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STUTTGART (kobinet) Zum heutigen Welttag der Seelischen Gesundheit fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg bessere berufliche Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Laut Deutscher Rentenversicherung waren im Jahr 2022 knapp 164.000 Menschen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung in Rente gegangen, davon 64.600 (39,4 Prozent) wegen einer psychischen Erkrankung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert deshalb anlässlich des Welttags der Seelischen Gesundheit angepasste Arbeitsbedingungen und schnell greifende berufliche Rehabilitationsmaßnahmen für psychisch erkrankte Mitarbeitende zum Erhalt des Arbeitsplatzes.
Gleichzeitig sollten diejenigen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr voll erwerbsfähig sind, die Möglichkeit haben, weiterhin einer Arbeit nachzugehen. Dazu brauche es in Baden-Württemberg flächendeckend sogenannte Zuverdienstangebote, die insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen einen niederschwelligen Zugang zu Arbeit und Beschäftigung ermöglichten, so der Verband.
„Für psychisch erkrankte Menschen ist es besonders wichtig, dass sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren. Die Erwerbstätigkeit gibt ihnen Halt, Stabilität und Struktur, was sich positiv auf ihre psychische Gesundheit auswirkt. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeber*innen bei Mitarbeitenden, deren Leistungsvermögen aufgrund einer psychischen Erkrankungen längerfristig eingeschränkt ist, die Arbeitsanforderungen anpassen, damit die erkrankte Person weiter gut arbeiten kann“, sagt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Das bedeute konkret, steigenden Arbeitsdruck und Arbeitsverdichtung, fehlende Pausen und belastende Arbeitsbedingungen wie Schichtdienst oder ständige Verfügbarkeit in den Blick zu nehmen und möglichst abzumildern. Auch seien verstärkte Anstrengungen zum Erhalt der psychischen Gesundheit durch Betriebliches Gesundheitsmanagement sowie die rasche Einleitung von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen bei ersten Anzeichen einer psychischen Überforderung erforderlich, so der Vorstand weiter.




