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Weingarten (kobinet) Peter Straub ist erfahren in Sachen Selbstorganisation seiner Hilfen, also der Persönlichen Assistenz. Sein Kostenträger ist nun jedoch der Auffassung, dass das Arbeitgebermodell für ihn nicht mehr geeignet ist, obwohl er seit Februar 1997 - also seit fast 28 Jahren - das Arbeitgebermodell zur Organisation seiner Hilfen praktiziert. Was da im Süden von Baden-Württemberg, wo die Einrichtungswelt noch das Leben vieler behinderter Menschen dominiert, los ist, schildert Peter Sraub im Interview mit kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul.
kobinet-nachrichten: Herr Straub, Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung auf Persönliche Assistenz angewiesen. Wo leben Sie und wie haben Sie Ihren Assistenzbedarf in der Vergangenheit gedeckt?
Peter Straub: Ich lebe in Weingarten am Bodensee und habe meinen Assistenzbedarf durch Selbstbeschaffung meiner Assistentinnen und Assistenten abgedeckt.
kobinet-nachrichten: Und jetzt gibt es Probleme? Wie kam es dazu und woran hapert es genau?
Peter Straub: Es kam durch die Auffassung des Kostenträgers, dass das Arbeitgebermodell für mich nicht mehr geeignet ist, obwohl ich seit Februar 1997 das Arbeitgebermodell habe und der Kostenträger einen Beschluss des Sozialgerichts Konstanz erlangt hat, die Kosten nicht mehr zahlen zu müssen.
kobinet-nachrichten: Sie haben versucht, dagegen etwas zu tun. Woran klemmt es da genau?
Peter Straub: Es klemmt an dem negativen Beschluss, gegen den ich Beschwerde einlegen werde.
kobinet-nachrichten: Wenn sich die prekäre Situation für Sie nicht löst, was bleibt Ihnen dann?
Peter Straub: Mir bleibt dann nur wieder der Gang in ein Heim.
kobinet-nachrichten: Wenn Sie zwei Wünsche frei hätten, welche wären das?
Peter Straub: Zum einen Gesundheit und zum anderen, mein Arbeitgebermodell weiter zu führen.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.
Mir Persönlich fehlt hier die Begründung, weshalb das „Arbeitgebermodell“ hier nicht mehr gewährt wird. Meinem Kenntnissstand nach, kann man sich das doch aussuchen, welche Form des Persönlichen Budgets man nutzen möchte….. Gibt es da eine Änderung? Falls nicht, steht es dem Antragsteller doch frei, welches der beiden Modelle er nutzt. Es muss doch beim Arbeitgebermodell nur sichergestellt sein, das es funktioniert. Das man also entweder selbst in der Lage ist den Finanziellen Aspekt (Eingekaufte Dienste Bzw. Eingekaufte Dienstleister) zu bezahlen, oder jemanden an der Hand zu haben, der das organisiert…….
Oder sehe ich da was falsch?
Nachdem ich mir das Interview nochmals durchgelesen habe, geht es dem Kostenträger darum Geld für die Assistenz sparen zu können, welche bei einem Heim-Aufenthalt wegfallen würde. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt dieser unter einem Vorwand die Fähigkeit des Betroffenen in Frage, die damit verbundenen Aufgaben zu meistern. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Kostenträger sich solcher billigen Tricks bediente, mit dem Wissen vor dem Gericht zu scheidern.
Sie schreiben, dass der Kostenträger unter einem Vorwand die Fähigkeit des Betroffenen in Frage stellt, die damit verbundenen Aufgaben zu meistern.
Nach meinem Verständnis des Artikels wird jedoch explizit formuliert, dass das Arbeitgebermodell als „nicht mehr geeignet“ eingestuft wurde – nicht, dass Peter Straub selbst als unfähig angesehen wird. Dieser Unterschied ist meiner Meinung nach wesentlich und könnte die Diskussion in eine andere Richtung lenken.
Es wäre interessant zu erfahren, ob der Kostenträger dazu nähere Angaben gemacht hat, die aufzeigen, warum das Modell infrage gestellt wird.
Es ist von einem Kostenträger nicht zwingend zu erwarten, dass dieser mit offenen Karten spielt. Zumal wenn keine nachvollziehbaren Gründe genannt werden. Aber man müsste tatsächlich dessen Bescheid einsehen, um sich in diesem Fall ein Urteil bilden zu können. Aber es gab in der Vergangenheit genügend Fälle, bei denen die Kostenträger so vorgegangen sind. Oder die Betroffenen wurden genötigt, sich billige Arbeitskräfte aus Polen oder Ost-Europa in die Wohnung zu holen.
Nicht böse gemeint, aber:
Ich weiß nicht, wie Zielführend es ist, sich rein auf Spekulationen zu Berufen…….
Danke, das Sie das geschrieben haben….. Das gleiche ging mir grade nämlich auch durch den Kopf…..
Zusatz:
Es gibt mittlerweile das „Wunsch und Wahlrecht“, welches hier (also beim thema Persönliche Assistenz) auch greift…… Wenn sich dann diverse Kostenträger querstellen – aus welchen gründen auch immer – sollte man IMMER den Klageweg gehen!!! Und: Ja, ich weiß, das ist schwierig….. Aber es ist ein Weg der nicht unmöglich ist! Und es nicht zu machen, weil man scheitern könnte, sollte keinesfalls eine Option sein!
#WerKämpftKannVerlierenWerNichtKämpftHatBereitsVerloren!!!!!
Nun ist corliegender kobinet-Artikel leider auch nicht besonders aussagekräftig. Es wird ja z. B. nirgendwo gesagt, worauf Budgetträger und Sozialgericht ihre Einschätzungen genau stützen – für eine sachlich-rechtliche Bewertung des Ganzen wäre das aber schon wichtig.
Insofern fände ich schon sachdienlich, konnte Ottmar Miles-Paul hier noch ein paar grundlegende Infos zum Fall nachliefern…