Menu Close

Aktionsplan nicht ohne Betroffene fortschreiben

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

BERLIN (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die fehlende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans und die mangelnde Rückbindung der Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention. Anlässlich der Veröffentlichung des Statusberichts zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert das Institut eine umfassende Neuauflage in Form eines NAP 3.0 in der nächsten Wahlperiode.



„Fünf Jahre nach Verabschiedung des NAP 2.0 steht in der nächsten Wahlperiode eine umfassende Neuauflage des Nationalen Aktionsplans in Form eines NAP 3.0 an. Die neue Bundesregierung sollte diese gleich zu Beginn der Legislatur unter wirksamer und umfassender Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden angehen“, erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Bei dem aktualisierten NAP 2.0 handele es sich nicht um eine systematische Fortschreibung. Diese setze eine umfassende Auseinandersetzung mit den Umsetzungsdefiziten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in allen Rechtsbereichen der Konvention voraus.

Weitere Informationen dazu sind auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte nachzulesen.