Bern (kobinet)
In Deutschland dürfen Menschen, die viel Unterstützung bei Entscheidungen brauchen, seit einiger Zeit wählen.
Das war nicht immer so.
Es gab viele Proteste.
Und es gab ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht.
In der Schweiz gibt es die gleiche Diskussion.
Dort können etwa 16.000 Menschen mit Behinderungen nicht wählen.
Jetzt gibt es gute Chancen, dass diese Menschen bald wählen dürfen.
Der National·rat ist eine wichtige Gruppe im Parlament der Schweiz.
Am 5. Mai 2025 hat der National·rat abgestimmt.
109 Personen waren dafür, 68 Personen waren dagegen und 16 Personen haben sich enthalten.
Jetzt muss der Stände·rat über die Sache abstimmen.
Der Stände·rat ist eine zweite wichtige Gruppe im Parlament der Schweiz.
Wenn der Stände·rat auch zustimmt, muss die Regierung ein neues Gesetz machen.
Dann dürfen alle Menschen mit Behinderungen in der Schweiz wählen.

Foto: public domain
Bern (kobinet) In Deutschland hat es geraume Zeit, Proteste und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, bis die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, die umfassende gesetzliche Betreuung nutzen, aufgehoben wurden. In der Schweiz wird das Thema ebenfalls schon länger diskutiert. Dort gibt es nun gute Chancen, dass die Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen aufgehoben werden, von denen ca. 16.000 behinderte Menschen betroffen sind. Einem Bericht des Zofinger Tagblatt zufolge hat die große Kammer des schweizer Nationalrat am 5. Mai 2025 eine entsprechende Motion ihrer staatspolitischen Kommission mit 109 zu 68 Stimmen bei 16 Enthaltungen gut geheissen. Das Vorhaben der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse geht nun in den Ständerat. Folgt die kleine Kammer dem Nationalrat, muss der Bundesrat eine Verfassungsänderung ausarbeiten.

Foto: public domain
Bern (kobinet) In Deutschland hat es geraume Zeit, Proteste und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, bis die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, die umfassende gesetzliche Betreuung nutzen, aufgehoben wurden. In der Schweiz wird das Thema ebenfalls schon länger diskutiert. Dort gibt es nun gute Chancen, dass die Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen aufgehoben werden, von denen ca. 16.000 behinderte Menschen betroffen sind. Einem Bericht des Zofinger Tagblatt zufolge hat die große Kammer des schweizer Nationalrat am 5. Mai 2025 eine entsprechende Motion ihrer staatspolitischen Kommission mit 109 zu 68 Stimmen bei 16 Enthaltungen gut geheissen. Das Vorhaben der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse geht nun in den Ständerat. Folgt die kleine Kammer dem Nationalrat, muss der Bundesrat eine Verfassungsänderung ausarbeiten.
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