Fladungen (kobinet)
Die neue Hilfsmittel-Richtlinie soll die Verordnung von Hilfsmitteln leichter machen.
Ein Hilfs-Mittel ist etwas, das dir hilft, wenn du etwas nicht so gut kannst.
Zum Beispiel eine Brille, wenn du nicht gut sehen kannst, oder ein Hör-Gerät, wenn du nicht gut hören kannst.
Das behauptet der Gesetzgeber.
Aber wenn man genau hinschaut, ist das nicht so.
Die neue Richtlinie ist keine Verbesserung.
Sie macht es sogar schwerer.
Die neue Hilfsmittel-Richtlinie sagt:
Menschen können Hilfsmittel-Rezepte auch per Telefon oder Video-Sprechstunde bekommen.
Das klingt gut.
Aber die Regeln sind sehr streng.
Per Telefon gibt es nur in Ausnahme-Fällen ein Rezept.
Der Arzt muss den Patienten schon persönlich oder per Video gesehen haben.
Früher war es so:
Wenn ein Arzt einen Patienten lange kannte, gab es Rezepte auch per Telefon.
Ein Anruf hat gereicht.
Jetzt ist das schwieriger.
Auch die Video-Sprechstunde hilft nicht allen.
Sie ist nur erlaubt, wenn die Krankheit das nicht verhindert.
Der Arzt muss den Patienten gut kennen.
Was als Fortschritt verkauft wird, ist keine richtige Verbesserung.
Die großen Probleme bleiben:
- Die Krankenkassen entscheiden immer noch über die Hilfsmittel
- Der Medizinische Dienst prüft weiter
- Ärztliche Verordnungen haben kein größeres Gewicht
Nur Empfehlungen von besonderen Zentren werden automatisch genehmigt.
Aber viele Menschen haben keinen Zugang zu diesen Zentren.
Die Wartezeiten sind lang.
Die Anfahrt ist oft schwierig.
Es fehlen auch klare Fristen und Strafen für Krankenkassen, die zu langsam arbeiten.
Die angebliche Erleichterung betrifft nur den Weg zum Rezept.
Der Weg zum tatsächlichen Hilfsmittel wird nicht einfacher.
Die Reform täuscht vor, etwas zu verbessern.
Aber sie ändert nichts an den wirklichen Problemen.
Sie schafft neue Abhängigkeiten.
Sie verstärkt Ungleichheiten.
Sie ist keine echte Hilfe, sondern nur eine Schein-Lösung.

Foto: Ralph Milewski
Fladungen (kobinet) Die neue Hilfsmittel-Richtlinie soll laut offizieller Darstellung die Verordnungspraxis erleichtern. Ein genauer Blick in die Regelung zeigt jedoch: Was als Fortschritt präsentiert wird, ist in Wirklichkeit eine juristische Einschränkung etablierter Praxis. Menschen mit Behinderungen profitieren davon kaum – im Gegenteil.
Die jetzt beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie werden in der öffentlichen Berichterstattung als Erleichterung verkauft – etwa durch die Möglichkeit, Hilfsmittelrezepte künftig auch per Video- oder Telefonsprechstunde zu erhalten. Doch diese Darstellung ist irreführend.
Tatsächlich wird die telefonische Verordnung ausdrücklich nur „ausnahmsweise“ zugelassen – und das unter sehr engen Voraussetzungen. Wörtlich heißt es in § 6 Abs. 2 der Richtlinie:
„Die Verordnung nach einem vorherigen telefonischen Kontakt mit der Ärztin oder dem Arzt ist ausnahmsweise zulässig, wenn diese oder dieser den aktuellen Gesundheitszustand bereits im Rahmen einer unmittelbar persönlichen Behandlung oder einer Videosprechstunde erhoben hat und keine weitere Ermittlung verordnungsrelevanter Informationen erforderlich ist.“
(Hilfsmittel-Richtlinie, Stand 20.02.2025, in Kraft seit 16.05.2025)
Damit wird nicht etwa eine neue Möglichkeit geschaffen, sondern eine bisher alltägliche, pragmatische Praxis nachträglich eingegrenzt. Wer über Jahre hinweg regelmäßig bei Haus- oder Fachärzt:innen in Behandlung war, konnte oft unproblematisch telefonisch Hilfsmittelverordnungen erhalten. Ein kurzer Anruf genügte – man kannte sich. Jetzt wird genau dieses funktionierende Verfahren rechtlich reglementiert.
