
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Monaten immer wieder Entscheidungen getroffen, die für die Behindertenpolitik wichtig sind. Auch die heute wird die Verkündung einer Entscheidung des in Karlsruhe angesiedelten Gerichts mit Spannung erwartet. Dabei geht es um das Thema Sterbehilfe.
Bei der Entscheidung geht es einem Bericht der tagesschau zufolge um den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches. Danach kann die absichtliche geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob das verfassungswidrig ist.