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Bonn (kobinet) Für Menschen mit nur wenig Geld ist es schwierig, einen Gerichtsprozess, einen Anwalt oder eine Anwältin zu bezahlen. Deswegen gibt es in Deutschland die Prozesskostenhilfe. Mit der Prozesskostenhilfe können Menschen mit nur wenig Geld einen Anwalt oder einer Anwältin und einen Gerichtsprozess finanzieren. Das bedeutet, dass die Prozesskostenhilfe die Kosten für einen Gerichtsprozess, einen Anwalt oder eine Anwältin übernimmt. Darauf weist der Familienratgeber der Aktion Mensch hin und beschreibt in einem Beitrag, was im Rahmen der Prozesskostenhilfe möglich ist.
In dem Beitrag geht es u.a. darum, wie Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Es gibt Erklärungen, Tipps und Hinweise und wichtige Informationen zu den Besonderheiten bei der Prozesskostenhilfe im Sozialrecht.