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Berlin (kobinet) Die Bundesvereinigung Lebenshilfe freut sich über den Erfolg, dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf aus dem Bundessozialministerium die Frühförderung endlich abgesichert ist, Die Lebenshilfe hat diese Absicherung lange gefordert.
Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt bewertet den Entwurf des „Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits – und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ als Erfolg. Es soll noch diese Woche vom Bundestag beschlossen werden. In ihrer Stellungnahme hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe erneut gefordert, dass auch Mitarbeitende in der Behindertenhilfe eine Corona-Prämie erhalten, wie sie gerade für Pflegekräfte in der Diskussion ist.
„Mitarbeitende in der Behindertenhilfe leisten in der Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung großartige Arbeit, die mit der Arbeit in Altenheimen und Krankenhäusern vergleichbar ist. Die körpernahe Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird dadurch besonders erschwert, dass sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht aktiv mitwirken können, gleichzeitig gehören sie zur Risikogruppe“, so Schmidt weiter. „Daher müssen auch diese Mitarbeitenden unbedingt die Anerkennung einer Corona-Prämie erhalten.“