Auch die Videosprechstunde wird nicht zur allgemein zugänglichen Regeloption, sondern bleibt an enge Bedingungen geknüpft. Eine Verordnung auf diesem Weg ist nur zulässig, „wenn die Erkrankung dies nicht ausschließt“ und der ärztliche Kenntnisstand ausreichend ist. Das ist keine Erleichterung – sondern eine Formalisierung mit Ausschlussrisiko.
Was politisch als Fortschritt präsentiert wird, ist in Wirklichkeit eine Verschiebung von Verantwortung – nicht zu den Betroffenen hin, sondern in Richtung rechtlicher Absicherung ärztlichen Handelns. Die Reform schreibt das Selbstverständliche in Gesetzesform und täuscht so über die eigentlichen strukturellen Probleme hinweg.
Denn diese bleiben unangetastet. Die Krankenkassen behalten die Genehmigungshoheit. Der MDK prüft weiterhin – nicht selten auch gegen ärztliche Einschätzungen. Fachärztliche Verordnungen erhalten keine neue Verbindlichkeit, während Empfehlungen von MZEBs oder SPZs automatisch zur Genehmigung führen.
Was auf dem Papier wie Entlastung aussieht, bedeutet in der Praxis: Zugang entscheidet über Versorgung. Termine in MZEBs sind oft erst nach Monaten zu bekommen, die Einrichtungen überlastet, die Anfahrt für viele Betroffene in ländlichen Regionen eine Zumutung. Wer keinen Zugang zu diesen spezialisierten Stellen hat, bleibt im bekannten bürokratischen Labyrinth gefangen – mit allen Risiken und Belastungen.
Zudem fehlen weiterhin verbindliche Fristen, Rechtssicherheit für Patient:innen und Sanktionen bei Verzögerung oder Ablehnung. Die angebliche „Erleichterung“ betrifft bestenfalls den Weg zum Rezept – nicht aber den Weg zur tatsächlichen Versorgung.
Fazit:
Diese Reform täuscht Fortschritt vor, ohne an den eigentlichen Problemen im System der Hilfsmittelversorgung etwas zu ändern. Sie schafft neue Abhängigkeiten, verschärft bestehende Ungleichheiten und verlagert Verantwortung – weg von den Krankenkassen, hin zu überlasteten Sonderstrukturen. Wer genau hinschaut, erkennt: Es handelt sich nicht um eine Erleichterung, sondern um Symbolpolitik mit strukturell ungerechten Nebenwirkungen.

Foto: Ralph Milewski
Fladungen (kobinet) Die neue Hilfsmittel-Richtlinie soll laut offizieller Darstellung die Verordnungspraxis erleichtern. Ein genauer Blick in die Regelung zeigt jedoch: Was als Fortschritt präsentiert wird, ist in Wirklichkeit eine juristische Einschränkung etablierter Praxis. Menschen mit Behinderungen profitieren davon kaum – im Gegenteil.
Die jetzt beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie werden in der öffentlichen Berichterstattung als Erleichterung verkauft – etwa durch die Möglichkeit, Hilfsmittelrezepte künftig auch per Video- oder Telefonsprechstunde zu erhalten. Doch diese Darstellung ist irreführend.
