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Mittel für Förderprogramm Altersgerecht umbauen können wieder beantragt werden

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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Seit heute, am 20. Februar 2024, können bei der staatlichen Bank KfW Anträge für das Förderprogramm "Altersgerecht umbauen" beantragt werden. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele "Das KfW-Programm hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die Nachfrage war hoch, was erfreulich ist, denn das bedeutet, dass viele Menschen ihre Wohnungen oder Häuser altersgerecht umgebaut haben. Dass der Fördertopf jetzt wieder zur Verfügung steht, ist eine gute Nachricht. Zum Glück hat auch die Regierung die Dringlichkeit erkannt."



Mehr als zwei Millionen altersgerechte barrierefreie Wohnungen fehlen nach Angaben des Sozialverband VdK in Deutschland. Für Menschen, die nicht mehr gut sehen oder deren Beine nicht mehr mitspielen, würden Türschwellen zu Stolperfallen, Badewannen zu unüberwindlichen Hürden. Damit Menschen ihr gewohntes Wohnumfeld im Alter an veränderte Bedarfe anpassen können, brauche es die Mittel der KfW, betonte die VdK Präsidentin und erläutert: „Der Fördertopf zum altersgerechten Umbauen war allerdings in den vergangenen Jahren immer weit vor Ablauf des Jahres ausgeschöpft, im Jahr 2022 sogar bereits nach sechs Wochen. Um dem entgegenzuwirken, muss das Programm auf Dauer angelegt werden. Außerdem fordern wir, die Mittel auf mindestens 390 Millionen Euro zu erhöhen. Die angesetzten 150 Millionen Euro sind ein Fortschritt gegenüber den 75 Millionen Euro aus den vergangenen Jahren, werden aber voraussichtlich wieder nicht ausreichen.“

Um altersgerechte Umbauten wirklich zu fördern, sollte nach Ansicht des VdK die Bezuschussung der Kosten für Einzelmaßnahmen von derzeit zehn Prozent auf 30 Prozent angehoben werden. Wer seine Immobilie komplett auf den Standard „Altersgerechtes Haus'“umbaut, sollte statt 12,5 Prozent 37,5 Prozent der Kosten bezuschusst bekommen. Außerdem müssten einkommensschwache Haushalte gezielter unterstützt werden. „In Sachsen beispielsweise werden Fördermittel für den Wohnungsumbau bei mobilitätseingeschränkten Personen nach sozialen Kriterien vergeben – und nicht nach dem Motto ‚Wer zuerst kommt, mahlt zuerst‘. Daran sollte sich auch die KfW orientierten“, fordert Verena Bentele.