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Anhörung zur Benachteiligung behinderter Arbeitgeber*innen bei Assistenzfinanzierung in Berlin

Dr. Martin Theben
Dr. Martin Theben
Foto: privat

Berlin (kobinet) Der Anwalt Dr. Martin Theben ist immer wieder mit seiner rechtlichen Expertise zu Gast im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses. So war es auch am 15. Mai 2025, wo er seine Sicht der Dinge bezüglich des Umgangs mit der Finanzierung der Kosten für die Persönliche Assistenz schildern konnte. In Berlin wird derzeit der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen mit ver.di von der Verwaltung nicht vollständig anerkannt, was zur Folge hat, dass Assistent*innen, die bei behinderten Menschen im Arbeitgeber*innenmodell angestellt werden, wesentlich weniger verdienen als wenn sie bei einem Assistenzdienst angestellt sind. Für viele ist diese Regelungen völlig unverständlich und ein Angriff auf die Selbstbestimmung behinderter Menschen, so dass hierzu immer wieder lautstarke Proteste durchgeführt werden.

Link zur auf YouTube veröffentlichten Aufzeichnung der 52. Sitzung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses, wo der Tagesordnungspunkt mit Dr. Martin Theben ab 2 Stunden 15 Minuten beginnt