Tatsächlich wird die telefonische Verordnung ausdrücklich nur „ausnahmsweise“ zugelassen – und das unter sehr engen Voraussetzungen. Wörtlich heißt es in § 6 Abs. 2 der Richtlinie:
„Die Verordnung nach einem vorherigen telefonischen Kontakt mit der Ärztin oder dem Arzt ist ausnahmsweise zulässig, wenn diese oder dieser den aktuellen Gesundheitszustand bereits im Rahmen einer unmittelbar persönlichen Behandlung oder einer Videosprechstunde erhoben hat und keine weitere Ermittlung verordnungsrelevanter Informationen erforderlich ist.“
(Hilfsmittel-Richtlinie, Stand 20.02.2025, in Kraft seit 16.05.2025)
Damit wird nicht etwa eine neue Möglichkeit geschaffen, sondern eine bisher alltägliche, pragmatische Praxis nachträglich eingegrenzt. Wer über Jahre hinweg regelmäßig bei Haus- oder Fachärzt:innen in Behandlung war, konnte oft unproblematisch telefonisch Hilfsmittelverordnungen erhalten. Ein kurzer Anruf genügte – man kannte sich. Jetzt wird genau dieses funktionierende Verfahren rechtlich reglementiert.
Auch die Videosprechstunde wird nicht zur allgemein zugänglichen Regeloption, sondern bleibt an enge Bedingungen geknüpft. Eine Verordnung auf diesem Weg ist nur zulässig, „wenn die Erkrankung dies nicht ausschließt“ und der ärztliche Kenntnisstand ausreichend ist. Das ist keine Erleichterung – sondern eine Formalisierung mit Ausschlussrisiko.
Was politisch als Fortschritt präsentiert wird, ist in Wirklichkeit eine Verschiebung von Verantwortung – nicht zu den Betroffenen hin, sondern in Richtung rechtlicher Absicherung ärztlichen Handelns. Die Reform schreibt das Selbstverständliche in Gesetzesform und täuscht so über die eigentlichen strukturellen Probleme hinweg.
Denn diese bleiben unangetastet. Die Krankenkassen behalten die Genehmigungshoheit. Der MDK prüft weiterhin – nicht selten auch gegen ärztliche Einschätzungen. Fachärztliche Verordnungen erhalten keine neue Verbindlichkeit, während Empfehlungen von MZEBs oder SPZs automatisch zur Genehmigung führen.
Was auf dem Papier wie Entlastung aussieht, bedeutet in der Praxis: Zugang entscheidet über Versorgung. Termine in MZEBs sind oft erst nach Monaten zu bekommen, die Einrichtungen überlastet, die Anfahrt für viele Betroffene in ländlichen Regionen eine Zumutung. Wer keinen Zugang zu diesen spezialisierten Stellen hat, bleibt im bekannten bürokratischen Labyrinth gefangen – mit allen Risiken und Belastungen.
Zudem fehlen weiterhin verbindliche Fristen, Rechtssicherheit für Patient:innen und Sanktionen bei Verzögerung oder Ablehnung. Die angebliche „Erleichterung“ betrifft bestenfalls den Weg zum Rezept – nicht aber den Weg zur tatsächlichen Versorgung.
Fazit:
Diese Reform täuscht Fortschritt vor, ohne an den eigentlichen Problemen im System der Hilfsmittelversorgung etwas zu ändern. Sie schafft neue Abhängigkeiten, verschärft bestehende Ungleichheiten und verlagert Verantwortung – weg von den Krankenkassen, hin zu überlasteten Sonderstrukturen. Wer genau hinschaut, erkennt: Es handelt sich nicht um eine Erleichterung, sondern um Symbolpolitik mit strukturell ungerechten Nebenwirkungen.
Mich würde als Fazit mal interessieren, ob sich in der Praxis was verbessert hat, den Gesetze sind das eine, die praktische Umsetzung, dass ist das, was betroffene wirklich interessiert und die Erfahrungen daraus, bilden dann Kriterien zur Bewertung des ganzen.