
Foto: LIGA Selbstvertretung Thüringen
Erfurt (kobinet) Angesichts der bekanntgewordenen Besetzung des neuen thüringischen Normenkontrollrats sieht der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Thüringen, Roger Schmidtchen, eine verpasste Chance für eine bessere Vertretung von Menschen mit Behinderung. "Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) führt in Artikel 4, Absatz 3 sehr deutlich aus, dass Menschen mit Behinderung aktiv in die Rechtssetzung einbezogen werden sollen. Der Normenkontrollrat wäre daher die perfekte Institution gewesen, um dieser Verpflichtung nachzukommen“, betonte Roger Schmidtchen.
Gerade der Peer-Ansatz, der besagt, dass die Betroffenen selbst für ihre Interessen einstehen sollen, sei nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung Thüringen von großer Bedeutung. Zwar begrenze die UN-Behindertenrechtskonvention diese Mitwirkungsverpflichtung auf Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderung betreffen, jedoch spreche sich der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung in seinen Allgemeinen Bemerkungen für eine weite Auslegung dieses Feldes ein. „Teilhabe von Menschen mit Behinderung bedeutet, dass sie gleichwertigen Zugang zu allen Lebensbereichen haben. Wir dürfen nicht schlechter gestellt werden, sei es in der Bildungspolitik, der Teilhabe am Arbeitsplatz oder kulturellen Partizipation,“ verdeutlicht LIGA-Sprecherin Uta Riemer den umfassenden Inklusionsgedanken.
„Bereits zum Zeitpunkt, als der Normenkontrollrat noch im parlamentarischen Verfahren war, haben wir darauf hingewiesen, dass es zusätzlich zwei Sitze in diesem Gremium geben sollte, um den Gedanken der Selbstvertretung im Rat zu realisieren. Leider wurde dies nicht berücksichtigt,“ erläutert der Geschäftsleiter der LIGA Selbstvertretung, Alexander Brick, das Ansinnen. Denn auch wenn die fehlende Einbeziehung der LIGA Selbstvertretung kritisiert wird, bezieht sich dies ausdrücklich nicht auf das Gremium und die nun eingesetzten Personen. Nun bleibt die Hoffnung, dass bei der Evaluation in zwei Jahren an dieser Stelle nachgebessert wird.
Der Normenkontrollrat ist eine Thüringer Einrichtung. Er wird von der Landesregierung und vom Landtag vor Einbringung von Gesetzen und Rechtsverordnungen kontaktiert und soll eruieren, welche Auswirkungen die geplanten Rechtsvorschriften haben. Hauptziel ist Bürokratieabbau und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. Eine Prüffrage betrifft konkret auch die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung.