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Bewerbungsfrist für DGH-Preis um drei Monate verlängert

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KERPEN (kobinet) Seit dem Jahr 2008 werden von der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG) mit dem DHG-Preis regelmäßig hervorragende und innovative Ansätze in der Behindertenhilfe ausgezeichnet. Aktuelle Berichte zu Zwang und Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Forderungen nach Konzepten und Maßnahmen zum Gewaltschutz zeigen, dass auf diesen Gebieten nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grunde wurde die Bewerbungsfrist für den DHG-Preis um drei Monate verlängert



Der DHG-Preis 2024 würdigt deshalb innovative Projekte, welche in unterschiedlichen Lebensbereichen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und herausforderndem Verhalten erschlossen oder erweitert und zur Vermeidung oder dem Abbau geschlossener Unterbringung oder anderer Zwangsmaßnahmen beigetragen haben.

Die Projekte sollen dazu beitragen das Spektrum an Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und herausforderndem Verhalten zu erweitern sowie ihre Rechte auf Gewaltschutz, insbesondere zur Vermeidung von Zwang, freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maß-nahmen zu stärken.

Der DHG-Preis ist mit insgesamt 3000 Euro dotiert. Der erste Preis wird mit 1500 Euro, der zweite Preis mit 1000 Euro, der dritte Preis mit 500 Euro honoriert.

Weitere Einzelheiten zu diesem Pries und zu den Bewerbungsunterlagen sind auf der Website der DHG nachzulesen.