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Barrierefreiheitsanforderungen und Pflichten der Wirtschaftsakteure

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Foto: omp

Bremen (kobinet) Die Europäische Richtlinie zum European Accessibility Act wurde in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 umgesetzt. Im 2. Teil des Beitrags zur Umsetzung der EU-Richtlinie zeigen die Autoren Uwe Boysen und Hans-Joachim Steinbrück zunächst die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sowie diesbezügliche Abweichungstatbestände auf und gehen schließlich auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure ein. Darauf macht Reha-Recht.de in ihrem Newsletter aufmerksam.



Link zum Beitrag mit dem 2. Teil im forum Rehabilitation und Teilhaberecht

Link zum Beitrag mit dem 1. Teil im forum Rehabilitations- und Teilhaberecht

Link zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021