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Ausnahmeregelungen zur Barrierefreiheit im Nahverkehr abschaffen

Rot-grün-gelbes Segelschiff mit Aufschrift: Barrierefreiheit Jetzt
Rot-grün-gelbes Segelschiff mit Aufschrift: Barrierefreiheit Jetzt
Foto: Marleen Soetandi

Berlin (kobinet) "Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen", so lautet ein wichtiger Satz im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der sich auf die Verbesserung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bezieht. Wie wichtig dieses Vorhaben der Regierungskoalition und das Engagement für deren Umsetzung ist, zeigt ein Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder (GKVS) vom 8./9. September 2022 in Bremen und zur Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 12./13. Oktober 2022 in Bremerhaven.

Im Rahmen des Berichts zum Tagesordnungspunkt „Vollständige Barrierefreiheit und die Abschaffung der Ausnahmemöglichk im Personenbeförderungsgesetz“ führt das Ministerium die bestehenden Ausnahmen für die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV dar. Gerade auf der Grundlage der bestehenden Ausnahmeregelungen stellt das Ministerium fest: „Eine gesetzliche Pflicht, (bis zum 01.01.2022) vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen, gab/gibt es nicht.“

Deshalb gilt es, dass die Regierungskoalition möglichst schnell ihr im Koaltionsvertrag verankertes Vorhaben anpackt, dass diese wie folgt formuliert hat: „Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen.“

Link zum Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Link zum Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Bundesregierung: Siehe Seite 78