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Tandem-Beratung Leichte Sprache

Porträt Stefanie Koehler
Frau Prof. Dr. S. Koehler
Foto: Stefanie Koehler

Berlin (kobinet) Ein Interview mit Frau Dr. Koehler.
Sie ist Ansprechpartnerin und Beraterin, Expertin für Leichte Sprache in digitalen Anwendungen.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat eine neue Beratungsmöglichkeit zur Leichten Sprache eingerichtet. Dazu antwortet Frau Dr. Koehler auf Fragen der kobinet-nachrichten.

Das Interview führte der Autor in Fachsprache weiter unten.

Zuerst alles in Leichter Sprache
von Frau Koehler geschrieben.

Es gibt ein neues Beratungs-Angebot für Leichte Sprache am PC.

Das Beratungs-Angebot ist für:

  • Ämter
  • Menschen mit Lern-Behinderung.

Leichte Sprache am PC soll leicht und klar sein.

Aber:

Oft gibt es keine Leichte Sprache auf Web-Seiten.

Oder es gibt Probleme mit leichter Sprache im Internet:

  • Die Sprach-Ausgabe liest die Leichte Sprache nicht gut vor.
  • Die Leichte Sprache kann man nicht gut lesen und verstehen.

Dann gibt es viele Fragen.

Vielleicht brauchen Sie Hilfe.

Dafür gibt es eine Beratung.

Die Beratung machen zwei Frauen.

Frau Spang macht die Beratung in Leichter Sprache.

Frau Koehler macht die Beratung in Fach-Sprache.

Das nennt man auch:

Tandem-Beratung Leichte Sprache

Die Beratung gibt es bei der BFIT- Bund.

Das spricht man: Befit Bund

Sie möchten eine Beratung in Leichter Sprache?

Oder in Fach-Sprache?

Dann schreiben Sie eine email an : leichte-sp[email protected]

Sie wollen Infos zur Tandem-Beratung Leichte Sprache?

Dann klicken Sie auf diesen Link:

https://www.bfit-bund.de/DE/Beratung/Tandem-Beratung-Leichte-Sprache/tandem-beratung-leichte-sprache_node.html

Fachsprache

kobinet: Was muss ich mir unter Tandem-Beratung vorstellen? Ist das wie beim Tandem-Fallschirmspringen zu verstehen?

Frau Koehler: Bei der Tandem-Beratung gibt es zwei Fach-Leute für Leichte Sprache. Ich berate öffentliche und private Einrichtungen. Da geht es um den Aufbau einer wahrnehmbaren, verständlichen und nutzbaren Kommunikation in Leichter Sprache auf Web-Seiten. Ich berate auch zu rechtlichen Verpflichtungen. Dazu gibt es immer noch viele Fragen.
Die andere Expertin ist Frau Spang. Sie ist Nutzerin von Leichter Sprache und Prüferin. Frau Spang hat viel Erfahrung mit Sprach-Hindernissen auf Web-Seiten. Frau Spang ist außerdem motorisch herausgefordert. Daher passt sie genau auf, ob barrierefreie Kommunikation auch einfach und nutzbar für Menschen mit Mehrfachbehinderungen ist.
Frau Spang und ich haben zwei Blickwinkel auf das Thema Leichte Sprache. Ich habe den technisch/rechtlichen und sie den sprachlich/nutzerorientierten Blickwinkel. Wenn wir dieses Wissen gemeinsam und gleichberechtigt anbieten, dann ist das eine Tandem-Beratung.

kobinet: Wie sind Sie darauf gekommen, diese 2 Kompetenzen, Unterstützung Lernbehinderter und Beratung Leichte Sprache für Einrichtungen und Behörden, zu verbinden?

Frau Koehler: Oft herrscht auf beiden Seiten Ratlosigkeit. Öffentliche Stellen wissen meist nicht genau welche Ebene der Darstellung Leichte Sprache braucht. Also die Anpassung von Medien für verschiedene Ausgabevarianten. Zum Beispiel: Vergrößerung, Anpassbarkeit von Farbe oder Untertitel. Auf der inhaltlichen Ebene, also dem Wissen darum, was einen Text verständlich macht, ist gerade im Bereich der digitalen Anwendungen nicht jede Regel zur Texterstellung anwendbar.

