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BERLIN (kobinet) In der Begründung des "Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" bestätigt die Bundesregierung, dass Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge erhöht werden sollen. Konkret sieht der Entwurf laut Bundesregierung eine "Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik" vor.
Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.
Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll, wie die Bundesregierung ankündigt, erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden.
Der Pflege-Pauschbetrag soll nach den Ausführungen der Bundesregierung, künftig auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ‚hilflos‘ bei der zu pflegenden Person geltend gemacht werden können.
Die Begründung zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung kann HIER nachgelesen werden.




