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Was sich bei Volljährigkeit ändert

Blaues Paragraphenzeichen auf grauem Grund
Paragraphenzeichen
Foto: H. Smikac

DÜSSELDORF (kobinet) Wenn behinderte Menschen ihre Volljährigkeit errreichen, dann ändert sich auch für sie vieles. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat dazu kürzlich sein Merkblatt „18 werden mit Behinderung“ aktualisiert. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.

Neben Themen wie der rechtlichen Betreuung und dem Wahlrecht wird das Recht der Eingliederungshilfe ausführlich und mit Fallbeispielen behandelt. Ein besonderes Augenmerk richtet das Merkblatt außerdem auf die Regelungen zur sogenannten Assistenz im Krankenhaus, die zum 1. November 2022 in Kraft treten werden. Schließlich werden bereits jetzt die Rechtsänderungen beschrieben und erläutert, die zum 1. Januar 2023 aufgrund der Reform des Betreuungsrechts wirksam werden.

Dieser Ratgeber kann im Webshop des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen als PDF-Datei kostenfrei herunter geladen oder in der Printausgabe über diese Website bestellt werden.