Berlin (kobinet)
Ein Anwalt heißt Dr. Martin Theben.
Er kennt sich gut mit Gesetzen aus.
Er war am 15. Mai 2025 beim Ausschuss für Arbeit und Soziales in Berlin.
Dort hat er über ein Problem gesprochen.
Man hat etwas mit dem Mund gesagt.
Andere Menschen haben die Worte gehört.
Das Problem ist die Bezahlung von Assistenz.
In Berlin gibt es einen Vertrag mit festen Regeln für die Bezahlung.
Dieser Vertrag ist zwischen behinderten Arbeitgebern und der Gewerkschaft ver.di.
Menschen arbeiten zusammen in einer Gruppe, damit ihr Chef gerecht zu ihnen ist.
Sie kämpfen für mehr Geld und bessere Bedingungen bei der Arbeit.
Aber die Berliner Verwaltung erkennt diesen Vertrag nicht ganz an.
Das sind die Menschen, die in Büros für die Stadt oder den Staat arbeiten.
Sie helfen bei Anträgen und sorgen dafür, dass Regeln eingehalten werden.
Das führt zu einem großen Problem:
Assistenten bekommen weniger Geld, wenn sie direkt bei behinderten Menschen arbeiten.
Bei einem Assistenzdienst würden sie mehr Geld bekommen.
Viele Menschen verstehen diese Regel nicht.
Sie finden: Die Regel ist schlecht für die Selbstbestimmung von behinderten Menschen.
Du darfst selbst wählen, was du tun möchtest.
Niemand darf dir sagen, wie du leben sollst.
Deshalb gibt es oft laute Proteste.
Link zur Video-Aufzeichnung der 52. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in Berlin. Ab 2 Stunden und 15 Minuten spricht Dr. Martin Theben https://www.youtube.com/watch?v=0AGTHOQgGlE

Foto: privat
Berlin (kobinet) Der Anwalt Dr. Martin Theben ist immer wieder mit seiner rechtlichen Expertise zu Gast im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses. So war es auch am 15. Mai 2025, wo er seine Sicht der Dinge bezüglich des Umgangs mit der Finanzierung der Kosten für die Persönliche Assistenz schildern konnte. In Berlin wird derzeit der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen mit ver.di von der Verwaltung nicht vollständig anerkannt, was zur Folge hat, dass Assistent*innen, die bei behinderten Menschen im Arbeitgeber*innenmodell angestellt werden, wesentlich weniger verdienen als wenn sie bei einem Assistenzdienst angestellt sind. Für viele ist diese Regelungen völlig unverständlich und ein Angriff auf die Selbstbestimmung behinderter Menschen, so dass hierzu immer wieder lautstarke Proteste durchgeführt werden.

Foto: privat
Berlin (kobinet) Der Anwalt Dr. Martin Theben ist immer wieder mit seiner rechtlichen Expertise zu Gast im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Berliner Abgeordnetenhauses. So war es auch am 15. Mai 2025, wo er seine Sicht der Dinge bezüglich des Umgangs mit der Finanzierung der Kosten für die Persönliche Assistenz schildern konnte. In Berlin wird derzeit der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen mit ver.di von der Verwaltung nicht vollständig anerkannt, was zur Folge hat, dass Assistent*innen, die bei behinderten Menschen im Arbeitgeber*innenmodell angestellt werden, wesentlich weniger verdienen als wenn sie bei einem Assistenzdienst angestellt sind. Für viele ist diese Regelungen völlig unverständlich und ein Angriff auf die Selbstbestimmung behinderter Menschen, so dass hierzu immer wieder lautstarke Proteste durchgeführt werden.