Anhand positiver Beispiele und praxisnaher Handlungsempfehlungen wird deutlich, wie inklusive digitale Angebote gelingen können. Besonders wichtig: Barrierefreiheit ist keine rein technische Aufgabe, sondern betrifft alle Bereiche – von Konzeption und Design über Redaktion bis zur Kommunikation. Nur wenn Barrierefreiheit als integraler Bestandteil des gesamten Entwicklungsprozesses verstanden wird, können digitale Angebote wirklich inklusiv gestaltet werden, heißt es in einer von der Aktion Mensch versandten Presseinformation.
Isabelle Joswig, Inklusionsbeauftragte von Google erklärte: „Aktuell wird Künstliche Intelligenz bei der Entwicklung von Webseiten häufig ausschließlich für die kreative Umsetzung genutzt. Dabei bietet sie zahlreiche Möglichkeiten, die Barrierefreiheit im Web sprunghaft voranzubringen. Ob bei der automatischen Generierung von Alt-Texten für Bilder, der Echtzeit-Untertitelung von Videos oder der Umwandlung komplexer Texte in vereinfachte Sprache – KI macht digitale Inhalte für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen erheblich zugänglicher und benutzerfreundlicher.“
Der vollständige Bericht kann unter www.aktion-mensch.de/test-barrierefreie-webshops heruntergeladen werden.
Inklusive dem eigenen Lotterie-Shop der Aktion Mensch, sollte man nicht vergessen zu erwähnen.