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VDAB begrüßt die Verlängerung des Rettungsschirms für die Pflege

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Foto: VDAB

BERLIN (kobinet) Der VDAB begrüßt die fortgeführte Absicherung, welche sich aus der vom Kabinett verabschiedeten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes ergibt und die Verlängerung des Rettungsschirms für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bis 31. Dezember 2020 vorsieht..

Thomas Knieling, der Bundesgeschäftsführer des VDAB stellt dazu fest:„Die weitere wirtschaftliche Absicherung für professionelle Pflegeunternehmen in Zeiten der Coronakrise ist eine gute und wichtige Maßnahme. Die Herausforderungen der pflegerischen Versorgung für Einrichtungen und Dienste sind nach wie vor hoch und da ist es ein wertvolles Signal, wenn die Sorge um den wirtschaftlichen Fortbestand durch Einnahmeausfälle oder finanzielle Mehrbelastungen abgemildert wird. Die Verlängerung der gesetzlichen Garantie, dass alle cornabedingten Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle zeitnah ausgeglichen werden können, hält den Einrichtungen und Diensten weiter den Rücken frei“