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Chance für Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Logo zum Diskriminierungsschutz des NETZWERK ARTIKEL 3
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Foto: NW3, Michael Möller

Berlin (kobinet) Mit Spannung warten behinderte und andere von Diskriminierungen betroffene Menschen in diesen Tagen darauf, was im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU zum Thema Antidiskriminierung verankert werden könnte. Aus den derzeitigen Entwürfen der einzelnen Arbeitsgruppen zeichnet sich ab, dass die schwarz-rote Koalition die längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anpacken könnte. Aus dem auf der Plattform FragDenStaat veröffentlichten Stand der Arbeitsgruppenergebnisse geht beispielsweise zur AGG-Reform aus der Arbeitsgruppe 1 Innen, Recht, Migration und Integration ab Zeile 384 hervor: "Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz." Und auch in Sachen Altersdiskriminierung findet sich ein entsprechender Passus in den bisherigen Vereinbarungen, von denen allerdings noch nicht klar ist, ob diese am Ende so im Koalitionsvertrag stehen werden.

In den Ergebnissen der AG 7 der Koalitionsverhandlungen im Bereich Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie heißt ab Zeile 129 u.a.: „Seniorenpolitik ist für uns eine Querschnittsaufgabe. In einer Zeit tiefgreifenden Wandels bringen ältere Menschen wichtige Ressourcen ein, um eine für alle lebenswerte Zukunft mitzugestalten. Wir werden die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen stärken und digitale Teilhabebarrieren durch Unterstützungsprogramme wie den ‚Digitalpakt Alter‘ weiter abbauen. Altersdiskriminierung wirken wir entgegen. Dazu gehören Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen sowie altersfreundliche Arbeitsmodelle und klare Regelungen, um Diskriminierung im Berufsalltag entgegenzutreten.“

Link zur Dokumentation der bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, SPD und CSU