Berlin (kobinet) Zum Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) vom 5. April fordert die Berichterstatterin für Behindertenpolitik der Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer, dass die Versprechen an pflegende Angehörige eingehalten werden. "Wichtige Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, fehlen im Kabinettsentwurf. Pflegende Angehörige sind eine wichtige Säule im sozialen Gefüge unserer Gesellschaft. Dazu gehören auch Eltern mit behinderten Kindern. Sie sind durch die Mehrfachbelastung von Beruf, Pflege und Familie vielfach am Limit ihrer Kräfte", betonte Corinna Rüffer.
Insbesondere Eltern von Kindern mit Behinderungen würden von dem flexibel einsetzbaren Jahresbudget für Entlastungsleistungen profitieren, denn pflegende Angehörige sind auf Leistungen der Verhinderungspflege angewiesen zum Erhalt ihrer eigenen Gesundheit. Auch wenn diese Entlastungsleistungen die Situation pflegender Angehöriger nicht grundsätzlich ändere, so sei es zumindest ein wichtiges Signal, dass die Politik verstanden hat, welch wichtige und auch belastende Arbeit sie leisten. „Dass diese Unterstützungsleistung auf Druck des Finanzministers nun aus dem Entwurf gestrichen wurde, ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich durch die Pflege ihrer Angehörigen aufopfern. Der Kabinettsentwurf muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Wir haben pflegenden Angehörigen im Koalitionsvertrag ein Versprechen gemacht, dem wir gerecht werden müssen“, betonte Corinna Rüffer.
„Ab dem zweiten Kind sollen Eltern künftig weniger für die Pflegeversicherung zahlen als heute. Die Leistungen in der Pflege sollen dynamisiert und die Pflegekosten in den Heimen gebremst werden.“ Das sind einige Inhalte des Gesetzentwurfs zur Reform der Pflegeversicherung, den das Bundeskabinett am 5. April beschlossen hat, wie es u.a. auf der Internetseite mit weiteren Hinweisen zum Gesetzentwurf heißt.
Link zu den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Kabinettsbeschluss