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Hessen übernimmt Kosten für Gebärdensprachdolmetscher bei Corona-Impfung

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Foto: gemeinfrei

WIESBADEN (kobinet) Das Land Hessen übernimmt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher, die bei Impfungen die Kommunikation zwischen den zu impfenden Personen und dem Personal vor Ort sicherstellt. Für die anspruchsberechtigte Personengruppe wurde ein Verfahren entwickelt mit dem die Kosten entweder direkt zwischen dem Dolmetschenden und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgerechnet oder aber jener Person erstattet werden können, die die Leistung bereits in Anspruch genommen hat.

Die Antragsformulare wurden entsprechend einfach gestaltet. Darüber hinaus entfällt auch der Nachweis, dass kein Familienmitglied oder eine Person aus dem sozialen Umfeld zur Verfügung steht, die dolmetschen kann.

Auf der Grundlage einer Klarstellung durch das Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der Kostentragung für Gebärdendolmetscher im Impfprocedere ist anzunehmen, dass die Krankenkassen die Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen werden. Hessen hat hier sofort reagiert und verzichtet ab sofort auf einen Nachweis dafür, dass die jeweilige Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Weitere Einzelheiten dazu sowie das entsprechende Antragsformular sind auf dieser Internetseite zu erhalten.