Menschen mit Lernbehinderungen und eventuell damit einhergehenden Mehrfachbehinderungen wissen oft nicht, warum sie keinen Zugang zu Informationen in Leichter Sprache haben oder wo sie welche finden. Sie bemerken Mängel, zum Beispiel auf technischer Ebene, wenn alternative Eingabemethoden oder assistive Technologien, wie Sprachsteuerung, Bildschirmtastatur, Screenreader oder Joystick, Leichte Sprache nicht richtig ausgeben. Dann sind meistens die Regeln zur digitalen Barrierefreiheit vom Ersteller der Web-Seite nicht eingehalten worden. Oder die Texte sind sprachlich einfach nicht verständlich oder es fehlen überhaupt Angebote, wo es welche geben sollte.

Die Tandem-Beratung hilft beiden Seiten, Benachteiligungen durch fehlende Zugänge zu erkennen und auszugleichen, um die selbstbestimmte Mediennutzung für Menschen mit lern- und kognitiven Behinderungen zu verbessern.

kobinet: Es gibt also 2 Zielgruppen. Welche Unterschiede haben diese?

Frau Koehler: Die Zielgruppe der öffentlichen Stellen hat die Herausforderung, eine selbstbestimmte und souveräne Mediennutzung für Alle zu sichern. Öffentliche Stellen müssen durch Leichte Sprache Inklusion und Teilhabe in allen informatorischen und bildenden Kontexten berücksichtigen.

Die Zielgruppe der Nutzer erlebt die soziale Dimension von mangelnder Barrierefreiheit. Fehlende Informationen in Leichter Sprache und Hürden im digitalen Zugang zu Informationen in Leichter Sprache machen deutlich, dass sie nur in gesellschaftliche Teilsysteme eingebunden sind. Der volle und gleichberechtigte Zugang aber fehlt. Das ist ein schmerzhafter Prozess, der zu Recht verunsichert.

kobinet: Wie soll das praktisch gehen? Zum Beispiel, ich bin lernbehindert und komme mit einem Behördenformular nicht zurecht. An wen kann ich mich wenden? Wie wird mir geholfen?

Frau Koehler: Frau Spang als Nutzerin Leichter Sprache berät auf Augenhöhe. Sie versteht, spricht und erklärt auch so. Sie kann aus ihrer eigenen Erfahrung Hürden erkennen und sagen wo das Problem liegt. Wenn man die gleiche Sprache spricht, versteht man sich. Darum geht es auch hier. Frau Spang würde die Hürden im Formular erklären und dann auch dazu beraten, wo man die Barriere melden kann und wie das geht. Das soll den Nutzer*innen im Umgang mit Leichter Sprache am PC, Sicherheit geben.

kobinet: Und wie ist das mit der anderen Zielgruppe? Einrichtungen, auch Behörden und Ämter in Bund und regional, sollen Menschen mit Lernbehinderung erreichen. Wie findet die Beratung statt?

Frau Koehler: Die Beratung findet nach §§11, 12 a, b BGG und §2,3,4 BITV sowie nach WCAG 2.0 statt. Das bedeutet im Klartext: Wen betrifft die Verpflichtung zur Leichten Sprache, in welchem Ausmaß und welche Faktoren muss ich technisch, in der Darstellung und inhaltlich berücksichtigen, damit es gute barrierefreie Kommunikation ist. Verweise auf DIN-Normen zur Textverarbeitung und Gebrauchstauglichkeit, sollen das Gesamtbild abrunden. Das soll öffentlichen Stellen bei der Umsetzung Leichter Sprache am PC Sicherheit geben.

kobinet: Das ist für beide Beratungen mit Aufwand verbunden. Wer trägt wie die Kosten? Wer verwaltet das?

Frau Koehler: Michael Wahl, Leiter der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT Bund), hat die Projektidee sofort umgesetzt. Die BFIT-Bund leistet den gesamten technischen Support. Das Angebot hat große Wichtigkeit für uns. Es soll die Bedeutung des Einbezugs von Menschen mit Lernbehinderungen in Beratungsprozesse zeigen. Michael Wahl ist Beratungs-und Aufklärungsleistung beim Kompetenzaufbau in der Digitalisierung wichtig. Die Tandem Beratung trägt dazu bei, digitale Angebote in Leichter Sprache barrierefreier zu gestalten. Digitale Teilhabe funktioniert nur, wenn wir unser Bewusstsein und gegenseitiges Verständnis, von einem Miteinander zu einem Füreinander ausbauen.
Das ist unsere Message.

kobinet: Können Sie bitte noch einmal die Ansprechpartner mit ihren Adressen (postalisch, Internet, E-Mail) nennen?

Frau Koehler:
Die Webseite: https://www.bfit-bund.de/DE/Beratung/Tandem-Beratung-Leichte-Sprache/tandem-beratung-leichte-sprache_node.html

Unsere Kontaktadresse ist: [email protected]

Vielen Dank für das informative Gespräch.